SIEGFRIED logo
ClubKonto
Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungsfolgenvereinbarung - Voraussetzungen, Inhalte und Kosten

12. Mai 2022 um 11:23

Wer sich einvernehmlich scheiden lassen möchte, kann den Prozess mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigen. Darin können die Eheleute bereits vor dem Scheidungsantrag etwa Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und die Aufteilung des Vermögens gemeinsam regeln. Das schont nicht nur die Nerven, sondern spart auch unnötige Scheidungskosten. Der folgende Artikel liefert alle relevanten Infos zur Scheidungsfolgenvereinbarung.

Artikel teilen
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung können Fragen zu Vermögen, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Gütertrennung einvernehmlich geregelt werden.
  • Das kann die gerichtliche Klärung ersparen und eine rasche und kostengünstige einvernehmliche Scheidung ermöglichen.
  • Sie ist meist formbedürftig und muss notariell beglaubigt werden.
  • Die Scheidungsvereinbarung kann nur in Ausnahmefällen angefochten oder abgeändert werden.
  • Ob das im konkreten Fall möglich ist, kann z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB geprüft werden.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eheleute müssen im Zuge des Scheidungsverfahrens eine Regelung der Scheidungsfolgen erzielen. Damit sollen wesentliche Bereiche wie Unterhalt, Sorge- oder Besuchsrechte, die Aufteilung von Vermögen und Schulden geregelt werden.

Dies kann auf zwei Arten geschehen:

  1. Einvernehmlich: Die Eheleute regeln die Scheidungsfolgen selbständig.
  2. Regelung durch das Gericht: Es kommt zu keiner Einigung, das Gericht ordnet die Regelung der Scheidungsfolgen an.

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann das Scheidungsverfahren wesentlich verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist eine gütliche Einigung der Eheleute. Die konfliktträchtige und oft langwierige Regelung durch das Gericht wird so vermieden. Damit wird der Weg frei für eine einvernehmliche Scheidung, mit der Kosten, Zeit und nicht zuletzt Nerven gespart werden können.

Vom Ehevertrag unterscheidet sich die Scheidungsfolgenvereinbarung, da dieser vor oder während aufrechter Ehe vereinbart wird. Die Scheidungsfolgenvereinbarung hingegen wird erst im Zuge einer Scheidung geschlossen. Ob ein Ehevertrag den Erfordernissen einer Scheidungsfolgenvereinbarung entspricht, muss im Einzelfall überprüft werden.

Eine Trennungsvereinbarung wiederum regelt die Folgen einer Trennung, die nicht zwangsläufig zu einer Scheidung führen muss

Wann sollte die Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden?

Es empfiehlt sich, die Scheidungsfolgenvereinbarung bereits dann zu schließen, wenn eine Scheidung ernsthaft erwogen wird. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann zwar bis zu einem Jahr nach der Scheidung abgeschlossen werden, erfahrungsgemäß wird es jedoch mit fortschreitender Zeit immer schwieriger, eine faire Vereinbarung zu erreichen. Im Idealfall erstellt ein neutraler Anwalt für Familienrecht einen Vertragsentwurf, der den Vorstellungen beider Eheleute entspricht und schließlich von einem Notar beurkundet wird.

Was regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung?

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden insbesondere die Auswirkungen einer Scheidung auf Vermögen, Sorgerecht und Namensrecht geregelt.

Vermögensfolgen

  • Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
  • Entflechtung der gegenseitigen finanziellen Verbindungen
  • Aufteilung der gemeinsamen Schulden
  • Wer trägt die Kosten für die Scheidung
  • Ist ein Zugewinnausgleich erforderlich?
  • Versorgungsausgleich
  • Hat einer der Eheleute Anspruch auf Unterhalt?
  • Wer behält die Ehewohnung?
  • Kosten für den Wohnungsumzug
  • Aufteilung des Hausrats
  • Wer darf die Haustiere behalten?

Scheidungsfolgen bei gemeinsamen Kindern

  • Wo wohnen die gemeinsamen Kinder?
  • Wie wird das Besuchsrecht gestaltet?
  • Regelungen für Ferien, Urlaub, Feiertage, Geburtstage, …

Namensfolgen

  • Wer behält seinen Namen, wer nimmt wieder seinen Geburtsnamen an?

Inhalte der Scheidungsfolgenvereinbarung

Es gibt keine pauschalen gesetzlichen Vorschriften, was in einer Scheidungsfolgenvereinbarung enthalten sein muss. In der Vereinbarung über die Scheidungsfolgen sollten vielmehr sämtliche Aspekte individuell geregelt werden, die sich in der konkreten Beziehung durch die Scheidung verändern.

Von der Verwendung von Muster-Scheidungsfolgenvereinbarungen – etwa aus dem Internet – wird dringend abgeraten: Zum einen kann eine Muster-Scheidungsvereinbarung die geforderte Individualisierung nicht ersetzen, zum anderen können Formale Fehler die Scheidungsfolgenvereinbarungen ungültig machen und im Extremfall sogar zu Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung führen.

Folgende Pflichtangaben muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung auf jeden Fall beinhalten:

  • Daten der Eheleute: Namen, Geburtsdaten Adresse(n)
  • Daten der Eheschließung: Heiratsdatum, Standesamt der Eheschließung
  • Namen und Geburtsdaten der Kinder
  • Unterschriften der Eheleute sowie Ort und Datum

Zusätzliche Informationen:

  • Existiert ein Ehevertrag?
  • Falls bereits eine Trennung vollzogen wurde: seit wann leben die Partner getrennt?
  • Falls bereits das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde: Datum der Einleitung
  • Wer trägt die Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung?
  • Detaillierte Regelung der Scheidungsfolgen
Salvatorische Klausel

Zusätzlich kann noch eine sogenannte „salvatorische Klausel“ in die Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen werden. Mit dieser bleibt der Gesamtvertrag gültig, selbst wenn eine oder mehrere Klauseln unwirksam oder nicht praktikabel sind. Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Formale Anforderungen an die Scheidungsfolgenvereinbarung

Beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung bestehen grundsätzlich auch in Bezug auf die Formerfordernisse weitreichende Freiheiten. Dennoch gibt es Formvorschriften, deren Einhaltung zweckmäßig, bei der Vereinbarung gewisser Regelungen sogar zwingend vorgeschrieben sind.

  1. Schriftlichkeit: Grundsätzlich sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung immer schriftlich erstellt werden. Bei mündlich abgeschlossenen Vereinbarungen sind Meinungsverschiedenheiten vorprogrammiert, das mündlich Vereinbarte ist darüber hinaus vor Gericht schwer zu beweisen.
  2. Notarielle Beurkundung: Auch wenn notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung zweckmäßigerweise in jedem Fall notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden. Dies macht die Vereinbarung für beide Seiten verbindlich und schützt die Vertragsparteien vor nachteiligen oder erzwungenen Vereinbarungen, da der Notar zur Neutralität verpflichtet ist. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Notar grundsätzlich keine rechtsberatende Funktion einnehmen darf.
  3. Zwingende Formvorschriften: Enthält die Scheidungsfolgenvereinbarung Regelungen zu den folgenden Themenbereichen, so ist eine notarielle Beurkundung auf jeden Fall erforderlich. Fordert das Gesetz die notarielle Beglaubigung, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung aber auch als gerichtlicher Vergleich vor dem Familiengericht protokolliert werden.

Bereits eine einzige dieser Regelungen macht die gesamte Scheidungsfolgenvereinbarung formbedürftig.

  • Aufhebung eines Testaments, Erb- oder Pflichtteilsverzicht.
  • Nachehelicher Unterhalt (§ 1578 BGB)
  • Vermögensübertragung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen
  • Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich (§ 1378 BGB)
  • Güterstandsänderung
  • Zwangsvollstreckung nicht bezahlter Forderungen aus der Trennungs­vereinbarung oder Scheidungs­folgen­vereinbarung.
Wichtig

Werden die Formvorschriften nicht beachtet, kann die Scheidungsfolgenvereinbarung null und nichtig sein und gerichtlich angefochten werden.

Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Gibt es einen Rest an Gesprächsbasis, so ist der einvernehmliche Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung dringend anzuraten.

  1. Beschleunigung des Scheidungsverfahrens: Je mehr Aspekte einvernehmlich in der Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt werden, desto weniger muss vor Gericht gestritten werden.
  2. Vermeidung unnötiger Kosten: Als Faustregel gilt - je länger die Scheidung dauert, desto teurer wird sie. Das Ziel ist daher, außergerichtlich bereits Einigung über die wesentlichen Streitpunkte zu erzielen, um das Verfahren zügig abschließen zu können.
  3. Emotionale Entlastung: Nicht nur für die Eheleute bedeutet eine vernünftige Scheidungsfolgenvereinbarung eine Entlastung – auch von Kindern wird enorm viel emotionaler Druck genommen. Schon allein aus diesem Grund lohnt sich der Abschluss einer Scheidungsvereinbarung.
  4. Selbständigkeit, Autonome Regelung: Die Scheidungsfolgenvereinbarung bietet die Möglichkeit, die Scheidungsfolgen selbst zu regeln und nicht das Gericht darüber entscheiden zu lassen.
  5. Zeitliche Unabhängigkeit: Der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist jederzeit möglich: Je nach den Umständen vor, während oder sogar nach einer Scheidung.
  6. Rechtssicherheit: eine Scheidungsfolgenvereinbarung schafft klare Verhältnisse: Die Eheleute haben die Möglichkeit, ein rechtlich verbindliches Rahmenwerk zu gestalten, mit dem das Leben nach der Scheidung vorhersehbar und planbar wird.
  7. Reduktion des Konfliktpotenzials: Eine sachliche Regelung trägt dazu bei, dass die konfliktgeladene Scheidungssituation versachlicht wird. Scheidungsfolgen können durch gerechte und objektive Lösungen entschärft werden.

Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Ehepaar sitzt vor Laptop und berechnet die Kosten einer Scheidungsfolgenverienbarung.

Scheidungswillige Ehepaare können grundsätzlich selbst bestimmen, wie sie ihre Scheidungsfolgen regeln wollen. Wie viel eine Scheidung kostet, richtet sich in erster Linie nach dem Aufwand des Scheidungsverfahrens. Diesen Aufwand kann eine vernünftige Scheidungsfolgenvereinbarung deutlich reduzieren.

Den zweiten Kostenfaktor stellt das Vermögen der Eheleute dar. Die Kosten für den Notar bemessen sich anhand des sogenannten „Verfahrenswerts der Scheidung“. Sie werden nach der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) berechnet.

Die Kosten für einen allfälligen Rechtsanwalt werden ähnlich berechnet. Hier ist der sogenannte „Gegenstandswertes der Scheidungsfolgen“ für die Berechnung des Honorars maßgeblich. Dieses bemisst sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Grundsätzlich gilt, je höher der Wert der in die Regelung einbezogenen Scheidungsfolgen, desto höher wird das Honorar für Anwalt und/oder Notar sein. Generell halten sich aber die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung in Grenzen.

Änderung, Widerruf, Anfechtbarkeit der Scheidungsfolgenvereinbarung

Änderungen oder der Widerruf einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind nur innerhalb enger Grenzen möglich.

Für Änderungen gilt grundsätzlich: Eine unterschriebene und notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung kann nur geändert werden, wenn sich die dafür maßgeblichen Umstände grundlegend geändert haben. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann dann per Abänderungsklage angefochten werden, wobei das Gericht klärt, ob eine Änderung zulässig ist.

Widerruf: Verstößt die Scheidungsfolgenvereinbarung gegen Gesetze, kann sie widerrufen werden. In diesem Fall sind auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen denkbar. Beispielsweise, wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung sittenwidrig ist oder einer der Eheleute etwa durch Drohung oder Gutgläubigkeit benachteiligt wurde.

Anfechtbarkeit: Enthält die Scheidungsfolgenvereinbarung formale Fehler, so kann sie bei Gericht ganz oder teilweise angefochten werden.

Fazit: Eine Scheidungsfolgevereinbarung spart Zeit, Geld und Nerven

Voraussetzung für eine Scheidung ist der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung, diese sollte dabei möglichst alle Aspekte der Scheidungsfolgen umfassend und fair regeln. Sie bereinigt schon im Vorfeld viele Streitpunkte und ermöglicht dadurch ein zügiges und kosteneffektives Scheidungsverfahren. Die in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelten Scheidungsfolgen sind für beide Seiten bindend und können nur unter besonderen Umständen angefochten oder widerrufen werden.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist zwar grundsätzlich formfrei, es empfiehlt sich aber die notarielle Beurkundung. Außerdem sollte aber mit Hilfe eines Anwalts erstellt bzw. geprüft werden, um Fehler zu vermeiden.

Faru und Mann besiegeln die Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem Handschlag.

Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.

Artikel teilen

Beliebteste Artikel

Paar wendet sich voneinander ab, nachdem sie die Scheidung engereicht haben.
Scheidung einreichen: Voraussetzungen für eine unkomplizierte Trennung
Egal ob nervenaufreibende oder einvernehmliche Scheidung: Damit das umfangreiche Scheidungsrecht nic…
Eheringe liegen auf Geldscheinen neben einem Richterhammer.
Wie teuer ist eine Scheidung? Kosten für die Trennung im Überblick
Eine Scheidung kostet nicht nur Nerven und Zeit, sondern oft auch sehr viel Geld. Streitigkeiten run…
Eheleute sitzen Scheidungsanwalt gegenüber. Dieser prüft Scheidungspapiere.
Anwalt für Familienrecht - den passenden Rechtsanwalt für Ihre Scheidung finden
Eine Scheidung ist für beide Parteien eine belastende Situation. Sie kostet nicht nur Geld, sondern…
Mann und Frau wenden sich nach Trennung voneinander ab.
Ablauf einer Scheidung: Darauf ist zu achten
Eine Scheidung kann nervenaufreibend und zeitintensiv sein. Noch-Eheleute müssen sich an bestimmte R…
Ältere Frau berechnet den Ihr zustehenden Versorgungsausgleich.
Versorgungsausgleich bei einer Scheidung - So sichern Sie Ihre Rente
Während einer Ehe erwerben die Ehepartner meist Rentenansprüche in unterschiedlicher Höhe. Das kann…

Top Themen

Arrow iconAbgasskandal: Zusammenfassung und Ausblick auf 2022
Eine Marke der SIEGFRIED.DE GmbH