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Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich bei einer Scheidung - So sichern Sie Ihre Rente

4. Mai 2022 um 05:29

Während einer Ehe erwerben die Ehepartner meist Rentenansprüche in unterschiedlicher Höhe. Das kann beispielsweise damit zusammenhängen, dass ein Partner beruflich kürzer tritt, um die gemeinsamen Kinder zu versorgen. Damit der Rentenanspruch nach einer Scheidung fair verteilt wird, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser Artikel liefert alle relevanten Infos dazu.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Durch den Versorgungsausgleich werden die unterschiedlichen Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben werden, ausgeglichen.
  • Der Versorgungsausgleich wird automatisch vom Familiengericht durchgeführt.
  • Die Ehepartner können den Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag, einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder im Scheidungstermin ausschließen.
  • Welche Ansprüche Sie haben, kann ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB schnell und einfach zeigen.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Während einer Ehe erwerben die Ehepartner in der Regel unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften, zum Beispiel, wenn ein Ehepartner wegen der Kindererziehung eine zeitlang gar nicht oder in Teilzeit arbeitet. Durch den Versorgungsausgleich sollen diese Unterschiede ausgeglichen werden. Geregelt ist der Versorgungsausgleich im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).

In den Versorgungsausgleich werden generell alle Verträge einbezogen, aus denen später eine Rentenzahlung resultiert. Verträge, die eine Einmalzahlung vorsehen, fallen nicht unter den Versorgungsausgleich, sondern gegebenenfalls unter den Zugewinnausgleich.

Diese Verträge werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Rentenversicherung, wenn später eine Rente ausgezahlt wird bzw. bei einem Wahlrecht auf eine Einmalzahlung verzichtet wurde
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Riester- und Rürup-Rente
  • Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Anwartschaften von berufsständischen Versorgungswerken, beispielsweise bei Ärzten, Anwälten oder Architekten

Wann wird der Versorgungsausgleich bei Scheidung durchgeführt?

Der Rentenausgleich bei Scheidung wird automatisch ohne Antrag vom zuständigen Familiengericht durchgeführt. Die Ehepartner können den Versorgungsausgleich aber wie folgt ausschließen:

  • durch eine notarielle Vereinbarung im Ehevertrag
  • durch eine notarielle Vereinbarung über die Scheidungsfolgenvereinbarung
  • über eine Erklärung im Scheidungsverfahren

Anspruchsberechtigt ist der Ehepartner, der während der Ehe weniger Rentenanwartschaften erworben hat. Ihm stehen als Ausgleich Anwartschaften des anderen Partners zu.

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erfolgt die Auszahlung, wenn der anspruchsberechtigte Ehepartner in Rente geht. Der Anspruch auf den Ausgleich wird aber bereits im Scheidungsbeschluss festgelegt. Früher galt durch das sogenannte Rentnerprivileg, dass der Versorgungsausgleich erst mit Rentenbeginn des ausgleichsberechtigten Ehepartners wirksam wird. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielt der Ausgleichsverpflichtete seine Rente ungekürzt. Diese Regelung wurde jedoch 2009 geändert: Nun wird der Versorgungsausgleich sofort durchgeführt und die jeweiligen Rentenanwartschaften werden sofort nach dem Gerichtsbeschluss entsprechend übertragen und angepasst.

Die Aufteilung der Ansprüche kann über zwei Wege erfolgen:

  1. Die interne Teilung: Sie findet bei dem Versorgungsträger statt, bei dem der ausgleichspflichtige Partner seine Anwartschaften erworben hat. Die Ansprüche werden dem anderen Partner in diesem Fall dort gutgeschrieben. Die interne Teilung wird am häufigsten angewendet.
  2. 2. Die externe Teilung: Dabei werden die Ansprüche dem Berechtigten bei seinem eigenen Versorgungsträger gutgeschrieben und nicht dort, wo der Anspruchsverpflichtete sein Konto hat. Da bei dieser Option die Ansprüche von einem Träger auf den anderen übertragen werden müssen, wird sie in der Praxis nicht oft angewandt.
Übrigens:

Der Güterstand, also Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, hat keinen Einfluss auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Dieser wird vom Gericht unabhängig davon durchgeführt. Auch wenn die Ehepartner Gütertrennung vereinbart haben, hat der Ehepartner mit weniger Rentenansprüchen einen Anspruch auf Ausgleich.

Versorgungsausgleich nach der Scheidung ändern: Geht das?

Der Versorgungsausgleich kann nicht nachträglich ausgeschlossen werden. Er kann jedoch geändert werden, wenn sich gesetzliche Regelungen ändern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Berechnung der Rentenansprüche ändert. Dabei muss es sich laut Gesetz aber um eine “wesentliche” Änderung des ausgeglichenen Werts handeln. Das ist der Fall, wenn dieser sich um mindestens fünf Prozent verändern würde.

Bei Scheidungen, die zwischen 1977 und 2009 erfolgten, kann es sein, dass Anteile aus der Betriebsrente oder der Beamtenversorgung falsch berechnet wurden. Hiervon könnten vor allem geschiedene Frauen profitieren. Auch die sogenannte Mütterrente, die es seit 1. Juli 2014 gibt, kann nachträglich Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich haben. Betroffene sollten sich dahingehend von einem Anwalt beraten lassen.

Auch für alle anderen, die ihren Versorgungsausgleich ändern wollen, gilt: Sie sollten sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht suchen. Denn der Antrag auf Änderung kann nur durch einen Anwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.

Symbolische Darstellung Versorgungsausgleich: Mann teilt Geldscheine und Münzen jeweils in die Hälfte auf.

Außerdem handelt es sich dabei um eine komplexe rechtliche Angelegenheit, die nur Spezialisten richtig durchsetzen können. Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Wann wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt?

Der Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt, wenn die Ehepartner ihn ausgeschlossen haben, oder im Scheidungsverfahren darauf verzichten. Gründe dafür, dass der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, können sein:

  • Kurze Ehedauer: Bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren kann es sein, dass sich der Versorgungsausgleich nicht lohnt. In diesem Fall wird er generell nur auf Antrag durchgeführt.
  • Vertragliche Vereinbarung: Ehepartner können den Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausschließen. Eheverträge, die vor langer Zeit geschlossen wurden, werden jedoch vom Gericht überprüft. Stellt es fest, dass ein Ehepartner stark benachteiligt wurde, kann es sein, dass es den Ehevertrag im Hinblick auf den Versorgungsausgleich für nichtig erklärt.
  • Ausschluss im Scheidungstermin: Die Ehepartner können im Termin vor dem Familiengericht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs erklären. Dann müssen jedoch beide von einem Anwalt vertreten sein.
  • Unbillige Härte: Wenn der Versorgungsausgleich eine unangemessene Härte für einen Ehepartner darstellen würde, kann er ausgeschlossen werden. Das kann beispielsweise bei Straftaten gegenüber dem Ehepartner der Fall sein.
  • Geringfügigkeit: Bei fast gleichen Anwartschaften und damit einem minimalen Betrag, der ausgeglichen werden müsste, kann der Versorgungsausgleich entfallen.
  • Früher Tod eines Ex-Ehepartners: Wenn ein Ex-Ehepartner früh stirbt, kann der Versorgungsausgleich rückabgewickelt werden. Hierzu muss er vor seinem Renteneintritt verstorben sein oder seit weniger als 36 Monaten eine Rente erhalten haben. Auf Antrag bekommt der andere Ex-Partner dann seine Anwartschaften zurück und muss im Gegenzug die des verstorbenen Ex-Partners zurückgeben.
Scheidung ohne Versorgungsausgleich: Schneller und günstiger

Wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, verläuft die Scheidung in der Regel schneller. Außerdem kostet sie weniger, da weniger Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt werden müssen.

Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?

Grob gesagt wird der Versorgungsausgleich berechnet, indem jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe erworben wurde, halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben wird. Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Monat, in dem der Scheidungsantrag eingereicht wurde. Das heißt, die Trennungszeit wird ebenfalls zur Ehezeit gezählt.

Ein Rechenbeispiel:

Zum Zeitpunkt der Eheschließung hat Partner A eine gesetzliche Rentenanwartschaft von monatlich 200 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung ist diese auf 800 Euro monatlich angestiegen. Außerdem hat er eine Riester-Rente abgeschlossen, aus der er derzeit monatlich 80 Euro erhalten würde.

Partnerin B hat zum Zeitpunkt der Eheschließung gesetzliche Rentenansprüche von monatlich 150 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung belaufen sich diese auf 600 Euro. Außerdem hat sie eine private Zusatzrente abgeschlossen, aus der sie aktuell monatlich 50 Euro erhalten würde.

Der Versorgungsausgleich würde wie folgt aussehen:

  • Partner A bekommt 225 Euro (die Hälfte der gesetzlichen Rentenansprüche von Partnerin B) + 25 Euro (die Hälfte der privaten Zusatzrente von Partnerin B).
  • Partnerin B bekommt 300 Euro (die Hälfte der gesetzlichen Rentenansprüche von Partner A) + 40 Euro (die Hälfte der Riester-Rente von Partner A).
Beispielrechnung zum Vesorgungsausgleich.
Berechnung: Rentenpunkte bei Scheidung

Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente ist oft von sogenannten Rentenpunkten die Rede (auch Entgeltpunkte genannt). Dabei handelt es sich sozusagen um die “Währung” der gesetzlichen Rentenversicherung. In jedem Jahr der Erwerbstätigkeit werden Rentenpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, werden die Rentenpunkte aus der gesetzlichen Rente entsprechend verteilt.

Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?

Der Versorgungsausgleich wird - wenn von den Ehepartnern nichts anderes vereinbart wurde - automatisch im Scheidungsverfahren durchgeführt und läuft nach diesen Schritten ab:

  1. Fragebogen zum Versorgungsausgleich: Beide Eheleute erhalten vom Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich zugeschickt. In diesem müssen sie alle relevanten Versicherungen mit Versicherungsnummer angeben. Den Fragebogen müssen sie innerhalb einer gesetzten Frist zurückschicken. Geschieht dies nicht, kann das Gericht ein Zwangsgeld verhängen.
  2. Auskünfte der Versorgungsträger: Anschließend holt das Gericht bei jedem angegebenen Versorgungsträger die Auskunft über die Höhe der Rentenanwartschaften ein. Dies kann einige Monate dauern.
  3. Prüfung der Auskünfte: Haben die Versorgungsträger die Auskünfte erteilt, schickt das Gericht diese den Ehepartnern zur Prüfung zu und gibt ihnen Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Um keine finanziellen Nachteile zu erleiden, sollte man die Auskünfte unbedingt von einem Anwalt überprüfen lassen, denn die Berechnungen der Versorgungsträger können Fehler oder Lücken enthalten.
  4. Festlegung des Versorgungsausgleichs im Scheidungstermin: Im Scheidungstermin wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, das heißt, die entsprechenden Ansprüche festgelegt.

Verzögert sich das Scheidungsverfahren durch den Versorgungsausgleich erheblich, zum Beispiel weil wichtige Auskünfte fehlen, kann das Gericht den Versorgungsausgleich vom restlichen Scheidungsverfahren abtrennen. Dann kann die Scheidung vorab durchgeführt werden und der Versorgungsausgleich wird anschließend nachgeholt.

Welche Unterlagen werden für den Versorgungsausgleich benötigt?

Für den Versorgungsausgleich werden alle Unterlagen benötigt, mit denen Rentenansprüche nachgewiesen werden können. Viele dieser Nachweise werden mittlerweile elektronisch übermittelt. Es kann jedoch sein, dass die Anerkennung bestimmter Zeiten beantragt werden muss, beispielsweise Schulzeiten oder Kindererziehungszeiten. Für die Durchführung einer Kontenklärung kann man bei den jeweiligen Versorgungsträgern Formulare anfordern. Betroffene können auch einen Termin bei der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

In jedem Fall sollte man sich im Fall einer Scheidung frühestmöglich um die Nachweise für den Versorgungsausgleich kümmern, da sich ansonsten das Scheidungsverfahren in die Länge ziehen kann und sich entsprechend auch die Kosten der Scheidung erhöhen. Für den Versorgungsausgleich sollte man in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Dieser weiß, welche Nachweise benötigt werden und wie Betroffene diese am schnellsten erhalten.

Versorgungsausgleich bei Rentnern: Was passiert bei Scheidung im Rentenalter?

Wenn Ehepartner, die bereits in Rente sind, sich scheiden lassen möchten, wird der Versorgungsausgleich wie bei jeder anderen Scheidung durchgeführt. Es besteht jedoch der Unterschied, dass sich der Versorgungsausgleich sofort auswirkt: Der Anspruchsberechtigte erhält sofort mehr Rente und der Anspruchsverpflichtete weniger.

Fazit: Zum Versorgungsausgleich am besten anwaltlich beraten lassen

Rund um das Thema Versorgungsausgleich sollten sich Noch-Eheleute am besten anwaltlich beraten lassen. Denn das Thema ist komplex und auch, wenn sich Ehepartner einig sind, sollte der Versorgungsausgleich nicht vorschnell ausgeschlossen werden. Soll er hingegen durchgeführt werden, hilft ein Anwalt bei den erforderlichen Formularen und beim Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen.

Mit einer Online-Scheidung lässt sich viel Zeit und Geld sparen. Sie wollen Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen haben? Dann melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an.

Mann überreicht Ex-Partnern jeweils den Ihnen zustehenden Versorgungsausgleich in Geldscheinen.
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