Verheiratete Paare haben automatisch das geteilte Sorgerecht für ihr Kind. Kommt es zu einer Scheidung, muss das Sorgerecht für das gemeinsame Kind gesetzlich geregelt werden. Mit dem geteilten oder auch gemeinsamen Sorgerecht kann ein Rechtsstreit mit Gerichtsverfahren vermieden werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund ums Thema geteiltes Sorgerecht.
- Haben die Eltern geteiltes Sorgerecht, kümmern sie sich gemeinsam um ihr Kind.
- Um bei einem unehelichen Kind geteiltes Sorgerecht zu beantragen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen und gemeinsam mit der Mutter eine Sorgeerklärung einreichen.
- Kommen die Eltern im Falle einer Scheidung zu keiner einvernehmlichen Lösung, entscheidet das Familiengericht als letzte Instanz.
- Welche Möglichkeiten Sie beim Sorgerecht haben, können Sie über einen kostenlosen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
- Geteiltes Sorgerecht beantragen
- Pflichten der Eltern beim geteilten Sorgerecht
- Geteiltes Sorgerecht: Gemeinsam wichtige Entscheidung treffen
- Unterhaltszahlungen bei geteiltem Sorgerecht
- Unterhaltsrechner - Kindesunterhalt berechnen
- Geteiltes Sorgerecht: Aufenthaltsbestimmungsrecht – Wo soll Ihr Kind aufwachsen?
- Geteiltes Sorgerecht: Trennung – Was ändert sich für Sie nach einer Trennung oder Scheidung?
- Fazit zum geteilten Sorgerecht: Im Team klappt es am Besten
Geteiltes Sorgerecht beantragen
Das elterliche Sorgerecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Gemäß § 1627 BGB müssen Eltern „in eigener Verantwortung und gegenseitigem Einvernehmen“ ihrer Pflicht nachkommen. Sind die Eltern verheiratet, haben sie laut § 1626 BGB automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sind die Eltern jedoch nicht verheiratet, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Die Eltern können dann geteiltes Sorgerecht beantragen. Ob ein Antrag auf geteiltes Sorgerecht einvernehmlich über die Bühne geht oder nicht, hängt in den meisten Fällen von der Mutter ab. Es können zwei Szenarien eintreten:
Der einfache Weg, geteiltes Sorgerecht zu beantragen: Die Eltern sind sich über Vaterschaft und Sorgerecht einig
Sind sich die getrennten Eltern in puncto Vaterschaft und Sorgerecht einig, können sie das gerichtliche Verfahren umgehen. Der Vater muss zunächst die Vaterschaft anerkennen. Der Antrag auf geteiltes Sorgerecht wird dann beim Jugendamt oder Notar im Rahmen einer Sorgeerklärung eingereicht. Beide Elternteile müssen dafür persönlich anwesend sein. Außerdem müssen sie ein gültiges Ausweisdokument, den Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mitbringen. Sobald die Sorgeerklärung bewilligt wird, können die Eltern alle wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes gemeinsam treffen.
Mit einer Klage das geteilte Sorgerecht beantragen: Die Eltern sind sich über Vaterschaft und/oder Sorgerecht uneinig
Möchte die Mutter das Sorgerecht nicht teilen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Der Vater hat die Möglichkeit, das Sorgerecht „einzuklagen“. Doch welche Rechte hat er dabei genau?
Geteiltes Sorgerecht: die Rechte des Vaters
Grundsätzlich haben sowohl Mütter als auch Väter zum Wohl des Kindes Anspruch auf geteiltes Sorgerecht. Dennoch kommt es immer wieder dazu, dass Mütter das Sorgerecht aus unterschiedlichen Gründen nicht teilen möchten. Väter können dann beim Familiengericht einen Antrag auf geteiltes Sorgerecht stellen. Das Familiengericht geht dabei wie folgt vor:
- Das Familiengericht fordert die Mutter im Rahmen einer festgelegten Frist zu einer Stellungnahme auf.
- Die Mutter muss erklären, warum ein geteiltes Sorgerecht dem Wohl des Kindes im Weg stehen würde.
- Kann die Mutter dies nicht begründen, wird der Antrag des Vaters bewilligt und beide erhalten geteiltes Sorgerecht.
- Erläutert die Mutter ihre Einwände, werden diese vom Gericht geprüft. Erst anschließend wird eine Entscheidung im Interesse des Kindes getroffen.
Die Kosten für das Gerichtsverfahren trägt vorerst der Vater. Ist er jedoch erfolgreich und erhält geteiltes Sorgerecht, muss die Mutter für die Hälfte der Gerichtskosten aufkommen.
Durch eine Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihre Möglichkeiten bezüglich des geteilten Sorgerechts prüfen.
Pflichten der Eltern beim geteilten Sorgerecht
Eine unverheiratete Mutter erhält automatisch das alleinige Sorgerecht für ihr Kind. Dem Vater steht lediglich das Umgangsrecht zu. Wenn bei der Geburt des Kindes die Eltern miteinander verheiratet sind, sind beide Elternteile gleichberechtigt und teilen sich folgende Pflichten:
- Personensorge (z. B. Pflege, Erziehung, Aufenthalt)
- Vermögenssorge (z. B. Eröffnung eines Bankkontos, Verwaltung des Vermögens bei Erbschaften)
- Gesetzliche Vertretung des Kindes
Geteiltes Sorgerecht: Gemeinsam wichtige Entscheidung treffen
Teilen sich die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind, treffen sie sogenannte Entscheidungen besonderer Bedeutung einvernehmlich und gemeinsam. Zu Entscheidungen besonderer Bedeutung zählen:
- Wohnort und eventuelle Wohnortwechsel des Kindes
- Ausbildung (z. B. Anmeldungen in Kitas, Betreuungseinrichtungen oder Schulen)
- Umgang mit anderen Personen (z. B. Bekannte, Freunde, Nachbarn)
- Freizeitgestaltung (z. B. Hobbys)
- Religionszugehörigkeit und religiöse Erziehung des Kindes
- Vermögensvorsorge (z. B. Eröffnung eines Bankkontos oder Sparbuchs)
- Vermögensverwaltung (z. B. Erbschaften)
- Medizinische Eingriffe und eventuelle Komplikationen
- Gesetzliche Vertretung des Kindes
Entscheidungen, die die Entwicklung des Kindes erheblich beeinflussen, müssen Eltern stets gemeinsam treffen. Entscheidungen des täglichen Lebens hingegen kann ein Elternteil auch allein treffen. Dabei handelt es sich um Entscheidungen, die nicht endgültig sind und das Kind nur kurzfristig beeinflussen. Dazu zählen unter anderem folgende Angelegenheiten:
- Bekleidung
- Ernährung
- Schulalltag (z. B. Hausaufgaben, Prüfungsvorbereitung)
- Schlafrhythmus (z. B. Schlafenszeit)
- Umgang mit kleinen Geldbeträgen (z. B. Taschengeld)
- Medienkonsum (z. B. Fernsehen, Internet)
- Gewöhnliche medizinische Versorgung (z. B. Kinderkrankheiten, Kontrollbesuche)
Egal, ob sich Entscheidungen auf Besonderheiten oder den Alltag beziehen, beide Elternteile sollten stets im Interesse des Kindes handeln.
Geteiltes Sorgerecht: Uneinigkeit beim Treffen gemeinsamer Entscheidungen – Was können Sie tun?
Natürlich kann es zwischen den Eltern auch zu Uneinigkeiten kommen. Insbesondere Entscheidungen besonderer Bedeutung sind oft Auslöser für Streitigkeiten. Aber auch bei der Höhe des Taschengeldes oder der erlaubten Zeit vor dem Fernseher bzw. Computer kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen.
Prinzipiell haben beide Eltern Anspruch auf das Widerspruchsrecht. Ist ein Elternteil mit einer Entscheidung nicht einverstanden, kann er einen Widerspruch formulieren. Demnach muss jeder Elternteil im Voraus über wichtige Entscheidungen informiert werden. Nur so kann er auch Gebrauch von seinem Widerspruchsrecht machen.
Dennoch gilt: Kompromissbereitschaft ist das A und O, um gemeinsam die beste Entscheidung für das Kind zu treffen. Außerdem ist eine einvernehmliche Lösung auch im Interesse der Eltern. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Elternteile vor allem miteinander kommunizieren und als Team agieren.
Können sich die Elternteile in grundlegenden Entscheidungen nicht einigen, können sie das Familiengericht einschalten. Dieses entscheidet bei Streitigkeiten dann in letzter Instanz. Zudem können Elternteile einen Anwalt für Familienrecht als Vermittler hinzuziehen. Dieser kann alltagstaugliche Lösungen zum Wohle des Kindes vorschlagen.
Unterhaltszahlungen bei geteiltem Sorgerecht

Wer für den Unterhalt bei geteiltem Sorgerecht in die Taschen greifen muss, hängt davon ab, bei wem das Kind wohnt. Grundsätzlich leisten beide Elternteile Unterhalt – allerdings in verschiedenen Formen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Naturalunterhalt. Dazu zählen Naturalleistungen wie Kleidung, Möbel, Essen, Krankenvorsorge, Spielzeug oder Unterkunft.
Der andere Elternteil ist laut § 1612a BGB verpflichtet, Barunterhaltszahlungen zu leisten. Diese Zahlungen finden im Voraus in Form einer monatlichen Geldrente statt. Wie hoch der zu zahlende Unterhalt bei geteiltem Sorgerecht ist, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle – einer bundesweit anerkannten Richtlinie zur Unterhaltsberechnung. Die Düsseldorfer Tabelle umfasst die monatlichen Beträge für den Kindesunterhalt gemäß dem Nettoeinkommen des Elternteils. Der Elternteil kann dann anhand seines Nettoeinkommens und des Kindesalters ablesen, zu wie viel Unterhalt er verpflichtet ist.
Unterhaltsrechner - Kindesunterhalt berechnen
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Geteiltes Sorgerecht: Aufenthaltsbestimmungsrecht – Wo soll Ihr Kind aufwachsen?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist gemäß § 1631 Abs. 1 BGB ein Teilbereich des Sorgerechts. Es betrifft insbesondere den langfristigen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes. Verfügt nur ein Elternteil über das Sorgerecht, obliegt ihm die Bestimmung des dauerhaften Aufenthaltsortes des Kindes. Geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht hingegen resultiert aus geteiltem Sorgerecht. Beide Elternteile sind für den Aufenthaltsort des Kindes verantwortlich und können diesen gemeinsam bestimmen. Dennoch muss nicht vor jeden Ortswechsel die Erlaubnis des anderen Elternteils eingeholt werden. Das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht meint vielmehr ein grundlegendes Übereinkommen der Eltern.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird oft mit dem Umgangsrecht verwechselt. Obwohl beide zu einem gewissen Teil den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen, bezieht sich das Umgangsrecht auf die Beziehung zwischen Eltern und Kinder. In der Regel haben beide Elternteile das Recht auf den Umgang mit ihrem Kind. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, darf ein Treffen zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil also nicht verbieten. Ansonsten kann es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen.
Geteiltes Sorgerecht: Umzug – Was ist beim Wohnort-Wechsel zu beachten?
Ein geplanter Umzug mit dem minderjährigen Kind in eine weit entfernte Stadt kann schnell zu hitzigen Diskussionen zwischen den Elternteilen führen. Für einen Umzug bei geteiltem Sorgerecht braucht der Elternteil, der umziehen möchte, die Zustimmung des Elternteils, bei dem das Kind nicht wohnt. Stimmt dieser Elternteil dem Umzug nicht zu, führt kaum ein Weg am Familiengericht vorbei.
Möchte ein Elternteil mit dem minderjährigen Kind ins Ausland ziehen, braucht er ebenfalls die Zustimmung des anderen Elternteils. Sind noch dazu Mutter und Vater aufenthaltsbestimmungsberechtigt, ist ein Umzug ins Ausland mitunter ein aufwendiges Verfahren. In vielen Fällen beantragt ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, um den Umzug zu verhindern. Hat das Kind keinen entsprechenden Bezug zu dem Land (z. B. Migrationshintergrund, Sprachkenntnisse, Verwandte), wird dem Antrag vom Familiengericht meist stattgegeben. Dies wird mit einer Gefährdung des Kindeswohls aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und einem fehlenden kulturellen Hintergrund begründet. Bei geteiltem Sorgerecht muss ein Umzug ins Ausland also gut überlegt sein.
Geteiltes Sorgerecht: Ferien & Urlaub – Was müssen Sie bei der Urlaubsplanung beachten?
Sowohl Urlaub als auch Ferien können bei Eltern mit geteiltem Sorgerecht zu Konflikten führen. Insbesondere die Urlaubsdauer und das Reiseziel können Unstimmigkeiten hervorrufen. Urlaube sind keine täglichen Angelegenheiten und zählen zu Entscheidungen besonderer Bedeutung. Demnach müssen beide Elternteile dem geplanten Urlaub zustimmen. Dabei werden vor allem das Alter, das verwandtschaftliche Umfeld und die Gesundheit des Kindes näher betrachtet. Ist ein Elternteil mit dem Urlaub des Kindes nicht einverstanden, kann er von seinem Widerspruchrecht Gebrauch machen. Achtung: Im Extremfall können sogar strafrechtliche Maßnahmen (z. B. wegen Kindesentführung) eingeleitet werden.
Da die Ferienzeit für viele Kinder jedoch die schönste Zeit des Jahres ist, sollte unter allen Umständen immer im Interesse des Kindes gehandelt werden. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entscheidet das Familiengericht stets zugunsten des Kindeswohls.
Geteiltes Sorgerecht: Trennung – Was ändert sich für Sie nach einer Trennung oder Scheidung?
Eine Trennung oder Scheidung hat theoretisch keinen großen Einfluss auf das geteilte Sorgerecht. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen weiterhin gemeinsam entschieden werden. Der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt, darf Entscheidung über Angelegenheiten des täglichen Lebens ohne Absprache mit dem ehemaligen Partner treffen. In der Praxis kommt es nach einer Trennung bzw. Scheidung häufig zu angespannten Situationen zwischen den Elternteilen, was die gemeinsame Erziehung des Kindes schwierig gestalten kann. Wenn eine Einigung nicht mehr möglich erscheint, können die Eltern gerichtliche Hilfe anfordern.
Fazit zum geteilten Sorgerecht: Im Team klappt es am Besten
Auch wenn die Ehe anders endet, als geplant, kann die gemeinsame Kindererziehung hervorragend funktionieren. Wichtig ist, dass beide Parteien sachlich anstatt emotional miteinander umgehen.

Meinungsverschiedenheiten gehören in und nach der Ehe einfach dazu. Zeigen Sie Kompromissbereitschaft und verlieren Sie das Wesentliche nicht aus dem Auge: Ihr gemeinsames Kind. Sollten Sie wirklich zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, können sie sich jederzeit an das Familiengericht wenden. Hierbei sollten Sie allerdings die Kosten für das Verfahren nicht unterschätzen.
Geteiltes Sorgerecht funktioniert am besten, wenn die Elternteile im Team arbeiten. Sie handeln dann nicht nur im Interesse ihres Kindes, sondern auch in ihrem eigenen. Über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie schnell und unverbindlich Ihre Möglichkeiten beim Sorgerecht prüfen.