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Sorgerecht beantragen

Sorgerecht beantragen: So gehen Sie am besten vor

2. Juni 2022 um 11:18

Ob Trennung eines verheirateten oder unverheirateten Paares – wenn Kinder im Spiel sind, steht deren Wohl für Eltern im Vordergrund und es stellt sich die Frage: Was passiert mit den Kindern? Wie Sie das Sorgerecht beantragen und wann es Sinn macht, dies zu tun, erklären wir in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Der Regelfall ist die elterliche Sorge beider Elternteile. Bei der gemeinsamen Sorge sind die Eltern verheiratet und entscheiden gemeinsam über das Wohl der Kinder.
  • Laut Gesetz haben nur verheiratete Paare automatisch das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder. Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie geteiltes Sorgerecht innehaben. In diesem Fall können sie nur gemeinsam Entscheidungen treffen.
  • Um bei einer Trennung Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Eltern das geteilte Sorgerecht frühzeitig beantragen. Hierfür ist eine einfache Sorgerechtserklärung bei dem zuständigen Familiengericht ausreichend.
  • Bei einer Kindeswohlgefährdung kann auch alleiniges Sorgerecht beantragt werden. Ob das im konkreten Fall möglich ist, kann z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB geprüft werden.

Was ist das Sorgerecht?

Die gesetzlichen Regeln sehen vor, dass Eltern das Recht und die Pflicht innehaben, für das minderjährige Kind zu sorgen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass in aller Regel beide Eltern die Verantwortung für das Wohl, das Vermögen und die Vertretung des Kindes im rechtlichen Sinne tragen. Zu unterscheiden sind zwei Arten des Sorgerechts:

  1. Das geteilte Sorgerecht: Grundsätzlich spricht das Gesetz von Eltern, also davon, dass sich beide Elternteile das Sorgerecht teilen und gemeinsam die Verantwortung für das Kind tragen.
  2. Das alleinige Sorgerecht: Unter gewissen Umständen kann auch ein Elternteil allein die elterliche Sorge beantragen und ausüben.

Im Zentrum der Entscheidung um das Sorgerecht steht jedoch immer das Wohl des Kindes.

Sorgerecht oder Umgangsrecht: Was ist der Unterschied?

Das Sorgerecht beschreibt die allgemeine Verantwortung für das minderjährige Kind. Neben dem gemeinsamen Sorgerecht gibt es das sog. Umgangsrecht. Unabhängig davon, welches Elternteil das Sorgerecht hat, steht beiden Elternteilen das Umgangsrecht zu. Das Umgangsrecht stellt sicher, dass Kinder beide Elternteile regelmäßig sehen können – auch wenn Kind und Elternteil getrennt leben.

Andersherum haben auch Elternteile jeweils das Recht auf Umgang mit dem Kind. Daraus ergibt sich außerdem die Pflicht, den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen und im Sinne des Kindes zu organisieren. Kann dies nicht allein durch die Eltern geregelt werden, legt das zuständige Familiengericht bestimmte Umgangszeiten fest.

Wer bekommt das Sorgerecht?

Mit Geburt des Kindes erhält automatisch die Mutter das Sorgerecht für ihr Kind. Sind die Eltern des Kindes bereits vor der Geburt verheiratet, erhalten beide Elternteile automatisch gemeinsam das Sorgerecht. Nur wenn die Eltern nicht verheiratet sind, spielt der Sorgerechtsantrag eine Rolle. In diesem Fall müssen Väter das Sorgerecht separat beantragen.

Auch bei einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht der Eltern grundsätzlich bestehen. Die Trennung oder Scheidung allein begründet noch keine Kindeswohlgefährdung, die einen Teil zum alleinigen Sorgerecht berechtigt. Auch nach dem Ende der Beziehung haben beide Elternteile daher das Recht, wichtige Entscheidungen und Erziehungsfragen gemeinsam zu treffen und Verantwortung zu tragen.

Um bei einer Trennung Streitigkeiten bezüglich des Sorgerechts oder der Verantwortung für die Kinder zu vermeiden, ist es sinnvoll, als Vater schon frühzeitig das Sorgerecht zu beantragen und die Vaterschaft anzuerkennen. Darüber hinaus gibt es immer wieder Fälle, in denen es sinnvoll ist, das alleinige Sorgerecht zu beantragen und dem anderen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen.

Was im konkreten Fall sinnvoll sein könnte und wie die nächsten Schritte zur Beantragung des Sorgerechts aussehen, können Eltern im SIEGFRIED CLUB z.B. über einen kostenlosen Online-Check prüfen.

Mutter sitzt mit Tochter vor Laptop und beantragt das alleinige Sorgerecht.

Wann sollte ich das alleinige Sorgerecht beantragen?

Sie sind der Überzeugung, dass der andere Elternteil nicht in der Lage ist, das Sorgerecht auszuüben? In diesem Fall können Sie einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen. Ein solcher Antrag kann im Zweifelsfall auch von Amtswegen durch das Jugendamt gestellt werden.

Meist entscheidet das zuständige Familiengericht darüber, ob es diesem Antrag stattgibt. Im Mittelpunkt dieser Entscheidung steht immer das Kindeswohl. Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls durch den anderen Sorgeberechtigten vor, wird diesem das Sorgerecht entzogen und Ihnen das alleinige Sorgerecht zugesprochen.

Klartext: Bevor Sie also einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen, fragen Sie sich immer, ob eine solche Entscheidung im Sinne Ihres Kindes ist. Geht eine Gefährdung für das Wohl des Kindes vom anderen Elternteil aus und ginge es Ihrem Kind besser, wenn Sie das alleinige Sorgerecht hätten?

Wie beantrage ich das Sorgerecht als Vater?

Vater sitzt vor Laptop und informiert sich über die Beantragung des Sorgerechts.

Ist die Vaterschaft anerkannt und sind die Eltern einig über das geteilte Sorgerecht, reicht eine Sorgerechtserklärung aus. Diese Urkunde belegt die Vereinbarung über das gemeinsame Sorgerecht, kann beim zuständigen Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden und ist eine außergerichtliche Möglichkeit zum Sorgerechtsantrag. Sie möchten als Vater das Sorgerecht beantragen? Reichen Sie vor dem zuständigen Familiengericht einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht ein. Steht dies dem Kindeswohl nicht entgegen und sind beide Elternteile mit dem Antrag einverstanden, wird diesem in der Regel stattgegeben.

Schwieriger ist es für Väter, das Sorgerecht gegen den Willen der Kindesmutter zu erstreiten, gerade dann, wenn Sie das alleinige Sorgerecht anstreben. Dazu reicht ein einfacher Antrag an das Familiengericht. Auch hier sind die Gerichte stets bemüht, eine gütliche Einigung im Sinne des Kindes zu erzielen.

Die Kindesmutter möchte nicht, dass Sie das Sorgerecht erhalten? Spätestens hier empfiehlt es sich, Unterstützung durch einen Anwalt einzuholen. Wie Sie in Ihrem Fall am besten vorgehen, können Sie als SIEGFRIED CLUB-Mitglied z.B. schnell und einfach über einen Online-Check prüfen.

Darf das Kind beim Sorgerecht mitentscheiden?

Die Familiengerichte räumen den betroffenen Kindern Mitspracherechte bei der elterlichen Sorge ein. Grundsätzlich darf das Kind nach einer Trennung also mitentscheiden, bei wem es leben möchte. Dabei kommt es darauf an, wie alt die betreffenden Kinder sind.

Bei kleineren Kindern nimmt das Jugendamt als Vertretung für das Kind an einer solchen Beantragung teil. Die Behörde spricht hierfür, wenn möglich, mit den Kindern und bewertet die Lebenssituation anhand der Umstände und Lebensverhältnisse der beiden Elternteile. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, stehen ihm weitreichende Mitspracherechte bei der Sorgerechtsentscheidung zu. Kinder im Jugendalter traut man zu, die Folgen einer solchen Entscheidung einschätzen und sich dazu klar äußern zu können. Daher können Kinder in dieser Altersgruppe auch einem Antrag auf Erteilung des alleinigen Sorgerechts widersprechen. Ein Gericht wird diesem Widerspruch dann auch nachkommen – es sei denn, es steht eine Gefährdung des Kindeswohls zu befürchten.

Fazit:

In einer modernen gleichberechtigten Partner- und Elternschaft ist es wichtig, auch gemeinsam wichtige Entscheidungen zu treffen und Erziehungsfragen zu klären. Gerade für unverheiratete Väter ist es daher sinnvoll, die gemeinsame Sorge schon frühzeitig zu beantragen und die Vaterschaft anzuerkennen. Nicht nur im Fall einer Trennung oder Scheidung haben Sie die Möglichkeit, gleichberechtigt die Rechte und Pflichten einer Elternschaft wahrzunehmen und das Aufwachsen ihres Kindes mitzugestalten.

Ist die Partnerschaft erst einmal zerrüttet, kann es schwierig sein, das geteilte Sorgerecht gegen den Willen des anderen zu beantragen. Schwieriger wird es noch, wenn Sie das alleinige Sorgerecht erstreiten möchten. Hierzu muss immer eine Kindeswohlgefährdung durch den anderen Elternteil vorliegen. Im Zweifel sollten Sie immer prüfen, was das Beste für Ihr Kind ist.

Sie möchten das Sorgerecht beantragen oder es der Gegenseite entziehen? In vielen Fällen lohnt sich eine entsprechende Beratung oder Unterstützung durch einen Anwalt. Welche Möglichkeiten Sie bei der Beantragung des Sorgerechts haben, können Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.

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