Eltern sollten alles versuchen, um einen Sorgerechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Manchmal ist das aber unmöglich, gerade wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Hier erfahren Sie alles zu Ablauf, Dauer, Kosten und Voraussetzungen eines Sorgerechtsstreits, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht mehr zu verhindern ist.
- Sind Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet, haben automatisch beide das Sorgerecht.
- Will ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss er einen Antrag auf Entzug des Sorgerechts des anderen Elternteils stellen.
- Das Sorgerecht wird nur entzogen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.
- Bei unverheirateten Eltern muss der Vater das Sorgerecht aktiv beantragen - dies ist auch gegen den Willen der Mutter möglich.
- Welche Möglichkeiten es bei einem Sorgerechtsstreit gibt, kann z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB geprüft werden.
Sorgerecht entziehen und einklagen
Sind die Eltern bei der Geburt des gemeinsamen Kindes verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Daran ändert auch eine Trennung erstmal nichts. Das alleinige Sorgerecht kann ein Elternteil nur für sich beanspruchen, wenn der andere Elternteil seine Fürsorgepflicht verletzt. In diesem Fall kann beim Familiengericht ein Antrag auf Entziehung des Sorgerechts gestellt werden. Daraus resultiert automatisch, dass das alleinige Sorgerecht gewünscht wird. Eine eigenständige Klage auf alleiniges Sorgerecht gibt es in diesem Sinne aber nicht.
Wirksame Gründe für einen Sorgerechtsentzug
Will ein Ehepartner dem anderen das Sorgerecht entziehen lassen, muss er einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Das gilt auch, wenn die Eltern sich einvernehmlich darauf geeinigt haben, dass einer allein das Sorgerecht ausüben soll. In diesem Fall wird das Gericht schnell entscheiden und das Sorgerecht entsprechend übertragen.
Weigert sich der Ehepartner jedoch, sein Sorgerecht abzugeben, dauert das Verfahren in der Regel länger. Denn dann muss diesem eine Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden - rein subjektives Empfinden reicht dafür nicht aus.
Gründe, die einen Entzug des Sorgerechts rechtfertigen können, sind zum Beispiel:
- Misshandlung
- Vernachlässigung
- Gesundheitsgefährdung
- Suchterkrankung des Elternteils
- Gefährliches Umfeld durch Dritte
- Vernachlässigung der Schulpflicht
- Veruntreuung des Vermögens des Kindes
- Schwerwiegende Erziehungsfehler, z. B. die Vermittlung rechtsradikalen Gedankenguts
Dabei gilt: Das Familiengericht wird die Gründe eingehend prüfen und gegebenenfalls Beweise anfordern. Eine subjektive Erklärung, dass der andere Elternteil “kein guter Umgang” für das Kind ist, reicht daher nicht aus, um diesem das Sorgerecht zu entziehen. Die Entziehung des Sorgerechts ist für das Gericht zudem immer das letzte Mittel. Eventuell wird es auch zuerst zu einer anderen Maßnahme greifen, beispielsweise erst einmal nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ein Elternteil übertragen.
Betroffene sollten bedenken, dass ein Entzug des Sorgerechts nicht bedeutet, dass der andere Elternteil das Kind überhaupt nicht mehr sehen darf. Ihm steht generell immer noch ein Umgangsrecht zu. Dieses kann jedoch, wenn es schwerwiegende Gründe gibt, ebenfalls entzogen werden.
Antrag auf Entziehung des Sorgerechts
Wer einen Antrag auf Entziehung des Sorgerechts stellen will, sollte zuerst versuchen, mit dem anderen Elternteil zu sprechen. Wenn irgendwie möglich sollte ein gerichtlicher Sorgerechtsstreit - auch zum Wohl des Kindes - vermieden werden. Ist dies nicht möglich bzw. hat sich nach einem klärenden Gespräch nichts geändert, sollten diese Punkte beachtet werden:
- Beweise sammeln: Für die Kindeswohlgefährdung durch den Partner müssen vor Gericht Beweise vorgelegt werden. Daher sollten entsprechende Vorfälle dokumentiert werden, beispielsweise durch Fotos, schriftliche Aufzeichnungen oder Zeugenaussagen.
- Das Jugendamt informieren: Das Jugendamt kann den Fall einschätzen und zum weiteren Vorgehen beraten.
- Einen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen: Für die Antragstellung im Sorgerechtsverfahren besteht, anders als für die Einreichung des Scheidungsantrags, kein Anwaltszwang. Allerdings sollten Betroffene sich trotzdem anwaltlich beraten lassen. Ein Fachanwalt kann die Chancen realistisch einschätzen und alle nötigen Schritte einleiten. Für das spätere Verfahren vor dem Familiengericht ist dann ohnehin eine anwaltliche Vertretung notwendig.
- Antrag auf Entziehung des Sorgerechts stellen: Der Antrag an sich kann formlos beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.
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Sorgerechtsstreit - Ablauf
Wurde der Antrag auf Entzug des Sorgerechts gestellt, geht das Familiengericht in diesen Schritten vor:
- Prüfung des Antrags: Das Familiengericht prüft den Antrag und die vorgelegten Beweise für das Fehlverhalten des Elternteils.
- Festsetzen eines Anhörungstermins: Das Gericht setzt einen Termin an, in dem die Eltern, das Kind und gegebenenfalls das Jugendamt zu der Situation befragt werden.
- Entscheidung über das Sorgerecht: Nach der Überprüfung und Anhörung entscheidet das Gericht, ob dem beschuldigten Elternteil das Sorgerecht entzogen wird. Gleichzeitig überprüft es, ob dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden kann, d. h. dieser in der Lage ist, das Kind allein zu erziehen. Dazu überprüft das Gericht diese Kriterien:
- Kontinuität der Erziehung
- Gewährleistung der bestmöglichen Förderung des Kindes
- Erhaltung der sozialen Bindungen des Kindes
- Wille des Kindes - Urteil: Am Ende des Verfahrens fällt das Gericht ein Urteil zum Sorgerecht. Das heißt, es entscheidet, ob dem einen Elternteil das Sorgerecht entzogen wird und der andere das Sorgerecht allein erhält. Alternativ kann es einem Elternteil auch nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen.
Ist ein Elternteil mit dem Urteil nicht einverstanden, kann er dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. Dieses überprüft das Urteil jedoch nicht inhaltlich, sondern nur, ob geltendes Recht ordnungsgemäß angewendet wurde. Ist das nicht der Fall, verweist es die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung an das Familiengericht (Amtsgericht) zurück.
Anhörung von Kindern im Sorgerechtsstreit
Viele Eltern fragen sich, ob Kinder im Fall eines Sorgerechtsstreits vor Gericht aussagen müssen. Da das Familiengericht zum Wohl des Kindes entscheiden muss, wird das Kind meistens in die Entscheidung mit einbezogen. Ab 14 Jahren müssen Kinder zwingend vor dem Familiengericht angehört werden. Es können aber auch viel jüngere Kinder befragt werden. Meistens entscheiden sich Richter ab dem Kindergartenalter dafür, die Kinder anzuhören. Dem Kind wird dann ein Verfahrensbeistand an die Seite gestellt, der es auf die Befragung vorbereitet und es begleitet. Die Eltern sind nicht anwesend, wenn das Kind angehört wird.
Sorgerechtsstreit bei unverheirateten Eltern
Bei unverheirateten Eltern hat automatisch die Mutter das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Das gilt auch, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat und in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Das heißt, auch wenn sich die Eltern einig sind, dass sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben wollen, müssen sie einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht stellen. Dieser ist in dem Fall jedoch reine Formsache.
Aber auch, wenn die Mutter nicht einverstanden ist, kann der Vater das Sorgerecht (sogenannte Mitsorge) beantragen. Dazu reicht ein formloses Anschreiben an das Familiengericht. In der Regel wird dieses dem Vater die Mitsorge zusprechen. Das Gericht lehnt den Antrag nur ab, wenn das Mitsorgerecht dem Kindeswohl widersprechen würde.
Väter können auch das alleinige Sorgerecht beantragen, dieses wird aber nur unter strengen Voraussetzungen eingeräumt, wenn ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich ist.
Wollen Väter das Sorgerecht beantragen, gelten diese Voraussetzungen:
- Sie sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet.
- Mutter und Vater sind beide mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben die Vaterschaft bereits anerkannt.
Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein. Beispielsweise müssen Vater und Mutter nicht zusammen wohnen oder eine Beziehung führen. Zudem gibt es auch keine Frist, wann der Antrag auf Mitsorge gestellt werden muss.
Kosten für einen Sorgerechtsstreit
Die Kosten des Sorgerechtsstreits setzen sich aus den Gerichts- und den Anwaltskosten zusammen. Diese werden auf der Grundlage des Verfahrenswerts (auch Streitwert genannt) berechnet, den das Gericht festsetzt. Laut § 45 FamGKG beträgt dieser in der Regel 4.000 Euro. Zusätzlich kann er sich je Kind um 550 Euro erhöhen, wenn ein Verfahrensbeistand hinzugezogen wird.
Die Kosten des Sorgerechtsstreits setzen sich aus den Gerichts- und den Anwaltskosten zusammen. Diese werden auf der Grundlage des Verfahrenswerts (auch Streitwert genannt) berechnet, den das Gericht festsetzt. Laut § 45 FamGKG beträgt dieser in der Regel 4.000 Euro. Zusätzlich kann er sich je Kind um 550 Euro erhöhen, wenn ein Verfahrensbeistand hinzugezogen wird.

Auf dieser Grundlage muss für einen Sorgerechtsstreit vor Gericht mit Kosten von circa 1.000 Euro gerechnet werden. Dabei werden die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte zwischen den Elternteilen aufgeteilt. Die Anwaltskosten für den Sorgerechtsstreit zahlt hingegen jede Partei selbst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Oftmals wird das Sorgerecht im Rahmen des Scheidungsverfahren als Folgesache verhandelt. Dann werden für die Scheidung und für die Folgesachen wie Sorgerecht oder Unterhalt eigene Streitwerte bestimmt und die Kosten können entsprechend abweichen.
Wer die Kosten für den Sorgerechtsstreit nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dies ist durch ein formloses Schreiben oder durch Erklärung im Gerichtstermin möglich. Dass eine finanzielle Unterstützung notwendig ist, muss durch die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nachgewiesen werden. Außerdem muss das Vorgehen vor Gericht eine Aussicht auf Erfolg haben, ansonsten wird der Antrag abgelehnt.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Sorgerechtsstreit meistens nicht. Betroffene können aber nachfragen, ob zumindest ein erstes Beratungsgespräch bei einem Anwalt bezahlt wird. Sichern Sie sich jetzt Soforthilfe über die Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB.
Dauer des Sorgerechtsstreits
Ein Sorgerechtsstreit sollte schnell verlaufen - schließlich ist in vielen Fällen das Wohl des Kindes gefährdet. Aus diesem Grund besteht für Sorgerechtsverfahren ein Beschleunigungsgebot. Das heißt, das Gericht sollte Streitigkeiten um das Sorgerecht schnell klären.

Trotzdem hängt es vom Einzelfall und der Auslastung des Gerichts ab, wie lange ein Sorgerechtsstreit dauert. Das Gericht muss die vorgelegten Beweise sichten, die Parteien anhören und gegebenenfalls Sachverständige hinzuzuziehen. Ist die Beweislage klar, kann mit einer Entscheidung innerhalb von sechs Wochen bis drei Monaten gerechnet werden. Muss ein Gutachten erstellt werden, kann das Sorgerechtsverfahren auch bis zu einem Jahr dauern.
Sorgerechtsstreit vor Gericht vermeiden
Grundsätzlich sollten Eltern alles versuchen, um einen gerichtlichen Sorgerechtsstreit zu vermeiden. Zum einen sollte man immer das Wohl des Kindes im Blick haben und es, falls möglich, in die Entscheidung miteinbeziehen. Zudem kann durch ein vernünftiges Gespräch oft ein Kompromiss gefunden werden, der nicht zuletzt auch die Kosten für Anwälte und das Gericht vermeidet. Dabei sollten die Beteiligten immer bedenken, dass auch das Gericht bestrebt ist, einen Kompromiss zu finden. Kann man diesen bereits außergerichtlich selbst finden, spart man Zeit, Nerven und Kosten.
Für die Kompromissfindung können Eltern die Hilfe von Beratungsstellen, beispielsweise beim Jugendamt, suchen oder sich anwaltlich beraten lassen. Um das Sorgerecht aufzuteilen, gibt es verschiedene Modelle, die Experten gemeinsam mit den Eltern erörtern können.
Fazit: Sorgerechtsstreit - Experten können helfen
Um langwierige und teure Sorgerechtsstreitigkeiten vor Gericht zu vermeiden, sollten sich Eltern frühzeitig an Experten wenden. Diese können beraten, schlichten und bei fairen Kompromissen helfen. Dadurch kann oftmals eine gute Lösung für beide Elternteile und die Kinder gefunden werden.
Ist ein gerichtlicher Sorgerechtsstreit nicht zu verhindern, kennt ein Rechtsanwalt für Familienrecht die nötigen Schritte und kann dafür sorgen, dass alle notwendigen Angaben und Unterlagen für das Verfahren rechtzeitig eingereicht werden.
Eine Einschätzung zu Ihrer Situation in Sorgerechtsangelegenheiten erhalten Sie z.B. durch einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB.