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Unterhalt

Unterhalt: Arten, Anspruch und wie Sie bekommen, was Ihnen zusteht

Rechtsanwalt Niklas Gellert

geprüft von Niklas Gellert
Rechtsanwalt für Verbraucherrecht

29. April 2022 um 09:28

Nach einer Scheidung ist plötzlich alles anders: Anstatt den Alltag gemeinsam zu bestreiten, müssen die Geschiedenen ihre Ausgaben von nun an wieder aus eigener Finanzkraft stemmen. Fehlen einem der Ex-Partner die Mittel dazu, ist der andere zur Zahlung von Unterhalt an den Ex-Partner und an die gegebenenfalls gemeinsamen Kinder verpflichtet. Welche Unterhaltsarten es gibt und wie Unterhaltsberechtigte ihre Ansprüche durchsetzen, zeigt dieser Überblick.

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  • Der Gesetzgeber verpflichtet finanziell gut gestellte Ehegatten zur Zahlung von Unterhalt an ihre Kinder und Ex-Partner.
  • Es gibt verschiedene Arten des Unterhalts – je nachdem, wer Unterhalt bekommt und ob es sich um Geld oder andere Leistungen handelt.
  • Unterhaltszahlungen sollen die Existenz von Familien sichern. Allerdings sind Unterhaltspflichtige oft nicht bereit, ihrer Verpflichtung nachzukommen.
  • Das Unterhaltsrecht ist komplex. Wer seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen will, sollte auf das Fachwissen von Anwälten setzen. Durch einen kostenlosen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihre Ansprüche auf Unterhalt prüfen.

Was versteht man unter Unterhalt?

Mit Unterhalt sind verschiedene materielle oder immaterielle Zuwendungen gemeint, die eine Person für eine andere Person leistet. Dazu gehören zum Beispiel eine Wohnung und die Erziehung und Betreuung, die Eltern ihren Kindern bieten. Es zählen aber auch Unterhaltszahlungen dazu, die Geschiedene zur Existenzsicherung an den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin zahlen müssen.

Eine Unterhaltspflicht kann bereits vor der Scheidung entstehen. Grundsätzlich sind Rechte und Pflichten rund um den Unterhalt in Deutschland in den §§ 1601 bis 1615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Die Frage, wer wem wie viel Unterhalt zahlen muss, ist Gegenstand vieler Verfahren vor dem Familiengericht und spielt bei der Scheidung eine große Rolle.

Eine Person kann einer anderen Person gegenüber unter anderem zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sein. Dies ist z.B. der Fall bei:

  • verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • geschiedenen Paaren oder aufgelösten eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Verwandten in gerader Linie – Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt (Elternunterhalt)
  • Eltern nichtehelicher Kinder (Betreuungsunterhalt)

Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Unterhaltsarten. Die drei wichtigsten im Zusammenhang mit einer Scheidung sind:

  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt

Die wichtigsten Fakten dazu sind im Folgenden zusammengefasst.

Was ist der Trennungsunterhalt?

Wenn verheiratete Paare getrennte Wege gehen wollen, müssen sie Geduld haben: Sie können erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen. Worauf geringer verdienende Partner nicht warten müssen, sind Unterhaltszahlungen.

Bereits vor der Scheidung kann ein Ehemann oder eine Ehefrau zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet sein. Dabei handelt es sich um eine Form von Ehegattenunterhalt. Der Trennungsunterhalt sichert den Lebensunterhalt für den Partner oder die Partnerin.

Frau hält Umschlag mit Geld als Trennungsunterhalt in der Hand.

Wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Es gibt zwei Voraussetzungen dafür, dass ein Ehemann oder eine Ehefrau Unterhalt im Trennungsjahr erhalten können:

  • Bedürftigkeit: Wer aufgrund der Trennung weniger Geld zum Leben hat als vorher, gilt als bedürftig und hat Anspruch auf Unterhalt. Als Richtwert dafür dienen die Einkünfte, die dem Paar während der Ehe zur Verfügung standen.
  • Leistungsfähigkeit: Unterhalt kann jedoch nur von einem Partner oder einer Partnerin mit ausreichend hohem Einkommen gezahlt werden. Als leistungsfähig gilt, wer ein monatliches Nettoeinkommen von über 1.280 Euro hat. Dieser Betrag ist der sogenannte Selbstbehalt, der unangetastet bleibt. So ist sichergestellt, dass die zur Zahlung verpflichtete Person den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht nach der Trennung und bis zur Scheidung Anspruch auf den Trennungsunterhalt. Ein unverbindliche Online-Check im Rahmen einer kostenlosen Anmeldung im SIEGFRIED CLUB kann hier für Klarheit sorgen.

Kein Ausschluss im Ehevertrag

In einem Ehevertrag lassen sich verschiedene Verpflichtungen ausschließen, die Partner im Falle einer Scheidung untereinander haben können. Der Trennungsunterhalt gehört jedoch nicht dazu.

Wie kann Trennungsunterhalt beantragt werden?

Den Unterhalt nach der Trennung gibt es erst nach schriftlicher Aufforderung mit Nennung des Unterhaltsbetrags. Grundsätzlich steht beiden Partnern die Hälfte ihres Gesamteinkommens zu. Besserverdienende erhalten allerdings eine Art Bonus und dürfen etwas mehr behalten. Unterhaltspflichtigen stehen deshalb nicht 50 Prozent, sondern 3/7 des Einkommens zu, also rund 43 Prozent.

Für das Einkommen spielt nicht nur das Arbeitsentgelt eine Rolle, sondern neben weiteren Einkünften wie Sonderzahlungen und Mieteinnahmen auch Ausgaben wie Steuern, Sozialabgaben und so weiter. Deshalb sollten Unterhaltsberechtigte sich bei der Berechnung von einer Anwältin oder einem Anwalt unterstützen lassen.

Können die Ex-Partner sich nicht über die Unterhaltshöhe einigen oder bleiben die Zahlungen aus, kann das Geld mit einer Unterhaltsklage vor Gericht eingefordert werden.

Wie lange wird Trennungsunterhalt gezahlt?

Der Trennungsunterhalt dient zur Überbrückung des Trennungsjahrs und endet spätestens mit einer rechtskräftigen Scheidung. Der Anspruch kann auch schon früher enden, wenn:

  • die unterhaltsberechtigte Partei genug für den eigenen Lebensunterhalt verdient
  • das Trennungsjahr vorbei und die Scheidung noch nicht vollzogen ist – dann kann geprüft werden, ob noch immer eine Unterhaltspflicht besteht

Was ist nachehelicher Unterhalt?

Bleibt eine der geschiedenen Parteien auch nach und vor allem wegen der Scheidung bedürftig, besteht die Chance auf eine weitere Form von Ehegattenunterhalt – den nachehelichen Unterhalt. Er unterscheidet sich im Wesentlichen nicht vom Trennungsunterhalt: Auch er dient dazu, Menschen finanziell zu versorgen, die nicht selbst dazu imstande sind.

Voraussetzungen für den Erhalt von Ehegattenunterhalt

Grundsätzlich müssen beide Partner nach der Scheidung für sich selbst sorgen. Benötigt ein Partner jedoch finanzielle Unterstützung und ist der andere Partner leistungsfähig, ist unter Umständen die Zahlung von Unterhalt notwendig.

Bedürftigkeit kann unter anderem bestehen, wenn

  • aufgrund von Alter oder Krankheit keine Erwerbstätigkeit möglich ist
  • für einen beruflichen Neustart nach der Scheidung eine Ausbildung notwendig ist
  • die Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht mehr als einen Teilzeitjob zulässt
  • ein Ex-Partner arbeitslos ist

Voraussetzung für den Erhalt von nachehelichem Unterhalt ist, dass der Unterhaltsgrund bereits zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden hat.

Es kann auch Gründe geben, die gegen einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt sprechen. Das ist etwa der Fall, wenn

  • die Ehe von kurzer Dauer war – also weniger als zwei Jahre gehalten hat
  • sich bei der unterhaltsberechtigten Person eine neue Partnerschaft verfestigt
  • die unterhaltsberechtigte Person ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat, etwa durch eine Kündigung
  • die unterhaltsberechtigte Person ein schweres Verbrechen gegen die unterhaltspflichtige Person begeht
  • die unterhaltsberechtigte Person im Laufe der Ehe nicht zum Familienunterhalt beigetragen hat

Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts

Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts folgt der gleichen Logik wie die Berechnung des Trennungsunterhalts. Für die Dauer der Unterhaltszahlungen gibt es dagegen keine festen Regelungen.

Grundsätzlich gilt: Je länger die Ehe gedauert hat, desto länger kann ein Anspruch auf Unterhalt bestehen. Bei der Frage nach der Befristung des nachehelichen Unterhalts kommt es in der Praxis allerdings immer auf den Einzelfall an und darauf, wie groß die ehebedingten Nachteile beim Einkommen sind.

Ehegattenunterhalt Rechner

Welcher Anspruch auf Ehegattenunterhalt in Ihrem Fall besteht, können Sie schnell und einfach über den SIEGFRIED Ehegattenunterhalt-Rechner herausfinden.

Wie kann man nachehelichen Unterhalt einfordern?

Nachehelicher Unterhalt muss schriftlich beim Unterhaltspflichtigen eingefordert werden. Weigert sich die Ex-Partnerin oder der Ex-Partner, kann die andere Partei eine Auskunftsklage einreichen. Die unterhaltspflichtige Person muss dann ihre Einkünfte offenlegen, damit das Gericht die Höhe des Unterhalts festsetzen kann. Eine Anwältin oder ein Anwalt mit entsprechendem fachlichem Hintergrund wissen genau, worauf es dabei ankommt.

Ein Online-Check im kostenlosen SIEGFRIED CLUB kann zudem eine zu Ihrer Situation liefern.

Symbolische Darstellung von Unterhalt: Eheringe liegen auf Geldscheinen auf einem Richtertisch mit Hammer.

Was ist Kindesunterhalt?

Nicht nur Paare, die getrennt leben oder geschieden sind, können Unterhaltsansprüche geltend machen. Auch Kinder müssen versorgt werden. Solange die Eltern zusammenleben, übernehmen sie gemeinsam die elterliche Fürsorge.

Nach einer Trennung leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht in Form von Pflege, Unterkunft, Erziehung und Taschengeld. Der andere Elternteil leistet seinen Beitrag in Form von Kindesunterhalt. Man spricht auch von Barunterhalt.

Kindesunterhalt hat Vorrang

Da Kinder als besonders schutzbedürftig gelten, steht der Kindesunterhalt über allen anderen Unterhaltspflichten.

Wann besteht Anspruch auf Kindesunterhalt?

Anspruch auf Kindesunterhalt haben minderjährige Kinder. Unter Umständen besteht auch nach dem 18. Geburtstag weiterhin ein Unterhaltsanspruch. Für volljährige Kinder besteht Unterhaltsanspruch, wenn sie „privilegiert“ sind, das bedeutet, sie

  • befinden sich noch in der allgemeinen Schulausbildung,
  • leben noch im Haushalt eines Elternteils,
  • sind nicht älter als 21 Jahre und
  • sind nicht verheiratet. Bei einer Hochzeit des volljährigen Kindes würde der Unterhaltsanspruch auf die Ehepartnerin oder den Ehepartner übergehen.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt und wie lange ist er zu zahlen?

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes. Als Orientierung für die Berechnung dient die Düsseldorfer Tabelle. Informationen dazu sind am Ende des Artikels zusammengefasst. Relevant ist auch der Mindestunterhalt, der jedem Kind laut § 1612a BGB zusteht.

Aktuell (Stand 2022) sind die monatlichen Bedarfssätze für Minderjährige in der Düsseldorfer Tabelle wie folgt festgelegt:

  • 396 Euro bis zum 6. Geburtstag
  • 455 Euro bis zum 12. Geburtstag
  • 533 Euro bis zum 18. Geburtstag

Den Unterhalt ab 18 bekommen Kinder nach Abschluss der Schule weiter, wenn sie eine Ausbildung oder ein Erststudium absolvieren und weiterhin bei einem Elternteil wohnen. Damit sie ihren Unterhaltsanspruch behalten, müssen sie sich um eine Ausbildung bemühen und diese zügig absolvieren. Das Ziel ist, dass sie sich so schnell wie möglich selbst versorgen können.

Unterhaltsrechner - Kindesunterhalt berechnen

Welcher Anspruch auf Kindesunterhalt in Ihrem Fall besteht, können Sie schnell und einfach über den SIEGFRIED Kindesunterhalt-Rechner herausfinden.

Wie kann Kindesunterhalt beantragt werden?

Für den Kindesunterhalt gilt das gleiche wie für den Ehegattenunterhalt: Er muss schriftlich eingefordert werden. In der Praxis kommt es jedoch oft vor, dass Unterhaltspflichtige die Zahlung auch nach mehrmaliger Aufforderung verweigern.

In diesem Fall muss der andere Elternteil einen Unterhaltstitel beim Familiengericht beantragen und den Kindesunterhalt auf diese Weise einklagen.

Verweigerung von Unterhalt in der Praxis

Laut einer Studie des DJI (Deutsches Jugendinstitut) erhalten 37 Prozent der Kinder, für die Unterhaltszahlungen vereinbart oder festgelegt wurden, keinen oder nur unvollständigen Unterhalt. Die Hälfte davon erhält gar keinen Unterhalt.

Berechnung des Kindesunterhalts

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die Auskunft über die Höhe von Unterhaltszahlungen gibt. Diese Unterhaltstabelle

  • zeigt anhand von Einkommensstufen, wie hoch der Kindesunterhalt für zwei Kinder je nach Alter ausfällt
  • enthält Standardrichtwerte für den Unterhalt an Ehegatten und Verwandte
  • enthält Angaben zur Höhe des Selbstbehalts
  • wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig aktualisiert
  • ist nicht bindend, wird jedoch von den meisten Gerichten als Leitlinie genutzt

Um die Höhe des Unterhalts in der Tabelle abzulesen, muss zunächst das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen berechnet werden. Die Unterhaltstabelle zeigt dann, wie hoch der Unterhalt für Kinder bis fünf, zwischen sechs und elf, zwischen zwölf und 17 und ab 18 Jahren ausfällt.

Die Tabelle geht von zwei Kindern aus – bei mehr oder weniger Kindern gibt es Abzüge oder Zuschläge. Außerdem muss das Kindergeld berücksichtigt werden: Unterhaltspflichtige dürfen die Hälfte des Kindergelds von den Unterhaltszahlungen abziehen.

Es gibt noch eine weitere Schwierigkeit bei der Berechnung des Unterhalts: Neben der Düsseldorfer Tabelle (Stand 2022) existieren weitere Leitlinien, die Oberlandesgerichte regional festgelegt haben.

Fazit: Unterhalt von Experten berechnen lassen und einfordern

Die Berechnung aller Unterhaltsarten ist aus mehreren Gründen nicht einfach. Schon allein aus diesem Grund sollten Elternteile, die sich trennen oder scheiden lassen wollen, anwaltliche Unterstützung suchen. So stellen sie sicher, dass sie und ihre Kinder den Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht.

Umgekehrt kann es sich auch lohnen, Zahlungsaufforderungen der Ex-Partner von Experten prüfen zu lassen.

Da bei Scheidungen immer Emotionen im Spiel sind und die Rechtslage für Laien oft schwer verständlich ist, ersparen sich Paare in der Trennungsphase viel Ärger, wenn sie Profis an ihrer Seite haben. Ein erster Schritt dabei ist die kostenlose Registrierung im SIEGFRIED CLUB. Sie profitieren mit der Mitgliedschaft nicht nur vom Zugriff auf Mustervorlagen für rechtssichere Kommunikation und auf das Netzwerk unserer Partneranwälte, sondern auch von passenden Online-Checks für Ihren induviduellen Fall und weitere Rechtsthemen.

Überweisungsschein mit "Unterhalt" als Verwendungszweck, neben Geldscheinen und -münzen.
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Rechtsanwalt Niklas Gellert

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Niklas Gellert
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Niklas Gellert juristisch geprüft. Gellert ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Verbraucherrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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