Eine Trennung oder gar Scheidung ist nicht zuletzt ein sehr emotional belastendes Unterfangen für alle Beteiligten. Sollten gemeinsame Kinder im Spiel sein, verkompliziert das die Situation zudem. Leben die Kinder die meiste Zeit bei einem der Partner, ist der andere Teil zur Zahlung von Unterhalt für die Kinder verpflichtet. Doch wie hoch darf dieser Unterhalt sein? Wer Anspruch auf Kindesunterhalt hat und was dabei noch zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Unsere erfahrenen Familienrechtsexperten beraten Sie außerdem zu allen Rechtsfragen - bequem von zuhause aus.
- Jedes Kind hat bis zum Abschluss seiner ersten Berufsausbildung einen Anspruch auf Unterhalt.
- Unterhaltspflichtig sind in der Regel beide Elternteile.
- Die sog. Düsseldorfer Tabelle gibt an, wie viel Unterhalt zu leisten ist.
- Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, kann dieser eingeklagt werden.
- Unterhaltsansprüche können schnell und einfach durch einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB überprüft werden.
Was ist Kindesunterhalt?
Kindesunterhalt ist eine Zahlung, die Elternteile zur Sicherung der Lebenshaltung ihres Kindes zahlen müssen, wenn sie nicht die sorgerechtlichen Versorger sind.
Grundsätzlich müssen beide Elternteile bei der Sicherung der Lebensführung ihrer Kinder mitwirken. Leben die Eltern mit dem Kind zusammen, sorgen beide Elternteile gemeinsam für den Unterhalt in Form von Naturalunterhalt.
Lebt ein Kind jedoch nur bei einem der Elternteile, weil die Eltern getrennt oder geschieden sind, erfüllt dieses Elternteil diese Pflicht bereits durch Naturalunterhalt in Form von Bereitstellen der Unterkunft, Verpflegung etc. Dann ist der andere Teil zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Kontrollen darüber, wofür die Zahlbeträge für das Kind verwendet werden, gibt es im Übrigen nicht. Der Sorgeberechtigte bzw. das volljährige Kind kann selbst entscheiden, wie das Geld ausgegeben wird. Der zahlende Elternteil hat keinen Anspruch darauf, Auskunft über die Verwendung des Unterhalts zu erhalten.
In einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen zu Unterhaltsansprüchen verändert oder sogar gänzlich ausgeschlossen werden.
Wer hat Anspruch auf Kindesunterhalt?
Im Falle einer Trennung der Eltern hat das Kind einen Anspruch auf Unterhalt. Jedem Kind steht der gesetzliche Mindestunterhalt zu, egal ob die Eltern in Trennung oder Scheidung leben oder es neue Partner gibt.

Die Summe des Unterhalts ist abhängig vom Alter des Kindes und dessen Ausbildungsstand. Die Düsseldorfer Tabelle bildet einen Richtwert, in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist Berücksichtigt werden muss auch der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen.
Unser Unterhaltsrechner sowie unsere erfahrenen Experten im Familienrecht geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Unterhaltsanspruch! Wir beraten Sie kompetent und unverbindlich – ganz bequem von zu Hause aus.
Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Minderjährige Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt. Die Unterhaltspflicht des nicht sorgeberechtigten Elternteils endet jedoch nicht immer mit der Volljährigkeit. Solange sich das Kind auf seinem ersten Bildungsweg befindet, bleibt der Anspruch auf Unterhalt bestehen. Dies gilt sowohl für die Schulausbildung als auch eine Erstausbildung im Rahmen eines Studiums oder einer Berufsausbildung. Auch ein sogenanntes duales Studium ist möglich, soweit die Lehrinhalte in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Zudem gibt es eine Orientierungszeit zwischen Schulbeendigung und Beginn des Studiums oder der Ausbildung.
- BAföG
- Einkünfte aus Studierendenjobs
- Ausbildungsgehalt
Werden bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs berücksichtigt. Dies gilt nicht für Nebenjobs von Schülern.
Nach Beendigung des ersten Bildungsweges besteht der Unterhaltsanspruch für drei Monate fort, damit die Absolventen genug Zeit haben, sich um eine eigene Tätigkeit zu bemühen. Im Falle eines Studiums bedeutet das:
Die durchschnittliche Studiendauer + 3 Monate = Dauer der Unterhaltspflicht
Für körperlich oder geistig behinderte Kinder bleibt der Unterhaltsanspruch ein Leben lang bestehen.
Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?
Wie viel Euro monatlich jedem Kind zustehen, berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Davon abzuziehen ist das Kindergeld, um den tatsächlichen Zahlbetrag zu ermitteln. Bei minderjährigen Kindern ist die Hälfte des Kindergelds in Abzug zu bringen, weil jedem Elternteil dieses hälftig zusteht. Bei volljährigen Kindern ist das Kindergeld hingegen vollständig abzuziehen, da diesen das Kindergeld selbst zusteht.
Für die Berechnung des Unterhalts ist noch einiges mehr entscheidend als bloßes Gehalt und das Alter des Kindes. Ausbildungsstand, Wohnverhältnisse etc. müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Um eine ausführliche Berechnung des Unterhaltsanspruches zu erhalten, können Sie als Mitglied im SIEGFRIED CLUB Soforthilfe anfordern.
Unterhaltsrechner - Kindesunterhalt berechnen
Welcher Anspruch auf Kindesunterhalt in Ihrem Fall besteht, können Sie schnell und einfach über den SIEGFRIED Kindesunterhalt-Rechner herausfinden.
Das Kindergeld muss den Kindern zugutekommen. Geht das Kindergeld auf dem Konto des Unterhaltspflichtigen ein, muss dieses an die Sorgeberechtigten und die Kinder weitergegeben werden.
Unterhalt für Kinder über 18 Jahre
Bei volljährigen Kindern ist zu unterscheiden, ob es sich um privilegiert volljährige Kinder oder nicht privilegierte Kinder handelt.
Privilegiert volljährige Kinder sind Kinder, welche
- Sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden
- Im Haushalt der Eltern leben
- Nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben
- Nicht verheiratet sind
Dadurch genießen sie den gleichen Unterhaltsanspruch wie minderjährige Kinder. Anders ist es bei nicht privilegierten volljährigen Kindern. Sie haben aber trotzdem einen Anspruch auf Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung.
Wie lange dieser Unterhaltsanspruch besteht, ist abhängig vom Werdegang des Kindes:
- In Ausbildung haben Kinder einen Unterhaltsanspruch, sofern sie die Ausbildung zügig absolvieren. Dies ist individuell zu bestimmen, grundsätzlich gilt aber eine Dauer von ca. 4 Jahren als zügig.
- Im Studium haben die Kinder für die Dauer der Regelstudienzeit im Erststudium einen Unterhaltsanspruch.
- Arbeitslose Kinder haben nur einen Anspruch für eine Überbrückungszeit von 4 Monaten zwischen Schulende und Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums. Dies kann verlängert werden, wenn das Kind nachweist, sich um einen Arbeitsplatz bemüht zu haben.
Grundsätzlich gilt, dass Eltern zunächst den minderjährigen Kindern, dann den privilegiert volljährigen und dann den übrigen volljährigen Kindern Unterhalt zahlen müssen. Reichen die Einkünfte nicht für alle Kinder, müssen die volljährigen Kinder für sich selbst sorgen.
Kindesunterhalt beantragen
Beim zuständigen Familiengericht kann der Kindesunterhalt beantragt werden. Dazu muss ein Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt werden. Anwaltliche Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und eine Verzögerung oder sogar eine zu geringe Bewilligung des Unterhaltes zu verhindern.

Auch bei einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Elternteilen kann anwaltliche Beratung hilfreich sein, um eine angemessene Unterhaltszahlung zu verhandeln und eine friedliche Einigung herbeizuführen. Egal, auf welchem Weg Sie sich einigen: der Unterhalt muss bis zum 1. Des Monats im Voraus auf dem Konto des unterhaltsberechtigten Elternteils eingehen.
Fazit: Eltern sind in der Regel zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet
Beide Elternteile sind verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Lebt das Kind bei einem Elternteil, so muss der andere Teil sogenannten Barunterhalt leisten. Bei volljährigen Kindern müssen beide Elternteile zu gleichen Teilen Unterhalt leisten, solange das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert.
Die Höhe des Unterhalts berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltsberechtigte können den Ihnen zustehenden Unterhalt ganz einfach beim Familiengericht beantragen. Natürlich ist auch eine Einigung zwischen den Elternteilen möglich. In allen Fällen kann das Hinzuziehen eines spezialisierten Anwalts hilfreich sein.
Sie haben Fragen zu Ihrem Unterhaltsanspruch? Durch einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihren Anspruch schnell und einfach prüfen lassen.