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Unterhalt einklagen

Unterhalt einklagen: So gehen Sie in 3 Schritten vor, wenn Ihr Ex-Partner nicht zahlt

31. Mai 2022 um 09:57

Bei Trennungen und Scheidungen spielt das Thema Unterhalt eine große Rolle: Meist ist einer der Ex-Partner zur Zahlung verpflichtet – doch in vielen Fällen wird diese Pflicht missachtet. Um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, sollten Unterhaltsberechtigte ihren Unterhalt einklagen. Welche Schritte notwendig sind und was dabei zu beachten ist, fasst dieser Artikel zusammen.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Unterhalt ist bei Trennungen häufig ein Streitpunkt, weil Unterhaltspflichtige die Zahlung verweigern.
  • Wer trotz Anspruch keine Unterhaltszahlungen erhält, kannden Unterhalt einklagen.
  • Die Unterhaltsklage wird beim Familiengericht eingereicht.
  • Das Verfahren erfordert einen Anwalt – dieser berechnet die genaue Unterhaltshöhe und sorgt dafür, dass Betroffene den Unterhalt bekommen, der ihnen zusteht.
  • Über einen kostenlosen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie unverbindlich Ihre Ansprüche prüfen.

Wann kann ich Unterhalt einklagen?

Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen kann in verschiedenen Konstellationen entstehen:

  • In der Trennungsphase vor einer Scheidung sind Ehegatten untereinander zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Wird der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen, dürfen Unterhaltsberechtigte diesen sogenannten Trennungsunterhalt einklagen.
  • Nach der Scheidung haben Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, den sie bei Zahlungsverweigerung einklagen können.
  • Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, solange diese minderjährig oder noch in der Berufsausbildung sind. Leben die Eltern getrennt, zahlt das Elternteil Unterhalt, bei dem das Kind nicht wohnt. Ansonsten darf das betreuende Elternteil den Kindesunterhalt einklagen.

Eine Unterhaltsklage ist mit vielen Emotionen verbunden. Wenn Ex-Partnerinnen oder Ex-Partner auch nach Aufforderung und Gesprächsversuchen keinen Unterhalt zahlen, ist sie oft jedoch unausweichlich, um die finanzielle Sicherheit zu wahren.

Gründe für ausbleibenden Kindesunterhalt
  • 64 Prozent der Elternteile, bei denen das Kind lebt, erklären sich ausbleibende Zahlungen mit wirtschaftlichen Problemen des anderen Elternteils.
  • Bei 48 Prozent der Befragten, deren Kind nicht den vollständigen Unterhalt erhält, verweigert der andere Elternteil die Zahlung.
  • 35 Prozent verzichten auf Unterhalt, um das Verhältnis mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin nicht zu belasten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Unterhaltsklage?

Damit in Trennung lebende Personen, Geschiedene oder Eltern für ihre Kinder Unterhalt einklagen können, müssen drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unterhaltsberechtigt ist, wer bedürftig ist und beispielsweise aufgrund eines geringen Einkommens nicht allein für den eigenen Unterhalt aufkommen kann. Bei Kindern ist immer von Bedürftigkeit auszugehen.
  • Unterhaltspflichtig ist, wer im Stande ist, Unterhalt zu zahlen. Diese Leistungsfähigkeit besteht, wenn der eigene Lebensunterhalt trotz einer Unterhaltsverpflichtung nicht in Gefahr ist.
  • Damit Unterhalt eingefordert werden kann, muss ein Unterhaltstitel vorliegen. Dieser Titel schreibt den Anspruch auf Unterhalt amtlich fest.

Unterhalt einklagen: Kosten und Fristen

Wie für die meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen fallen auch für die Unterhaltsklage Kosten an:

  • Zu zahlen sind die Kosten für den Anwalt und die Gerichtskosten.
  • Die Kosten richten sich nach der Höhe des Unterhalts und der Länge des Verfahrens.
  • Wer welche Kosten trägt, hängt davon ab, ob der Unterhalt im Rahmen einer Scheidung oder in einem isolierten Verfahren eingeklagt wird: Im Scheidungsprozess ragen beide Parteien ihre Anwaltskosten selbst und teilen sich die Gerichtskosten. Im isolierten Verfahren zahlt die Partei die Verfahrenskosten, die den Prozess verliert.
  • Wer die Kosten für die Klage nicht vorstrecken kann, hat unter Umständen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.

Neben den Kosten spielen auch Fristen eine Rolle bei der Unterhaltsklage: Der Unterhaltsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren. Grundsätzlich sollten Unterhaltsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche jedoch keine Zeit verlieren – sie riskieren sonst, dass ihr Unterhaltsanspruch bereits vorher verwirkt. Liegt ein Unterhaltstitel vor, verjährt der rückständige Unterhalt dagegen erst nach 30 Jahren.

Wie lange kann man Kindesunterhalt einklagen?

Die Verjährung nach drei Jahren gilt nicht für den Kindesunterhalt von Minderjährigen: Bei Kindern beginnt die Verjährungsfrist erst ab dem 18. Geburtstag zu laufen.

Kann man Unterhalt rückwirkend einklagen?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, Unterhalt rückwirkend einzufordern. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch fällig, wenn Unterhaltspflichtige dazu aufgefordert wurden, Auskunft über ihr Einkommen zu geben und eine Zahlungsaufforderung erhalten haben. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich zu handeln und den Unterhalt schriftlich einzufordern.

Lassen Sie jetzt kostenlos im SIEGFRIED CLUB Ihren Unterhaltsanspruch prüfen.

So können Sie den Unterhalt einklagen, der Ihnen zusteht

Bevor der Unterhalt vor Gericht eingeklagt werden kann, sind die Unterhaltsansprüche zu ermitteln. Als Richtlinie für die Unterhaltsberechnung dient die Düsseldorfer Tabelle. Außerdem muss das Einkommen des Unterhaltspflichtigen bekannt sein.

Symbolische Darstellung von Unterhaltsklage: Richterhammer auf gestapelten Geldmünzen.

Das Einkommen lässt sich unter anderem ermitteln aus

  • Gehaltsnachweisen,
  • Bilanzen oder
  • Einkommensteuerbescheiden.

Die Auskunft über die Einkommensverhältnisse sollte schriftlich eingefordert werden. Weigern sich Unterhaltspflichtige, kommt eventuell eine Auskunftsklage in Frage. Steht der Unterhaltsanspruch fest, gehen Unterhaltsberechtigte wie folgt vor:

Schritt 1: Zahlungsaufforderung aussprechen

Bevor sie ihren Unterhalt einklagen können, müssen Unterhaltsberechtigte den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin schriftlich über die Unterhaltshöhe informieren und zur Zahlung auffordern. Mit diesem Schreiben gerät die unterhaltspflichtige Partei in Verzug.

Ab dem Datum der Aufforderung kann der Unterhalt rückwirkend eingeklagt werden. Eine Unterhaltsklage gegen den Vater oder die Mutter ist immer dann sinnvoll, wenn die andere Partei der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, obwohl sie zur Zahlung in der Lage wäre.

Mit einer Anwältin oder einem Anwalt an ihrer Seite stellen Betroffene sicher, alles richtig zu machen.

Schritt 2: Unterhalt titulieren lassen

Der Unterhaltstitel ist ein durch das Jugendamt oder das Familiengericht amtlich festgeschriebener Unterhaltsanspruch. Er ist Voraussetzung dafür, dass Unterhaltsberechtigte

  • einen Gerichtsvollzieher beauftragen dürfen, den Unterhalt zu vollstrecken
  • einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen können

Man unterscheidet zwischen dem statischen und dynamischen Unterhaltstitel. Statisch bedeutet, dass ein fester Betrag so lange gezahlt wird, bis sich eine Änderung ergibt. Beim dynamischen Unterhaltstitel passt sich der Betrag automatisch an geänderte Voraussetzungen an.

Es ist möglich, den Unterhaltstitel außergerichtlich zu erlangen. Allerdings ist dazu die Mitwirkung der unterhaltsverpflichteten Partei notwendig. Ist diese nicht bereit dazu, muss der Titel vor Gericht beschlossen werden. Dazu ist eine Unterhaltsklage notwendig.

Schritt 3: Unterhaltsklage einreichen

Erhalten Unterhaltsberechtigte trotz Aufforderung keine Zahlungen, können sie den Unterhalt einklagen. Die Klage muss dafür beim Familiengericht am Wohnort der unterhaltspflichtigen Partei eingereicht werden.

Für das Verfahren besteht Anwaltszwang. Der Vorteil: Die Anwältin oder der Anwalt können die Klageeinreichung übernehmen und Betroffenen während der emotional aufgeladenen Gerichtstermine beiseite stehen.

In mündlichen Verhandlungen werden alle vorhandenen Informationen geprüft und die Parteien angehört. Anschließend entscheidet das Gericht, ob und wie viel Unterhalt zu zahlen ist.

Fazit: Unterhalt einklagen, um Ansprüche durchzusetzen

Wer sich mit Unterhaltsfragen auseinandersetzen muss, durchlebt in den meisten Fällen gerade eine Trennung. In dieser ohnehin schwierigen Zeit stellen Streitigkeiten um Geld eine zusätzliche Belastung dar. Doch wenn die finanzielle Sicherheit auf dem Spiel steht, ist eine Unterhaltsklage meist unumgänglich.

Ob gerichtlich oder außergerichtlich: Bei Unterhaltsstreitigkeiten ist es ratsam, von Anfang an Unterstützung hinzu zu ziehen. Mit einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB sichern Sie sich Soforthilfe und profitieren von kostenlosen Online-Checks, Unterhaltsrechner und rechtssichere Mustervorlagen rund ums Thema Unterhalt.

Unterhaltsberechtigte erhalten damit effizient und ohne Umwege Unterstützung bei der Einforderung des Unterhalt, der ihnen zusteht und schonen auf dem Weg dorthin ihre Nerven und ihren Geldbeutel.

Symbolische Darstellung Unterhaltsklage: Justizia auf Geldscheinen.
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