Bei einer Scheidung steht oft die Frage im Raum, wer wem wie viel Unterhalt zahlen muss. Dieser Artikel zeigt, wie Sie für sich oder Ihr Kind schnell und einfach den Unterhalt berechnen und welche Faktoren die Unterhaltshöhe beeinflussen. Das wichtigste Hilfsmittel bei der Berechnung ist die Düsseldorfer Tabelle.
- Die Düsseldorfer Tabelle bietet Orientierung, um für Ehegatten und Kinder den Unterhalt berechnen zu können.
- Aus der Tabelle lässt sich der zu zahlende Unterhalt allerdings nicht ohne weiteres ablesen.
- Für eine genaue Berechnung sind zusätzliche Informationen notwendig, die für Laien oft nur schwer zu ermitteln sind.
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Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Sie ist die Basis für jeden Kindesunterhalt-Rechner und erleichtert die Berechnung von Kindesunterhalt für Jugendamt, Familiengericht, Anwältinnen und Anwälte: die Düsseldorfer Tabelle. Auch bei der Berechnung des Ehegatten-Unterhalts, wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen.
Das Dokument enthält eine Unterhalt-Tabelle, ergänzendes Tabellenwerk zu den sogenannten Zahlbeträgen, die das Kindergeld berücksichtigen, und zusätzliche Anmerkungen in Textform. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie, um den Kindesunterhalt berechnen oder Unterhaltsberechnungen für Ehegatten durchführen zu können.
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, ist bei den Familiengerichten bundesweit jedoch als Orientierungshilfe für die Ehgatten- und Kindesunterhalt-Berechnung anerkannt. Die rechnerische Basis für die Tabelle ist der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder.
Welches ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle?
1962 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) die Tabelle eingeführt und aktualisiert sie seitdem regelmäßig. Aktuell gilt die Düsseldorfer Tabelle 2022, die seit 1. Januar 2022 gültig ist. Alle Tabellen der vergangenen Jahre sind ebenfalls beim OLG Düsseldorf abrufbar.
Es gibt einige regionale Abweichungen von der Düsseldorfer Tabelle. Unterhalt in Jena kann anderen Grundsätzen unterliegen als Unterhalt in Köln. Der Grund dafür ist, dass einzelne Oberlandesgerichte eigene Regelungen haben.
In der Regel aktualisiert das OLG Düsseldorf die Tabelle alle ein bis zwei Jahre und wann immer es Anpassungen beim Kindergeld gibt. Nach Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2021 gab es beispielsweise eine Anhebung des Mindestunterhalts für Kinder.
Außerdem wurde die Düsseldorfer Tabelle 2022 um einige Einkommensgruppen erweitert: Das für die Berechnung von Kindesunterhalt relevante Nettoeinkommen unterhaltspflichtiger Eltern ist jetzt nicht mehr bis 5.500 Euro gestaffelt, sondern bis 11.000 Euro. Damit herrscht mehr Transparenz darüber, was Spitzenverdienende zahlen müssen.
2023 steht eine weitere Aktualisierung an: Dann werden voraussichtlich unter anderem der Mindestunterhalt und die Selbstbehaltssätze angepasst.
Unterhalt berechnen: Düsseldorfer Tabelle richtig lesen
Der tatsächliche Zahlbetrag, den Unterhaltspflichtige ihren Kindern oder Ehegatten monatlich schuldig sind, lässt sich nicht mit einem Blick in die Tabelle ablesen. Um beispielsweise den Kindesunterhalt 2022 berechnen zu können, müssen stattdessen verschiedene Informationen und Faktoren beachtet werden.

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Grundlagen zur Berechnung von Unterhalt
Die folgenden Punkte spielen bei Unterhaltsberechnungen anhand der Düsseldorfer Tabelle eine Rolle:
- Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person
- Anzahl der Kinder
- Alter der Kinder
- Höhe des Kindergelds
- Mindestunterhalt
- Selbstbehalt
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder getrennter Eltern ist gesetzlich festgelegt. Er richtet sich nach der Mindestunterhaltsverordnung gemäß § 1612 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und dem Existenzminimum eines Kindes.
Sind Unterhaltspflichtige nicht in der Lage, den Mindestunterhalt vollständig oder teilweise zu zahlen, kann das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Den Vorschuss muss das unterhaltspflichtige Elternteil später zurückzahlen.
- 396 Euro bis zum 5. Lebensjahr
- 455 Euro zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr
- 533 Euro zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr
Schwieriger ist die Berechnung des relevanten Nettoeinkommens. Dazu zählen nicht nur Gehaltszahlungen, sondern weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Sozialleistungen oder Renten. Zu berücksichtigen ist außerdem der Selbstbehalt: Unterhaltspflichtige dürfen zur Absicherung ihrer eigenen Existenz im Monat 1.160 Euro behalten beziehungsweise 960 Euro, falls sie nicht erwerbstätig sind.
Ist die Einkommenshöhe bekannt, lässt sich auch nachehelicher oder Trennungsunterhalt berechnen. Die relevanten Angaben dazu sind unter Punkt „B. Ehegattenunterhalt“ vermerkt.
Wer mithilfe der Düsseldorfer Tabelle Alimente berechnen möchte, muss viele Punkte berücksichtigen. Um Fehler, etwa bei der Berechnung des Nettoeinkommens auszuschließen und Zeit zu sparen, ist anwaltliche Unterstützung ratsam.
Beispiel: Wieviel Unterhalt muss ich zahlen?
Die Düsseldorfer Tabelle ist wie folgt aufgebaut:

Ist das Nettoeinkommen bekannt, wird die Tabelle von links nach rechts gelesen. Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus – also einem Kind und einem Ehegatten oder zwei Kindern. Sind mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen, sieht die Richtlinie Ab- oder Zuschläge vor: Unterhaltsverpflichtete rutschen bei einem Kind in die nächsthöhere Einkommensstufe, bei drei Kindern in die nächstniedrigere.
Beispiel:
- Ein Vater hat ein berechnungsrelevantes Nettoeinkommen von 4.100 Euro (Zeile 7).
- Er hat ein Kind im Alter von 13 Jahren (Sprung in Zeile 8).
- Der Mindestunterhalt beträgt 768 Euro im Monat (Zeile 8, Spalte „12 – 17“). Der Betrag entspricht einer Steigerung von 144 Prozent (Prozentsatz) gegenüber dem Mindestunterhalt in Zeile 1.
- Der Vater darf 2.000 Euro für den eigenen Lebensunterhalt behalten (Bedarfskontrollbetrag).
Wie hoch der Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle 2022 abzüglich Kindergeld ist, lässt sich anschließend im Anhang ablesen. Darüber hinaus enthält die Düsseldorfer Tabelle 2022 Zahlbeträge nach Kindergeld für drei und mehr Kinder. Diese sind ebenfalls im Anhang zu finden.
Fazit zum Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle als Orientierung
Neben Fragen, die das Sorgerecht betreffen, spielt bei Trennungen früher oder später auch die Höhe des Unterhalts eine Rolle. Um den Unterhalt berechnen zu können, nutzen viele Eltern und Ehegatten kostenlose Unterhaltsrechner im Internet.

Diese geben erste Anhaltspunkte, welche Informationen für die Berechnung benötigt werden und wie hoch der Unterhalt ausfallen könnte. Die Grundlage für die meisten Ehegattenunterhalt-Rechner, Trennungsunterhalt-Rechner und Co. ist die Düsseldorfer Tabelle. Gerichte und Jugendämter sind problemlos in der Lage, den Kindesunterhalt mit der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen. Für Laien wird die komplexe Berechnung dagegen schnell zu einer echten Herausforderung.
Unterhaltsberechtigte und Personen, die wissen möchten, was sie ihren Ehegatten oder Kindern zahlen müssen, sparen viel Zeit, wenn sie den Unterhalt berechnen lassen: Die Services im Rahmen einer Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB schaffen schnelle Klarheit über die Höhe des Unterhalts, stellt Expertenwissen zur Verfügung, klärt über Ihre Anspruch auf und hilft Ihnen den Unterhalt rechtssicher einzufordern. Melden Sie sich jetzt an!