Mal kurz unachtsam gewesen und schon kracht es. Das Ergebnis: Verkehrsunfall. Dieser bringt oftmals nicht nur einen großen Schock, sondern auch Personen- und Sachschäden mit sich. Außerdem können Schadensersatz und Schmerzensgeld ein Thema sein. Um einen Unfall aufzuarbeiten und rechtlich richtig anzugehen, ist in vielen Fällen eine Verkehrsunfallanzeige der erste Schritt. Dieser Artikel zeigt, wann Betroffene nach einem Unfall unbedingt eine solche Anzeige einreichen sollten, wann ein Strafantrag notwendig ist und wie sich Betroffene, die eine Verkehrsunfallanzeige erhalten, am besten verhalten sollten.
- Eine Strafanzeige dient der Ermittlung und Ahndung der beschuldigten Personen nach einem Verkehrsunfall.
- Eine Verkehrsunfallanzeige kann sowohl von der geschädigten Person als auch von möglichen Unfallzeugen erstattet werden.
- Bei Fahrerflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) nach einem Verkehrsunfall sollte immer ein Strafantrag gestellt werden.
- In vielen Fällen ist eine Verkehrsunfallanzeige ratsam. Über den Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihre Möglichkeiten prüfen.
- Was ist eine Verkehrsunfallanzeige?
- In welchen Fällen kann ein Verkehrsunfall zur Anzeige gebracht werden?
- Inhalte der Verkehrsunfallanzeige
- Wo und wie kann man die Verkehrsunfallanzeige aufgeben?
- Was tun, wenn man eine Verkehrsunfallanzeige erhalten hat?
- Fazit: Im Falle des Falles wissen, wie man eine Verkehrsunfallanzeige stellt
Was ist eine Verkehrsunfallanzeige?
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Verkehrsunfall, kann unter bestimmten Umständen eine Verkehrsunfallanzeige erstattet werden. Bei Personen- oder Sachschäden sollten Beteiligte oder Zeugen in jedem Fall die Polizei hinzuziehen. Eine Verkehrsunfallanzeige kann von Betroffenen und auch eventuellen Dritten erstattet werden.
Bei Körperverletzungen im Rahmen eines Verkehrsunfalles leitet meist bereits die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ein. Alternativ können sowohl die Unfallbeteiligten als auch eventuelle Unfallzeugen eine Verkehrsunfallanzeige erstatten. Diese kann auch noch bis zu drei Monate nach einem Verkehrsunfall erbracht werden.
Die Behörden prüfen dann, ob eine Straftat begangen wurde. Dabei liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Verfolgung folgender Delikte ist dabei von öffentlichem Interesse:
- Grobe Verkehrsvergehen (z. B. Rotlichtverstöße, hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Lenken eines PKW unter Drogen- oder Alkoholeinfluss etc.)
- Schwere Körperverletzungen (mit Knochenbrüchen, Langzeitfolgen oder jahrelanger Behandlung)
Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Anklage, so haben die Betroffenen dennoch die Möglichkeit auf eine Privatklage. In diesem Fall ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Warum ist die Verkehrsunfallanzeige wichtig?
Verstoßen Betroffene mit einem Verkehrsunfall schuldhaft gegen das Verkehrsrecht und hat dies Körperverletzungen zur Folge, sollte Anzeige erstattet werden. Denn: Nur mit einer Anzeige kann eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung als Straftat verfolgt werden.
Die Folge: Die Polizei kann die Täter ermitteln und zur Rechenschaft ziehen. Außerdem haben die Verletzten durch eine Verkehrsunfallanzeige die Möglichkeit, Schadensersatz einzufordern. Experten raten deswegen, bei Körperverletzungen nach einem Verkehrsunfall unbedingt eine Verkehrsunfallanzeige zu erstatten.
Im Falle einer Körperverletzung ist nicht nur der Strafantrag nach dem Verkehrsunfall für die Strafbarkeit ausschlaggebend. Auch wenn keine Strafanzeige eingebracht wurde, prüft die Staatsanwaltschaft gemäß § 230 StGB, ob die weitere Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt.
In welchen Fällen kann ein Verkehrsunfall zur Anzeige gebracht werden?
Neben unterlassener Hilfeleistung bei Personenschäden, vorsätzlicher Sachbeschädigung oder unbefugtem Gebrauch von Straßenfahrzeugen kann bei den folgenden Delikten eine Strafanzeige nach einem Verkehrsunfall erstattet werden:

Verkehrsunfallanzeige nach Fahrerflucht
Bei Fahrerflucht – oder auch Unfallflucht – handelt es sich gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, bevor der Unfallbeteiligte
- sich identifiziert,
- sein Fahrzeug kenntlich macht
- und der Beteiligung am Unfall zustimmt
- oder nicht lange genug auf die Unfallfeststellung wartet.
Kommt es zur Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall, sollte in jedem Fall ein Strafantrag nach dem Verkehrsunfall gestellt werden. Mithilfe der Verkehrsunfallanzeige werden sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft von dem Delikt in Kenntnis gesetzt. Fahrerflucht kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe geahndet werden.
Verkehrsunfallanzeige wegen Trunkenheit am Steuer
Auch bei einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB empfehlen Experten, eine Verkehrsunfallanzeige zu erstatten. Gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog zieht Trunkenheit am Steuer bis zu drei Punkte in Flensburg nach sich. Zudem werden die Täter mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet und ihnen wird der Führerschein entzogen.
Verkehrsunfallanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
Gemäß § 315c StGB ist von Gefährdung des Straßenverkehrs die Rede, wenn eine relative (0,3-1,1 Promille) oder absolute (ab 1,1 Promille) Fahruntüchtigkeit vorliegt und es dadurch zu Personen- oder Sachschäden kommt. Wird Gefährdung des Straßenverkehrs im Zuge eines Verkehrsunfalles festgestellt, sollten die Betroffenen in jedem Fall einen Strafantrag stellen.
Inhalte der Verkehrsunfallanzeige
Der genaue Inhalt einer Verkehrsunfallanzeige variiert von Bundesland zu Bundesland. Im Allgemeinen sollten aber folgende Punkte in der Strafanzeige nach einem Verkehrsunfall festgehalten werden:
- Ort des Geschehens
- Datum und Uhrzeit
- Stichwortartige Schilderung des Unfallhergangs
- Eventuelle Beweismittel
- Tatverdächtige(r)
- Zusatzdaten zur Fahrererlaubnis
- Daten der beteiligten Fahrzeuge
- Daten des Anzeigenerstatters
- Daten möglicher Zeugen
- Unterschrift des Anzeigenerstatters bzw. des Geschädigten
Wo und wie kann man die Verkehrsunfallanzeige aufgeben?
Eine Verkehrsunfallanzeige kann bei jeder Polizeistation sowohl schriftlich als auch persönlich erstattet werden. Es entstehen dabei keine Kosten für die Antragsteller. Folgende Möglichkeiten stehen für die Stellung eines Strafantrages nach einem Verkehrsunfall zur Auswahl:
- Telefonisch
- Online-Formular
- Fax
- Brief
- Besuch einer Polizeistation
In dringenden Fällen ist es ratsam, das nächste Polizeirevier aufzusuchen und die Verkehrsunfallanzeige persönlich zu erstatten.
Was tun, wenn man eine Verkehrsunfallanzeige erhalten hat?
Unfallverursacher müssen nach einem Verkehrsunfall mit möglichen Konsequenzen ihres Verhaltens rechnen. Die Strafe variiert je nach Vergehen. Die Strafe variiert je nach Vergehen. So kann es für die Schuldigen zum Beispiel Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe gemäß Bußgeldkatalog geben. Bei schweren Vergehen mit Körperverletzung sind eine Freiheitsstrafe und eine Schmerzensgeldzahlung an die geschädigten Personen gemäß § 253 BGB möglich. Um sich selbst zu schützen und die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten, empfehlen Experten vor allem eines: schweigen. Beschuldigte müssen sich nicht selbst belasten und demnach auch nicht zum Sachverhalt aussagen. Auch auf die Vorladung durch die Polizei müssen Betroffene nicht reagieren. Dennoch sollten die beschuldigten Personen einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder Verkehrsrecht hinzuziehen. Dieser verteidigt die Betroffenen und handelt in ihrem Interesse.
Fazit: Im Falle des Falles wissen, wie man eine Verkehrsunfallanzeige stellt
Verkehrsunfälle bringen in der Regel immer die gleichen Probleme mit: Personen- oder Sachschäden und eine Diskussion um die Schuldfrage. Insbesondere bei groben Verkehrsvergehen oder schwerer Körperverletzung kann das Erstatten einer Verkehrsunfallanzeige sinnvoll sein. So können die Behörden die Täter ermitteln und entsprechend zur Rechenschaft ziehen. Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeistation unkompliziert erstattet werden.
Die Verkehrsrechts-Experten im SIEGFRIED CLUB erklären Ihnen gerne, ob es sich lohnt, einen Strafantrag zu stellen oder nicht. Bei einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder Gefährdung des Straßenverkehrs ist es auf jeden Fall empfehlenswert.


Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.