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Fahrradunfall

Fahrradunfall: Was müssen Sie jetzt beachten?

14. September 2022 um 06:13

Täglich ereignen sich in Deutschland rund 250 Fahrrad-Verkehrsunfälle. Nicht alle davon enden glimpflich: Allein im Jahr 2020 waren bei Unfällen mit Fahrrädern 426 Tote und rund 18.000 Verletzte zu beklagen. Aber selbst nach leichten Fahrradunfällen stellen sich zahlreiche Fragen: Wer bezahlt den Sachschaden? Muss die Polizei gerufen werden? Verliert man den Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn man keinen Helm getragen hat? Wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall mit dem Fahrrad richtig verhalten, zeigt dieser Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Personenschaden Polizei verständigen – bei geringen Sachschäden und Einigkeit der Unfallbeteiligten nicht unbedingt notwendig Ohne Privathaftpflichtversicherung kann ein selbst verschuldeter Verkehrsunfall mit dem Fahrrad teuer werden
  • Personalien des Unfallgegners genau prüfen, Ausweis zeigen lassen
  • Sind Kfz-Lenker beteiligt, haften sie meist auch ohne Verschulden für einen Teil des Schadens.
  • Wenn Sie in einen Fahrradunfall verwickelt wurden, können Sie Ihre Möglichkeiten z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Checkliste Fahrradunfall: richtiges Verhalten am Unfallort

  1. Unfallstelle absichern
  2. Notruf (112) wählen und gegebenenfalls die Polizei rufen: Unfallbeteiligte sollten die Polizei insbesondere bei Personenschäden , aber auch bei Unstimmigkeiten über Schuldfrage und Unfallhergang hinzuziehen.
  3. Erste Hilfe leisten: lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte fortsetzen.
  4. Unfall und Schäden dokumentieren: mit Handyfotos die Unfallsituation und beteiligte Fahrzeuge (Kennzeichen!) festhalten.
  • Wichtig! Personalien von Unfallzeugen aufnehmen.
  • Daten des Unfallgegners und aller Beteiligten aufnehmen, Fahrzeugpapiere und Ausweis zeigen lassen - insbesondere bei Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern.
  • Unfallbericht schreiben: alle relevanten Daten aufnehmen (Unfallhergang, -zeit, -ort, Beteiligte). Wichtig: Den Unfallbericht von allen Unfallbeteiligten unterschreiben lassen.
  • Im Zweifel ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen: Häufig treten Verletzungen oder Schmerzen erst mit Verspätung auf.
  • Verletzungen dokumentieren: Handyfotos gleich am Unfallort anfertigen, später die Verletzungen von Arzt oder Krankenhaus bestätigen lassen. Dies ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Spätfolgen.

Muss die Polizei bei einem Fahrradunfall informiert werden?

Grundsätzlich müssen Beteiligte die Polizei nicht zu jedem Lackkratzer rufen . Sind Unfallhergang und Schuldfrage geklärt, reicht es, die Personalien auszutauschen und den Rest der zuständigen Versicherung zu überlassen.

In diesen Fällen sollten Sie die Polizei auf jeden Fall verständigen:

  • bei Personenschäden
  • bei schweren Sachschäden
  • der Unfallgegner ist offensichtlich alkoholisiert oder beeinträchtigt
  • keine Einigkeit über Schuldfrage und Unfallhergang
  • der Unfallgegner will seine Personalien nicht nennen oder kann sich nicht ausweisen 
  • der Unfallgegner versucht, Sie unter Druck zu setzen
  • der Unfallgegner drängt zu falschen Aussagen („... ist nur wegen der Versicherung…“)

Hat man den Unfall mit dem Fahrrad selbst verschuldet, vermeidet man mit einer polizeilichen Meldung, wegen Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) belangt zu werden, wenn der Unfallgegner später doch noch Anzeige erstattet.

Ansprüche nach Fahrradunfall geltend machen

Wurde man selbst bei einem Fahrradunfall geschädigt, sollte man möglichst rasch die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren. Ist die Schuldfrage unklar oder stellt der Unfallgegner den Unfallhergang anders dar, so ist es empfehlenswert, die eigene Versicherung zu kontaktieren und/oder juristischen Rat einzuholen.

Wurde man auf dem Weg von oder zur Arbeit, Schule oder Uni Opfer eines Fahrradunfalls, muss dieser neben der Berufsgenossenschaft auch der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden.

Helm und Fahrrad liegen nach Kollision mit einem Auto auf der Fahrbahn.

Über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihre Ansprüche prüfen.

Wer trägt die Kosten bei einem Fahrradunfall?

Zuständig für Schäden bei einem Fahrradunfall ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung. Wessen Versicherung für Schäden aufzukommen hat und wieviel konkret zu bezahlen ist, hängt in erster Linie vom Verschulden ab.

Ist ein Kfz an einem Fahrradunfall beteiligt, haftet in der Regel gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters für einen Teil des Schadens - selbst wenn diesen gar kein Verschulden trifft. Dies ist darin begründet, dass allein schon durch den Betrieb eines Kfz eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.

Die Höhe der Haftung für diese sogenannte „Betriebsgefahr“ richtet sich nach den jeweiligen Umständen. Sie reduziert sich durch Mitverschulden des Radfahrers. Nur in Ausnahmefällen erhalten Autofahrer gar keine Schuld bei einem Fahrradunfall.

Schädigt hingegen ein Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Fußgänger, ist grundsätzlich dessen Privathaftpflichtversicherung zuständig – falls eine solche besteht.

Achtung

Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Haben Radfahrer keinen ausreichenden Versicherungsschutz, müssen sie Schäden, die sie  verursachen, unter Umständen selbst tragen. Das kann teuer werden: Für einen selbst verursachten Fahrradunfall haften sie mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Welche Ansprüche haben Radfahrer nach einem unverschuldeten Fahrradunfall?

Radfahrer haben bei einem Fahrradunfall grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.

  • mit der allgemeinen Unkostenpauschale in Höhe von 25-30 € wird der Aufwand für Telefon, Porto und die Fahrt zur Fahrradwerkstatt abgegolten.
  • Reparaturkosten können in Höhe von bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrrads geltend gemacht werden.
  • Nutzt man das Fahrrad auch beruflich – etwa für die Fahrt zur Arbeit – ist auch ein Ersatz des Nutzungsausfalls denkbar. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Preis für vergleichbare Mietfahrräder.
  • Sind Radfahrer bei einem Unfall verletzt worden, können sie Schmerzensgeld fordern. Dafür sollten sie unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen.

Sonderfall Verkehrsopferhilfe

Der Verein Verkehrsopferhilfe ist ein Garantiefonds, der in bestimmten Fällen hilft, wenn Unfallopfer keine Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen können -etwa bei Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge oder Unfälle mit Fahrerflucht.

Wann kann die Versicherung die Zahlung bei einem Fahrradunfall verweigern?

Ob bei einem Fahrradunfall Anspruch auf Versicherungsleistung besteht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Das Verhalten des Radfahrers kann eine Mithaftung begründen und damit den Anspruch reduzieren.

Ob die Versicherung in Ihrem Fall die Zahlung verweigern kann, können Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Verweigerung der Zahlung bei einem Fahrradunfall wegen Mitverschuldens

Verstoßen Radfahrer schwer gegen Verkehrsregeln, kann das ein Mitverschulden begründen. Dabei kann der Anspruch auf eine Versicherungszahlung auch ganz entfallen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Radfahrer ohne Handzeichen und vorherige Orientierung zur Fahrbahnmitte und ohne jede Rückschau plötzlich nach links abbiegt und von einem überholenden Kfz erfasst wird. (OLG Düsseldorf, 7.12.2021 - I-1 U 216/20).

Verweigerung der Zahlung wegen Alkoholeinflusses beim Fahrradunfall

Verursachen Radfahrer alkoholisiert einen Unfall, kann die Versicherung ihre Leistung reduzieren oder sogar gänzlich verweigern. Darüber hinaus drohen hohe Geldbußen, Führerscheinentzug und drei Punkte in Flensburg.

Verweigerung der Zahlung wegen Fahrens auf der falschen Fahrbahnseite

Wer auf dem Radweg in der falschen Richtung unterwegs ist, den kann eine Mithaftung am Unfall treffen. Das OLG Karlsruhe erkannte beispielsweise eine 50%-Mitschuld eines Radfahrers, der beim Fahren auf der falschen Fahrbahnseite von einem Kfz erfasst wurde (OLG Karlsruhe, 29.03.2016 - 9 U 103/14).

Verweigerung der Zahlung wegen Nutzung von Kopfhörern

Die Versicherung kann ihre Leistung reduzieren, wenn die Aufmerksamkeit des Radfahrers eingeschränkt war - etwa durch zu laute Musik im Kopfhörer.

Fahrradunfall ohne Fahrradhelm: Verweigerung der Zahlung möglich?

Einem Fahrradfahrer ohne Helm kann kein Mitverschulden angelastet werden, da es keine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms gibt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kommt ein Mitverschulden allerdings dann in Betracht, wenn nach dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein das Tragen eines Helms zum eigenen Schutz erforderlich ist.

Nach Fahrradunfall im Dunkeln liegen ein Fahrrad, Helm und eine Brille auf der Straße.

Für die Praxis heißt das: Für Radfahrer ohne Helm kann die Versicherungszahlung ausbleiben, wenn sie zu einer gefährdeten Gruppe gehören. Das können beispielsweise sportlich ambitionierte Radfahrer, Kinder, unsichere Radfahrer und eBike-Fahrer sein.

Fahrradunfall: Vermeiden Sie diese Fehler!

Folgende Tipps können dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit eines Fahrradunfalls durch das eigene Verhalten deutlich zu reduzieren:

  1. Passiv fahren:
    § 1 StVO fordert die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Daher: Radfahrer sollten nicht versuchen, ihr Recht in jedem Fall durchzusetzen. Im Straßenverkehr sind sie immer der Schwächere.
  2. Besondere Vorsicht im Kreuzungsbereich:
    Radfahrer sind für abbiegende Kraftfahrzeuge nur schwer sichtbar. 
  3. Verkehrsregeln einhalten:
    Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt für alle Verkehrsteilnehmer – also auch für Radfahrer. 
  4. Ausrüstung verkehrssicher halten:
    Fehlende Reflektoren, mangelnde Beleuchtung und unzureichende Bremsen sind für zahlreiche Fahrradunfälle verantwortlich.  Das Tragen eines Fahrradhelms ist zwar nicht verpflichtend, allerdings dringend anzuraten.
  5. Angepasst fahren:
    Die Geschwindigkeit sollte den Verhältnissen im Verkehr entsprechen. Denn: Die Schwere von Verletzungen steigt mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional an. Das gilt insbesondere für E-Bikes.

Fazit: Fahrradunfall - Vorsicht und Information minimieren die Folgen

Fahrradunfälle laufen nicht immer glimpflich ab. Häufig kommt es nicht nur zu Sach-, sondern auch Personenschäden, die im schlimmsten Fall sogar tödlich enden können. Radfahrer gehören zu den am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Sie sollten daher im eigenen Interesse nicht nur vorausschauend fahren, sondern sich auch durch das Tragen eines Helms zusätzlich absichern. Sollten Sie doch einmal unerwartet in einen Fahrradunfall verwickelt sein, ist das richtige Vorgehen am Unfallort unabdingbar. Das vermeidet spätere Rechtsstreitigkeiten oder finanzielle Verluste.

Über einen Online-Check von SIEGFRIED können Sie eine Ersteinschätzung für Ihren Fall einholen.

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