Ist der erste Schock nach einem Verkehrsunfall verdaut, stellt sich schnell die Frage nach der Schadenshöhe. Klarheit schafft hier ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen. Doch ist das immer notwendig? Wer kann einen Unfall-Gutachter beauftragen und wer trägt die Kosten? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

- Ein Unfallgutachten klärt den Hergang eines Unfalls, die Reparaturkosten und das Ausmaß des Schadens.
- Gutachter können sowohl von der Kfz-Versicherung des Verursachenden als auch vom Unfallgeschädigten beauftragt werden.
- Die Kosten für den Gutachter übernimmt die Versicherung der Person, die den Unfall verursacht hat.
- Der Online-Check im SIEGFRIED CLUB bringt Klarheit bezüglich der Kosten rund um einen Unfall.
Gutachter nach Auto-Unfall: Was muss man beachten?
Um sich vor den Folgekosten nach einem Verkehrsunfall zu schützen und den unschönen Zwischenfall möglichst schnell hinter sich zu lassen, können Unfallgeschädigte einen Unfall-Gutachter zu Rate ziehen. Sie erhalten dann ein Unfallgutachten über das Ausmaß der Schäden und den Hergang des Unfalls.
Bei sogenannten Bagatellschäden können Geschädigte auf ein Gutachten verzichten. Die Bagatellgrenze liegt bei 750 Euro. Allgemein gelten kleine Schrammen, Kratzer oder Dellen als Bagatellschäden. Nach einem Unfall kann es jedoch passieren, dass einige Schäden zunächst unentdeckt bleiben, wie Risse in der Achse oder ein verzogener Rahmen. Für Geschädigte stellen solche Schäden ein unkalkulierbares Kostenrisiko dar, da sich dadurch oft erst zu einem späteren Zeitpunkt Probleme ergeben können. Deshalb lohnt es sich auch bei vermeintlich kleinen Schäden, Kfz-Sachverständige einzuschalten.
Gutachter oder Kostenvoranschlag?
In manchen Unfallsituationen ist die Schuldfrage eindeutig. In diesen Fällen ist ein Gutachten meist nicht zwingend notwendig. Hier reicht oft ein Kostenvoranschlag, der bei einer Reparatur-Werkstatt eingeholt werden kann. Damit können die am Unfall Beteiligten abschätzen, welche Kosten auf sie zukommen.
Der Nachteil: Mögliche Mehr- oder Folgekosten sind in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt. Außerdem gibt dieser keine Auskunft darüber, wie hoch die Wertminderung und der Restwert bei einem Unfallfahrzeug sind.
Deshalb sollte immer individuell geprüft werden, ob der Verzicht auf ein Gutachten wirklich ratsam ist. Bei Bagatellschäden gibt es alternativ die Möglichkeit, ein Kurzgutachten anfertigen zu lassen. Bei dieser abgespeckten Version eines Kfz-Gutachtens handelt es sich im Grunde um einen Kostenvoranschlag für Unfallschäden. Das Kurzgutachten beziffert folglich nur die zu erwartenden Reparaturkosten und geht nicht weiter ins Detail. Die Kosten dafür tragen die Geschädigten in der Regel selbst.
Gutachten bei Unfall ohne Verursacher
Auch wenn kein menschliches Fehlverhalten den Unfall verursacht hat, ist ein Kfz-Gutachten notwendig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Schäden durch einen Wildunfall oder durch Hagel entstanden sind. Das Gutachten dient dabei als Grundlage für die Erstattung der Reparaturkosten durch die Teilkasko-Versicherung.
Während das Unfallopfer bei einem fremd verursachten Schaden selbst den Kfz-Gutachter oder die Gutachterin wählen darf, übernimmt bei Wild- oder Hagelschäden die Versicherung die Beauftragung und auch die Kosten des Gutachtens.
Was macht ein Gutachter nach einem Unfall?
Das Ziel eines Gutachtens ist die detaillierte Dokumentation über den Unfallschaden. Gutachter untersuchen dafür eingehend das Unfallfahrzeug und halten fest, welche Schäden und Mängel auf den Unfall zurückzuführen sind. Anhand ihrer Erkenntnisse schätzen sie dann den nötigen Reparaturaufwand.
Diese Einschätzung durch den Kfz-Unfall-Gutachter ist wichtig, um festzustellen, ob sich eine Reparatur lohnt oder ein Totalschaden vorliegt. Ist das der Fall, wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Das Gutachten nach dem Autounfall gibt auch Aufschluss darüber, wie lange Geschädigte ihr Auto nicht nutzen können und ob ihnen während dieser Zeit ein Mietwagen zusteht. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Kosten.
Was wird in einem Unfallgutachten festgehalten?
Das Gutachten dient als Nachweis über anfallende Reparaturkosten und liefert Geschädigten die Grundlage für finanzielle Forderungen an die Gegenseite. Die folgenden Fragen sollte ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall unbedingt beantworten:
- Welche Ausstattungsmerkmale und technische Daten hat das Auto?
- Liegt ein Totalschaden vor?
- Welche Schäden sind durch den Unfall entstanden und welche gab es bereits vorher?
- Welche Reparaturen sind notwendig, um die Unfallschäden zu beheben?
- Wie hoch fallen die Reparaturkosten aus? Hier handelt es sich um eine Schätzung auf Basis des Unfallschadens.
- Wie lange wird die Reparatur voraussichtlich dauern?
- Inwieweit hat der Unfall den Wert des Fahrzeugs gemindert?
Wer muss nach einem Autounfall den Gutachter beauftragen?
In der Regel werden Gutachter direkt von der Kfz-Versicherung der Person beauftragt, die den Unfall verursacht hat. Sofern sie keine Mitschuld am Unfall trifft, dürfen Geschädigte, selbst einen Gutachter oder eine Gutachterin wählen.

Warum sollten Geschädigte einen eigenen Gutachter bei Unfall hinzuziehen?
Viele Versicherungsunternehmen haben Kooperationsverträge mit Sachverständigen, da sie regelmäßig deren Dienste in Anspruch nehmen. Allerdings können solche Kooperationen nachteilig für Geschädigte sein. Denn vertraglich an die Versicherung gebundene Kfz-Gutachter sind unter Umständen nicht objektiv und entscheiden vielleicht zugunsten ihres Vertragspartners.
Was gilt für Unfallverursachende?
Wer den Unfall selbst verschuldet hat, benötigt eine Kaskoversicherung, damit eine Regulierung durch die Versicherung überhaupt möglich ist. Diese beauftragt ihrerseits den Gutachter. Doch auch in diesem Fall dürfen Versicherte selbst entscheiden, wer das Gutachten anfertigt.
Abweichungen zwischen den Gutachten der Geschädigten und der Verursachenden werden in der Regel im Rahmen eines Sachverständigen-Verfahrens geklärt. In einem solchen Verfahren dürfen beide Parteien neutrale Unfall-Gutachter benennen, die dann versuchen, eine Einigung zu erzielen. Gelingt ihnen das nicht, übernimmt ein von beiden gewählter Obmann die Rolle des Schiedsrichters, der eine Entscheidung fällt.
Wie findet man einen geeigneten Unfall-Gutachter?
Wem die Empfehlung der Versicherung nicht zusagt, der findet unabhängige Kfz-Gutachter bei entsprechenden Verbänden wie Sachverständigenvereinigungen oder dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen. Auch der TÜV, die Dekra oder die örtliche Industrie- und Handelskammer können weiterhelfen.
Ob in Ihrem Fall ein Gutachter sinnvoll sein kann bzw. wie Sie am besten nach einem Verkehrsunfall vorgehen, erfahren Sie mit einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
Wer selbst nach Sachverständigen sucht, sollte sich Zertifizierungen und Nachweise für Fachkenntnisse vorlegen lassen. Denn die Berufsbezeichnung „Kfz-Gutachter“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Seriöse Gutachter erkennt man auch an einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband für Sachverständige.
Gibt es für ein Gutachten nach Unfall eine Frist?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Beauftragung eines Gutachtens gibt es nicht. Wichtig ist lediglich, es anfertigen zu lassen, bevor Reparaturen am Unfallfahrzeug durchgeführt werden. Geschädigte sollten jedoch die Fristen für ihre Unfallmeldung an die gegnerische und die eigene Versicherung beachten. Welcher Zeitraum gilt, hängt vom Vertrag ab. In der Regel sind es ein bis zwei Wochen.
Wer zahlt den Unfall-Gutachter?
Wird nach einem Unfall ein Sachverständiger durch die geschädigte Partei eingeschaltet, trägt die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten dafür. Wer den Unfall selbst verursacht hat und auf einen eigenen Gutachter besteht, muss die Honorarkosten selbst tragen.
Was kostet ein Gutachten bei einem Unfall?
Die Kosten für ein Gutachten nach einem Autounfall richten sich nach der Schadenhöhe.
750
243
294
1.500
370
415
2.000
421
468
5.000
650
720
10.000
922
1.014
Fazit zum Kfz-Gutachten nach Unfall
Ein Verkehrsunfall ist oft mit hohen Kosten verbunden. Damit Geschädigte schnell zu ihrem Recht kommen und eine angemessene Entschädigung erhalten, sollten sie den Schaden durch einen Gutachter dokumentieren und die Reparaturkosten schätzen lassen. Auch Personen, die einen Unfall verschuldet haben, haben das Recht, die Lage durch Sachverständige professionell bewerten zu lassen.
Damit beide Seiten sich vor Stolperfallen und unnötigen Kosten schützen können, empfiehlt es sich, sich zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen – etwa über den Online-Check im SIEGFRIED CLUB.