Wer nach einem Unfall einen körperlichen Schaden davonträgt, hat oftmals keine Möglichkeit, sich um die Geltendmachung von anfallendem Schmerzensgeld zu kümmern, das allerdings oftmals zusteht. Insbesondere wenn die Schuld bei der anderen beteiligten Partei liegt, gibt es aber Möglichkeiten, eine den Umständen entsprechende Summe zugesprochen zu bekommen. Auf dem Weg hin zur Rechtssprechung und der damit einhergehenden Zahlung von Schmerzensgeld sind einige Abläufe zu beachten. Dieser Artikel zeigt auf, worauf nach einem Unfall mit Personenschaden zu achten ist, unter welchen Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und wie die Entschädigung eingefordert werden kann.
- Laut Gesetz haben Geschädigte nach einem Unfall mit Personenschaden Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.
- Für den immateriellen Schaden kommt der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung auf.
- Unter welchen Umständen Ihnen Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Personenschaden zusteht, erfahren Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
- Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Personenschaden?
- Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei Unfällen mit Personenschaden aus?
- So können Sie das Ihnen zustehende Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Personenschaden einfordern
- Fazit: Nach einem Unfall mit Personenschaden kann Schmerzensgeld gefordert werden
Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Personenschaden?
In § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist geregelt, dass im Falle von körperlichen Schäden und/oder Schmerzen infolge eines Unfalls Betroffene einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, das sogenannte Schmerzensgeld, haben.

Wann liegt ein Unfall mit Personenschaden vor?
Sobald ein Mensch oder mehrere Menschen bei einem Unfall zu Schaden kommen, ist von einem Personenschaden die Rede. Es kann sich dabei um leichte, schwere oder schwerste Verletzungen oder im schlimmsten Fall sogar um den Tod einer Person handeln.
Wer kommt für den immateriellen Schaden nach dem Unfall auf?
Bei klarer Sachlage hat der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufzukommen. Es ist allerdings nicht immer so, dass der Unfallverursacher die alleinige Schuld am Unfall mit Personenschaden trägt. Dies erschwert den Prozess zusätzlich, insbesondere wenn der Geschädigte keinen Anwalt hat, der ihm zur Seite steht. Auch deshalb ist es von großer Bedeutung, achtsam im Umgang mit Versicherungen zu sein, um eine Herabstufung der Schadensumme abwenden zu können.
Gut zu wissen:
Bei Unfällen mit Personenschaden, die mit einem Firmenwagen verursacht werden, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Unfallkosten. Voraussetzung ist allerdings, dass die private Nutzung des Firmenwagens klar im Arbeitsvertrag geregelt ist. Bei Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Sachlage jedoch eine andere. In diesen Fällen muss in der Regel der Fahrer selbst für die Unfallkosten aufkommen.
Was in ihrem individuellen Fall zu beachten ist, können Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld bei Unfällen mit Personenschaden aus?
Die Höhe der angemessenen Entschädigung ist im Gesetz nicht abschließend geregelt. Die Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Entscheidung über die Höhe des Schadenersatzes nach einem Unfall mit Personenschaden wird entweder außergerichtlich zwischen Versicherung und Geschädigtem oder von einem Richter getroffen. Oft werden Urteile aus der Vergangenheit zugezogen, um die Entschädigungssumme des Einzelfalls festzulegen. Dabei wird oft eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle genutzt. Nachfolgend einige Auszüge daraus:
Leicht
Schädelfrakturen ohne Dauerschäden
1.500 – 2.000 Euro
Mittel
Schädelfrakturen mit voraussichtlich bleibenden Schäden
5.000 – 12.000 Euro
Schwer
Schädelfrakturen inkl. Schädelhirntrauma
15.000 – 25.000 Euro
Leicht
Prellungen an Halswirbeln
450 – 550 Euro
Mittel
Schleudertrauma 1. oder 2. Grades, Einschränkung der Mobilität, teilweise Berufsunfähigkeit
50.000 Euro
Schwer
Querschnittslähmung, Pflegefall in schwerem Maße
400.000 Euro
Leicht
Zahnfraktur oder Beschädigung an zwei Zähnen
100 – 1.900 Euro
Mittel
Zahnverlust von 4 Zähnen
2.000 – 2.300 Euro
Schwer
Mehrjährige Behandlung durch Kieferorthopäden, Zahnschmerzen und Entzündungen
5.000 – 10.500 Euro
Einflussfaktoren auf die Höhe des Schmerzensgeldes
Erst nach einer genauen Untersuchung wird die Höhe der Entschädigung festgelegt. Dabei haben die folgenden Faktoren einen bedeutenden Einfluss:
- Mitverschulden der geschädigten Person
- Art, Dauer und Schwere der Verletzungen
- Dauer der Behandlung der geschädigten Person
- Vermögen der geschädigten Person und des Unfallverursachers
- Vorhandensein von Entstellungen und/oder Folgeschäden nach dem Unfall
- Dauer der Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit
So können Sie das Ihnen zustehende Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Personenschaden einfordern
Betroffene haben die Möglichkeit, sich an die Haftpflichtversicherung des Schädigers zu wenden, um Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Personenschaden geltend zu machen. Eine zentrale Rolle spielen hier ärztliche Atteste, welche die Verletzungen belegen. Es kann sinnvoll sein, das Schmerzensgeld bei einem Unfall mit Personenschaden etwas höher anzusetzen.
So bleibt noch etwas Raum für Verhandlungen. Denn Versicherungen versuchen oftmals, die Schadenssumme zu minimieren. Bei einer Einigung zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe.

Sollten die Verhandlungen allerdings nicht zielführend sein, ist das Zivilgericht die nächste mögliche Anlaufstelle. Spätestens zu diesem Zeitpunkt kann die Unterstützung eines Anwalts eine große Hilfe und Entlastung sein, insbesondere um Fehler zu vermeiden, die eine spätere korrekte Durchsetzung eines Anspruchs erschweren oder verhindern könnten. Die schuldige Gegenseite – also die Partei, die den Unfall mit Personenschaden verursacht hat – ist dazu verpflichtet, die Anwaltskosten zu tragen.
In der Regel verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld bereits nach drei Jahren – jedoch nicht bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. In diesem Fall kann auch noch 30 Jahre nach dem Unfall Schmerzensgeld beantragt werden, da sich etwaige Folgeschäden auch noch Jahrzehnte später bemerkbar machen können. Bei einer außergerichtlichen Einigung nach einem Unfall mit Personenschaden können oftmals spätere Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Bei schweren Verletzungen, bei denen nicht klar ist, ob sie ganz verheilen werden, ist eine solche außergerichtliche Einigung also nicht empfehlenswert.
Fazit: Nach einem Unfall mit Personenschaden kann Schmerzensgeld gefordert werden
Insbesondere die unschuldige, geschädigte Partei hat gute Chancen auf eine Entschädigung nach einem Unfall mit Personenschaden. Zunächst muss jedoch erst einmal die nicht immer eindeutige Sachlage geklärt werden. Bei klaren Verhältnissen kommt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden auf – zumindest in der Theorie. Es ist nämlich leider kein Mythos, dass Versicherungen oftmals versuchen, nicht die maximale Schadenssumme auszuzahlen. Mit einem Experten an der Seite können Betroffene oftmals den bestmöglichen Deal herausholen.
Die Verkehrsrechts-Experten von SIEGFRIED stehen Ihnen dabei gerne zur Seite. Über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie eine Ersteinschätzung für Ihren Fall vornehmen.