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Schmerzensgeld nach einem Unfall beantragen: So geht’s richtig

Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

geprüft von Jan Frederik Strasmann
Rechtsanwalt für Verbraucherrecht

5. September 2022 um 09:46

Ist es zu einem Unfall gekommen, stellt dies oft eine belastende Situation für alle Beteiligten dar. Doch mit dem ersten Schock ist es nicht getan - auch die Aufarbeitung des Unfalls ist mit viel Aufwand verbunden. Wurden neben einem Blechschaden auch Verkehrsteilnehmer verletzt, kann es sinnvoll sein, nach dem Unfall rechtliche Schritte einzuleiten und Schmerzensgeld einzuklagen. Was Ihnen als Betroffenem zusteht und wie Sie nach einem Unfall Schmerzensgeld erhalten, zeigen wir in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Wer bei einem Unfall unverschuldet schwere Verletzungen erleidet, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld
  • Geschädigte müssen nachweisen, dass der Autounfall Grund ihrer Beschwerden ist, um Schmerzensgeld zu erhalten.
  • Unfallverursacher oder die gegnerische Versicherung weigern sich oft, Schmerzensgeld zu zahlen.
  • Die Verjährungsfrist für Schmerzensgeld nach einem Unfall beträgt 3 Jahre.
  • Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrem individuellen Fall anbieten, kann z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB geprüft werden.

Wann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall?

Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, richtet sich nach § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss der Geschädigte nach dem Unfall insbesondere nachweisen, dass er

  1. durch den Unfall unverschuldet nicht unerhebliche Verletzungen erlitten hat,
  2. der Unfall hierfür die unmittelbare Ursache war und
  3. der Unfallverursacher vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Vorsatz ist unter anderem dann anzunehmen, wenn der Unfallverursacher unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand. Aber auch wenn ein illegales Straßenrennen oder überhöhte Geschwindigkeiten zum Unfall führen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Vorsatz vorliegen. Im Idealfall wird bereits die Polizei am Unfallort solche Indizien feststellen bzw. festhalten, sodass der Sachverhalt hinterher einfacher nachzuweisen ist.

Bei den meisten Unfällen im Straßenverkehr wird aber von Fahrlässigkeit ausgegangen. Diese liegt vor, wenn der Fahrer den Unfall durch leichtsinniges, aber unabsichtliches Verhalten verursacht hat. Der Unfall-Verursacher muss demnach die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die im Straßenverkehr zu wahren ist, zum Beispiel indem er die Verkehrsregeln missachtet hat.

Voraussetzungen für Schmerzensgeld nach einem Unfall

Personenschäden oder eine Gesundheitsbeeinträchtigung können vor Gericht durch ein Schmerzensgeld ausgeglichen werden. Im Zweifel kann es vom Einzelfall des Unfallhergangs und der einzelnen Verletzung abhängen, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld nach dem Unfall gewährt wird.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von  der Intensität der erlittenen Verletzung, also des erlittenen Schmerzes. Je stärker der Schmerz, desto höher fällt meistens auch das zugesprochene Schmerzensgeld aus. Bei folgenden Schäden kann Schmerzensgeld infrage kommen:

  • Körperliche Leiden (Schleudertrauma, Brüche etc.)
  • Seelische Folgen (Depression, Angststörungen etc.)
  • Chronische Leiden
  • Pflegebedarf infolge des Unfalls
  • Arbeits- und Verdienstausfälle

Auch die sog. Eingriffsintensität wird dabei berücksichtigt: Wird etwa eine Operation oder ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig, um die Gesundheit des Opfers wiederherzustellen, spiegelt sich das auch in dem gezahlten Schmerzensgeld wider. Zudem spielen bei der Berechnung des Schmerzensgeldes auch Folgeschäden wie etwa chronische Leiden des Unfallopfers oder bleibende Schäden an Körper und Gesundheit eine Rolle. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist zudem abhängig von den Vermögensverhältnissen und dem Ausmaß des Verschuldens des Schädigers.

Und: Die sog. Regulierungsverzögerung hat einen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Sie tritt ein, wenn die Versicherung des Unfallschuldigen eine Zahlung ablehnt. Bejaht das Gericht dann jedoch Schmerzensgeld, liegt die Regulierungsverzögerung vor. Für die Praxis heißt das: Gerichte sprechen ein bis zu 20 Prozent höheres Schmerzensgeld aus.

Wann besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall?

  • Häufig haben Geschädigte, die nach einem Unfall körperliche oder gesundheitliche Schäden erlitten haben, Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht in z.B. den folgenden Fällen:Bei leichten, oberflächlichen Verletzungen wie Prellungen, Schürf- und Schnittwunden oder Kopfschmerzen haben Geschädigte keine Ansprüche auf Schmerzensgeld.
  • Wenn Unfallverursacher ein Kind unter 10 Jahren war, muss es kein Schmerzensgeld zahlen, egal wie schwer die Verletzung des Unfallopfers ist.
  • Als Angehöriger eines Unfalltoten bekommt man ebenfalls meistens kein Schmerzensgeld. Bei sogenannten Schockschäden, also des Erleidens eines schweren Schockzustandes (etwa eines Traumas oder einer Depression) infolge des plötzlichen Unfalltodes, gewähren Gerichte in seltenen Ausnahmefällen Schmerzensgeld.

Schmerzensgeld nach einem Unfall: Diese bürokratischen Hürden einfach meistern

Für Schmerzensgeld im Rahmen eines Verkehrsunfalls muss in aller Regel die gegnerische Versicherung aufkommen - ebenso wie bei den Schäden am Auto, die durch den Unfall entstanden sind. Die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers muss dabei für alle verschuldet entstandenen Schäden an den anderen Verkehrsteilnehmern und ihren Autos aufkommen. Dazu zählt auch das Schmerzensgeld, wenn dem Geschädigten nach dem Unfall ein solches zusteht.

Schmerzensgeld bei der Versicherung beantragen

Sie können im Rahmen der Schadenregulierung auch das Ihnen zustehende Schmerzensgeld bei der Versicherung beantragen. Gewarnt sei allerdings davor, dass Versicherungen nicht jeden Schaden übernehmen: Obwohl Unfallverursacher zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sind, stellen sich Versicherungen oft quer und zahlen sehr wenig - oder gar nichts.

Ist die Versicherung kulant und gewährt Ihnen wegen des Unfalls ein Schmerzensgeld, ist allerdings Vorsicht geboten: Sie müssen häufig ein Dokument unterschreiben, in welchem Sie erklären, keine weiteren gerichtlichen Schritte in Bezug auf den Unfall einzuleiten. Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Einigung. Bevor Sie ein solches Dokument unterzeichnen, sollten Sie dringend Rücksprache mit einem Anwalt halten. So stellen Sie sicher, dass sich die Vereinbarung im Nachhinein nicht als nachteilig  herausstellt.

Viele Geschädigte möchten die belastende Abwicklung des Unfalls schnell hinter sich bringen. Sie entscheiden sich daher gegen den Gang zum Anwalt und verzichten somit auf Schmerzensgeld. Doch eine fachkundige Einschätzung durch einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht kann sich in vielen Fällen lohnen.

Selbst wenn Sie keinen Gerichtsprozess anstreben, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren oder mit der Sache zu beauftragen. Der Grund: Gegnerische Versicherungen versuchen oft, die Schadenssumme wie auch das Schmerzensgeld möglichst gering zu halten. Ein Anwalt kennt die typischen Schäden, die bei einem Unfall entstehen und kann Sie aktiv dabei unterstützen, eine vollumfängliche finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Gut zu wissen

Die Anwaltskosten hat in der Regel auch die Versicherung zu tragen. Hat also der Unfall dazu geführt, dass Sie rechtliche Dienstleistungen (z.B. Rechtsberatung, rechtliche Vertretung) in Anspruch nehmen mussten, können Sie dies bei der gegnerischen Versicherung geltend machen – zusätzlich zum Schmerzensgeld und den Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind.

Schmerzensgeld bei Gericht einklagen

Stellt sich die Versicherung quer oder kam es bei dem Unfall zu einer schweren Verletzung oder sehr starken Schmerzen, können Sie die Forderung nach Schmerzensgeld vor Gericht geltend machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach dem Unfall mit Folgeschäden oder längeren stationären Aufenthalten im Krankenhaus zu rechnen ist.

Zunächst ist aller Voraussicht nach ein Strafprozess anzustreben, da sich dieser mit fahrlässigen und vorsätzlichen Körperverletzungen beschäftigt. Hier wird das Gericht feststellen, um welches strafrechtliche Delikt es sich konkret handelt. Bei einem Unfall kommen mehrere Straftatbestände in Betracht. Um einen Anspruch gegen den Unfallverursacher geltend zu machen und eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, muss Schmerzensgeld zusätzlich in einem Zivilprozess beantragt werden. Grundsätzlich ist bereits im Voraus ein Streitwert zu beziffern, also die Höhe des Schmerzensgeldes festzulegen.

In den meisten Fällen ist das Ziel eines Prozesses, vor Gericht feststellen zu lassen, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach dem Unfall zusteht. Dieser Umstand führt in aller Regel dazu, dass geschädigte Personen auf ihren Anspruch auf Schmerzensgeld verzichten und lieber nicht klagen, um eine umfassende Darlegung aller Berechnungs- und Schätzungsgrundlagen zu vermeiden. Das hat meist folgende Gründe:

  • Für viele Betroffene stellt es eine Herausforderung dar, den Unfall als solches, die genauen Verletzungen, den Behandlungsverlauf, die Operationen, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit oder der geminderten Erwerbstätigkeit, das Verschulden des Schädigers und ggf. ihr eigenes Mitverschulden konkret zusammenzufassen.
  • Zudem hat es sich bewährt, einen Mindestwert für das Schmerzensgeld anzugeben. Andernfalls müssen Sie die Ihnen zugesprochene Summe akzeptieren und haben keine Möglichkeit, dagegen mit einem Rechtsmittel vorzugehen. Die wenigsten Laien können allerdings einschätzen, wo der Mindestwert angesetzt werden sollte.
  • Außerdem sollte ein Feststellungsantrag gestellt werden, um für mögliche Folgeschäden auch in Zukunft nachträglich Schmerzensgeld fordern zu können. Im Umgang mit solchen Anträgen sind Betroffene oft unerfahren und deshalb – gerade nach einem Unfall – überfordert.

Daher ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht beraten, unterstützen und ggf. vertreten zu lassen.

Schmerzensgeld nach Unfall: Berechnung der Entschädigung

Schmerzensgeld ist immer eine Einzelfall-Entscheidung, bei der es auf den tatsächlichen Unfall, die konkrete Verletzung, die Beeinträchtigung und die notwendigen Behandlungen ankommt. Dennoch gibt es sog. Schmerzensgeldtabellen für einen Verkehrsunfall, in denen Gerichtsurteile gesammelt werden, die Geschädigten eine bestimmte Summe Schmerzensgeld zugesprochen haben. 

Untergliedert in die einzelnen Verletzungen lässt sich grob abschätzen, wie viel Schmerzensgeld Ihnen etwa zusteht und was Sie bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung erwarten können. Die wichtigsten Schmerzensgeldhöhen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

Achtung

Es handelt sich bei dieser Schmerzensgeldtabelle für einen Autounfall nur um eine grobe Orientierung. Das heißt: Sie haben keinen Anspruch auf die exakte Summe - das Schmerzensgeld kann in Ihrem individuellen Fall ganz anders ausfallen. Für eine pauschale Festlegung der Schadenssumme ist die Berechnung zu komplex und vielschichtig.

Verletzung in Folge des Autounfalls
Zugesprochenes Schmerzensgeld

Leichte Prellungen

Zugesprochenes Schmerzensgeld

250 Euro

Schädelhirntrauma und Wesensveränderung

Zugesprochenes Schmerzensgeld

55.000 Euro

Fußamputation

Zugesprochenes Schmerzensgeld

75.000 Euro

Unterschenkelamputation

Zugesprochenes Schmerzensgeld

120.000 Euro

Beifahrer zwischen zwei Autos eingequetscht und 17 m durch die Luft geschleudert

Zugesprochenes Schmerzensgeld

250.000 Euro + monatliche SG-Rente

Schädelhirntrauma, innere Blutungen, Hirnödem und Frakturen

Zugesprochenes Schmerzensgeld

430.000 Euro

Schweres Schleudertrauma, Wachkoma und Pflegebedürftigkeit

Zugesprochenes Schmerzensgeld

500.000 Euro

Geltendmachung von Schmerzensgeld nach Unfalltod: Was können Angehörige verlangen?

Für eine angehörige Person ist es ein furchtbares Ereignis, einen geliebten Menschen durch einen Unfall zu verlieren. Neben dieser intensiven Trauerphase kann es jedoch auch schwierig sein, Schmerzensgeld für den Unfall eines Verwandten oder anderer nahestehender Personen zu erhalten.

Symbolische Darstellung: Spielzeugautos bauen Unfall, Richterhammer zeigt Schmerzensgeldbeantragung auf.

Nur in seltenen Fällen wird Angehörigen eine Forderung nach Schmerzensgeld zugesprochen. In diesen zwei Fällen ist ein eigener Anspruch des Angehörigen auf Schmerzensgeld nach einem Unfall denkbar:

  1. Schmerzensgeld aufgrund von Schockschaden:
    Übersteigt die Trauerreaktion auf den Unfalltod das übliche Maß, spricht man von einem Schockschaden. Treten infolge der Trauer schwere psychische Schäden wie schwere Depressionen, Psychosen, starke Angstzustände oder ähnliches auf, können die Betroffenen hierfür Schmerzensgeld fordern. Dabei handelt es sich um eigene Ansprüche auf Schmerzensgeld für die mittelbaren Folgen des Unfalls.
  2. Vererbter Anspruch auf Schmerzensgeld:
    Erleidet das Unfallopfer zwischen Unfall und Tod Schmerzen, die Ansprüche auf Schmerzensgeld ausgelöst hätten, können Angehörige diesen für den Geschädigten geltend machen. Wer diesen Anspruch innehat, regelt die gesetzliche Erbfolge. Meist sind es die Kinder und/oder Ehepartner des Verstorbenen. Wichtig ist, dass zwischen den erlittenen Verletzungen und dem Tod eine gewisse Zeitspanne liegt, in der das Opfer Schmerzen erlitten hat. Wie lang diese Zeitspanne sein muss, ist umstritten.

Seit 2017 können Hinterbliebene statt Schmerzensgeld ihre immateriellen Schäden auch über ein sog. Hinterbliebenengeld ersetzt verlangen. Dabei handelt es sich streng genommen nicht um Schmerzensgeld. Ziel ist es nicht, gesundheitliche Schäden auszugleichen, sondern vielmehr mithilfe einer billigen Entschädigung das seelische Leid und die Trauer, die durch den Unfall entstanden sind, abzugelten.

Gut zu wissen: Über die Höhe eines solchen Hinterbliebenengeldes entscheiden Gerichte. Ein Anspruch muss daher zwingend eingeklagt werden.

Schmerzensgeld nach Unfall geltend machen: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Abhängig davon, ob Sie gerichtlich oder außergerichtlich Schmerzensgeld geltend machen möchten, können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Außergerichtlich entstehen meist nur dann Kosten, wenn Sie einen Anwalt hinzuziehen. Diese Kosten werden aber zumeist von der gegnerischen Versicherung erstattet. Allerdings kann es hier schwierig sein, einen angemessenen Ausgleich mit der Versicherung zu vereinbaren.

In vielen Fällen lohnt sich daher eine Klage mithilfe eines Anwalts. Damit diese bearbeitet werden kann, müssen Betroffene in aller Regel einen sog. Gerichtskostenvorschuss zahlen. Wie teuer eine Klage wird, ist abhängig vom Streitwert. Je höher diese Summe ist, desto höher fallen die Kosten in der Regel aus. Die Kosten stammen dabei aus folgenden Bereichen:

  • Gerichtstätigkeit
  • Zeugen und Sachverständige
  • Post und Kommunikation
  • Anwaltskosten

In Fällen von Schmerzensgeld für eine erlittene körperliche Verletzung ist der Streitwert oft unklar und stark vom Einzelfall abhängig. Aus diesem Grund können hier keine pauschalen Aussagen getroffen werden. Ein Rechtsanwalt kann die zu erwartenden Kosten in Ihrem individuellen Fall gut abschätzen.

Die Vergütung des Rechtsanwaltes erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Bei erfolgreicher Durchsetzung des Schmerzensgeldes und der Feststellung der Schuld des Schädigers übernimmt jedoch die Gegenseite alle Anwalts- und Gerichtskosten.

Gut zu wissen

Sie können bei finanziellen Engpässen Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen, die die anfallenden Kosten übernimmt. Oder Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, die neben Beratungskosten auch sämtliche Prozesskosten abdeckt.

In wenigen Schritten Schmerzensgeld nach Unfall beantragen

Als Geschädigter haben Sie die Pflicht, den Unfall der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu melden. Hier können Sie dann neben den materiellen Schäden am Auto oder anderen Gegenständen auch Schmerzensgeld für die immateriellen Schäden beantragen.

Bevor Sie jedoch die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung eingehen und sich der emotionalen Belastung aussetzen, kann es ratsam sein, schon im Vorfeld einen Anwalt zu konsultieren, der die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt und den Unfall rechtlich aufarbeitet.

Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann einschätzen, wie Ihre Chancen auf Schmerzensgeld bei einem Unfall stehen. Um den Prozess so gut wie möglich vorzubereiten, sollten Sie im Vorfeld alle wichtigen Dokumente im Hinblick auf den Unfall sorgfältig aufbewahren, wie z.B. Schreiben der Versicherungen, Behandlungsdokumente und ärztliche Atteste). Letztere helfen dabei, den Unfallhergang, die erlittene Verletzung und den Schmerz, die Dauer der Behandlung und die Arbeitseinschränkungen nachzuvollziehen.

Fazit: Ein Antrag auf Schmerzensgeld nach einem Unfall lohnt sich

Viele Geschädigte scheuen Kosten und Mühen, die notwendig sind, um nach einem Unfall Schmerzensgeld zu beantragen. Dabei können Sie im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Summen als Entschädigung für die erlittenen Schmerzen erhalten.

Frau dokumentiert für Schmerzensgeldforderung nach Autounfall mit Smartphone die Schäden.

Ein Gerichtsprozess ist immer mit Aufwand verbunden, dennoch kann es sich lohnen, mit einem kompetenten und erfahrenen Anwalt diesen Weg zu wählen und einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen. Und: Gewinnen Sie den Fall, erhalten Sie nicht nur Schmerzensgeld, sondern auch die Kosten für Prozess und Anwalt werden von der Gegenseite übernommen. Machen Sie den Online-Check im SIEGFRIED CLUB, um eine direkte Einschätzung für Ihren individuellen Fall zu erhalten.

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Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Frederik Strasmann juristisch geprüft. Strasmann ist Co-Gründer und Geschäftsführer der rightmart Rechtsanwalts GmbH. Das Verbraucherrecht gehört dabei zu Strasmanns Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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