Verkehrsunfall! Was tun? Diese Frage kommt vielen Unfallbeteiligten als erstes in den Sinn. Schließlich stellen Unfälle für die meisten Personen hoffentlich eine Seltenheit dar. Und wenn's dann doch malgekracht haben sollte, ist die Aufregung erstmal groß. Selbst, wenn nur ein Blechschaden vorliegt und niemand verletzt ist, braucht es eine gewisse Besonnenheit, um von Anfang an die richtigen Schritte einzuleiten. Da ist es gut, schon vorher über das Wichtigste informiert zu sein. Was unmittelbar nach einem Verkehrsunfall zu beachten ist, erläutert dieser Artikel.
- Bei einem Verkehrsunfall gilt es, Ruhe zu bewahren. Dann: Unfallstelle sichern. Polizei verständigen. Verletzte versorgen. Kontaktdaten austauschen.
- Beweissicherung nicht vergessen (Fotos machen!). Das ist wichtig für die spätere Schadensabwicklung durch die Versicherungen.
- Kratzer beim Einparken verursacht? Auch das ist ein Verkehrsunfall. Der klassische "Zettel hinter der Windschutzscheibe" beim Geschädigten reicht nicht. Das wird als Unfallflucht eingestuft.
- Rufen Sie im Zweifel immer die Polizei.
- Ob unklare Schuldfrage oder Fragen zum besten Vorgehen: Ihre Rechte prüfen Sie schnell und unkompliziert über den Verkehrsunfall-Check im SIEGFRIED CLUB.
Verkehrsunfall - Was muss man als Erstes tun?
Bei einem Verkehrsunfall ist es gut, im Vorfeld eine gewisse Checkliste mit den ersten Schritten verinnerlicht zu haben.
Ruhe bewahren
Oberstes Gebot, wenn's gekracht hat: Ruhe bewahren. Dann: Unfallstelle sichern!
Unfallstelle absichern
Bei einem Verkehrsunfall sind die Unfallbeteiligten dazu verpflichtet, den Unfallort abzusichern (vgl. § 34 StVO). Im Wesentlichen ist Folgendes zu beachten:
- Warnblinker anschalten. Bei Dunkelheit: Licht anlassen!
- Warnweste anziehen.
- Vorsichtig aussteigen. Dabei den fließenden Verkehr beachten.
- Warndreieck aufstellen. Abstand zum Unfallort: In der Innenstadt mindestens 50 Meter, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 200 Meter. Zur Orientierung: Der Abstand zwischen den Leitpfosten beträgt jeweils 50 Meter. Sichthindernisse wie z.B. Kurven berücksichtigen!
- Fahrbahn verlassen und sicheren Ort aufsuchen.
Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr rufen
- Wenn es Verletzte gibt: Rettungsdienste und Polizei informieren (ein Anruf unter der Notrufnummer 112). Am Telefon rasch die wichtigsten Informationen übermitteln: Wo ist der Unfallort? Was ist passiert? Wie viele Verletzte gibt es? Wie schwer sind die Verletzungen?
- Generell ist die Polizei zu rufen, wenn es Verletzte gibt, ein hoher Sachschaden besteht, bei Verdacht auf Straftaten (z.B. Unfallflucht), bei Drogeneinfluss (z.B. Alkohol), bei einer unklaren Sachlage, bei unklarer Schuldfrage oder wenn die Unfallstelle nicht gesichert werden kann. Kurzum: Wenn nicht bloß ein kleiner Blechschaden vorliegt, die Lage uneindeutig ist und die Beteiligten unkooperativ sind, lieber die Polizei rufen.
- Verletzten Erste Hilfe leisten.
Wer nach einem kleinen Schaden oder Kratzer, z.B. durch unachtsames Ausparken, nur den obligatorischen Zettel an der Windschutzscheibe des Geschädigten hinterlässt, begeht Unfallflucht (§ 142 Abs. 1 StGB)! Der Verursacher – ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger – ist verpflichtet, eine "angemessene Zeit" lang zu warten, ob der Geschädigte zu seinem Wagen zurückkehrt. Als angemessen gelten mindestens 20-30 Minuten, je nach Umständen, wie z.B. Tageszeit, Schwere des Schadens und Witterungsverhältnisse. Wenn der Geschädigte nicht erscheint, ist die Polizei zu verständigen!
Dokumentation, Beweissicherung und Formalitäten
Die Unfallstelle ist gesichert, die Polizei vor Ort und die Verletzten sind versorgt? Dann ist der nächste Schritt, alle für die Schadensabwicklung durch die Versicherung benötigten Informationen am Unfallort zu sichern, soweit die Gesamtsituation dies zulässt und die Polizei zustimmt.
- Fotos von Unfallort, Fahrzeugen samt Kennzeichen, Schäden sowie ggf. von Bremsspuren oder Flüssigkeitsaustritten anfertigen. Möglichst als Übersicht aus einiger Entfernung und zusätzlich detailliert aus der Nähe.
- Unfallskizze mit wichtigen Details wie Unfallort, Straßenverlauf, Schildern, Position und Fahrtrichtung der Fahrzeuge, Augenzeugen, Fußgängern, Ampeln o.ä. erstellen.
- Notizen anfertigen von den Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen und Kontaktdaten der Unfallbeteiligten, Verletzten und Zeugen sowie dem Aktenzeichen der Polizei. Wichtig: Vom Unfallgegner den Namen der Kfz-Haftpflichtversicherung samt Nummer des Versicherungsscheins erfragen!
- Kein Schuldanerkenntnis abgeben oder gar unterschreiben!
Ist die Schuldfrage auch nach dem Unfall noch nicht geklärt, empfiehlt es sich, rechtliche Unterstützung zu beanspruchen. Wie sie dabei am Besten vorgehen, erfahren Betroffene über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
Unfallstelle räumen
Wenn die Beweise gesichert sind und die Polizei mit ihrer Arbeit fertig ist, muss die Unfallstelle geräumt werden.
Versicherungsschutz bei Verkehrsunfall
Der Verkehrsunfall muss schnellstmöglich der eigenen Versicherung gemeldet werden, damit die Schäden auf beiden Seiten zeitnah abgewickelt werden können.

Versicherungsschutz als Verursacher
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers deckt den Schaden des Geschädigten. Unfallverursacher mit Vollkaskoversicherung können den Vertragsbedingungen ihrer Versicherung entnehmen, was ihnen ersetzt wird und wie hoch ihr Selbstbehalt ist.
Versicherungsschutz als Geschädigter
Bei Geschädigten ohne jegliches Eigenverschulden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden. Geschädigte, die den Versicherer des Unfallverursachers nicht kennen, erfahren diesen beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800 2502600). Sie brauchen bloß das Kennzeichen des Unfallgegners anzugeben.
Geschädigte, die bei dem Verkehrsunfall zumindest eine Mitschuld trifft, wenden sich an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn die Unfallbeteiligten jeweils eine Teilschuld trifft, prüfen ihre Versicherungen den Fall unter Berücksichtigung der Aussagen sämtlicher Unfallbeteiligten und Zeugen. Daraus resultiert eine Haftungsquote. Eine Ausnahme gilt für Unfallbeteiligte mit einer Vollkasko-Versicherung, die in der Regel für jene Kosten aufkommt, deren Übernahme die gegnerische Versicherung verweigert.
Je nach Haftungsquote haben Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz von Kosten für Anwalt, Abschleppwagen, Gutachter und Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung. Es gibt jedoch eine Schadensminderungspflicht und nur tatsächlich entstandene Kosten sind erstattungsfähig. Ein Mietwagen muss z.B. täglich mindestens 30 km gefahren werden. Anderenfalls kann die Versicherung unterstellen, dass er aufgrund der geringen Nutzung nicht benötigt wird. Geschädigte können ihren Wagen in einer Werkstatt ihrer Wahl reparieren lassen. Alternativ können sie den Schaden auch fiktiv abrechnen (um ihn z.B. selbst zu reparieren). Dies geschieht auf Basis eines Gutachtens oder dem von einer Werkstatt erstellten Kostenvoranschlag.
Bei Bagatellschäden (bis ca. 750 EUR) genügt der Versicherung der Kostenvoranschlag einer Werkstatt, zusammen mit einigen Fotos des Schadens. Bei einem Schaden ab ca. 750 EUR oder Totalschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Gutachter. Den unabhängigen Gutachter können Geschädigte frei wählen.
Fazit: Verkehrsunfall? Seien Sie vorbereitet!
In Deutschland ereignen sich pro Minute etwa fünf Verkehrsunfälle. Doch wie verhält man sich als Unfallbeteiligter richtig? Nach Lektüre dieses Beitrags wissen Sie nun, was im Fall der Fälle die ersten wichtigen Schritte sind. Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder größeren Schäden ist es zudem ratsam, sich fachkundigen Rat von Experten für Verkehrsrecht einzuholen.
Hat's bei Ihnen gekracht? Als Mitglied im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie eine schnelle und unkomplizierte Einschätzung Ihrer Situation.


Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Frederik Strasmann juristisch geprüft. Strasmann ist Co-Gründer und Geschäftsführer der rightmart Rechtsanwalts GmbH. Das Zivilrecht gehört dabei zu Strasmanns Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.