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Vertrag kündigen: Das gilt es jetzt zu beachten

geprüft von Philipp Franz
Rechtsanwalt für Verbraucherrecht

7. Dezember 2022 um 13:17

Jeder Vertrag, der einmal abgeschlossen wurde, kann auch wieder gekündigt werden. Wie, wann und unter welchen Voraussetzungen unterscheidet sich aber je nach Vertrag. Muss man heutzutage noch per Brief kündigen? Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden und was sollte man bei der Vertragskündigung noch beachten? Dieser Artikel liefert alle Antworten zu den Fragen bezüglich einer Vertragskündigung.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Vertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. 
  • Wie lange die Kündigungsfrist für den jeweiligen Vertrag ist, steht in den AGB oder den Vertragsbedingungen. 
  • Das Gesetz für faire Verbraucherverträge regelt, dass Verträge nach Ablauf der ersten Laufzeit monatlich gekündigt werden können. 
  • Die meisten Verträge können in Textform gekündigt werden, dazu gehören auch E-Mails, SMS oder Online-Formulare. 
  • Mit einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie eine direkte Einschätzung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.

Vertrag kündigen: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Wer einen Vertrag kündigen möchte, muss auf diese drei Punkte achten: 

  • Ablauf der Mindestvertragslaufzeit 
  • Einhaltung der Kündigungsfrist 
  • Richtige Form der Kündigung 

Viele Verträge, zum Beispiel Handyverträge, haben eine Mindestvertragslaufzeit. Beträgt diese zum Beispiel 24 Monate, kann vor Ablauf dieses Zeitraums nicht gekündigt werden. Gleichzeitig muss aber auch die Kündigungsfrist beachtet werden. Beträgt diese zum Beispiel einen Monat zum Laufzeitende, muss die Kündigung einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit eingehen, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Neben der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist müssen Verbraucher auch die richtige Form für die Kündigung einhalten. Einige Verträge müssen zum Beispiel zwingend schriftlich gekündigt werden.

Gut zu wissen

Früher konnten sich Verbraucherverträge, die nicht rechtzeitig gekündigt wurden, auf unbestimmte Zeit verlängern – manchmal sogar um Jahre. Das ist für alle Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, nicht mehr möglich. Denn das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge schreibt vor, dass sich Verträge nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit höchstens um einen Monat verlängern dürfen.

Wie unterscheiden sich die ordentliche und außerordentliche Kündigung? 

Bei einer ordentlichen Kündigung handelt es sich, wie der Name schon sagt, um die “normale” Kündigung nach den im Vertrag vereinbarten Bedingungen. Also die Kündigung des Vertrags unter Einhaltung der Kündigungsfrist und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. 

Die außerordentliche Kündigung ist dagegen die Kündigung “außerhalb der Norm” aus wichtigen Gründen. Daneben gibt es noch das sogenannte Sonderkündigungsrecht, das Verbrauchern unter bestimmten Umständen zusteht. Ein Sonderkündigungsrecht beim Strom gibt es zum Beispiel, wenn der Stromanbieter die Preise erhöht oder seine Leistung am neuen Wohnort des Kunden nicht erbringen kann. 

Frau erklärt Mann die Vertragskündigung.

Formvorschriften für die Kündigung eines Vertrags

Um einen Vertrag zu kündigen, muss man je nach Art des Vertrags eine bestimmte Form einhalten. Die Annahme, dass ein Vertrag nur schriftlich per Brief gekündigt werden kann, hält sich zwar hartnäckig, ist aber schon seit einigen Jahren nicht mehr richtig. Denn heutzutage gilt für die meisten Verträge: Sie müssen in Textform gekündigt werden, was allerdings auch E-Mails, SMS oder Online-Formulare beinhaltet. Im SIEGFRIED CLUB lassen sich die individuellen Handlungsmöglichkeiten überblicken.

Verträge schriftlich kündigen 

Für Verbraucherverträge, wozu zum Beispiel Handyverträge, Internetverträge oder Verträge mit Fitnessstudios zählen, können prinzipiell schriftlich gekündigt werden, das heißt zum Beispiel per 

  • Brief
  • Fax
  • E-Mail 
  • SMS
  • Online-Formular

Allerdings sollten alle, die einen Vertrag kündigen wollen, beachten, dass sie die Kündigung im Zweifel nachweisen müssen. Der Nachweis, dass die Kündigung auch wirklich beim entsprechenden Unternehmen eingegangen ist, ist aber zum Beispiel bei einer SMS oder einer E-Mail schwierig. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Kündigung daher per Einwurf-Einschreiben verschicken. In jedem Fall sollte man eine Kündigung immer rechtzeitig abschicken und um eine Kündigungsbestätigung bitten. Erfolgt diese nach ein paar Tagen nicht, sollte man nachhaken und ggf. die Kündigung noch einmal per Post schicken. Vertrag kündigen? Jetzt unverbindlich prüfen!

Gut zu wissen

Es gibt jedoch auch Verträge, die zwingend schriftlich per Brief gekündigt werden müssen. Dazu gehören Mietverträge und Arbeitsverträge.

Vertrag kündigen per E-Mail – ist das möglich? 

Wie bereits erwähnt können Verträge, für die die Kündigung in Textform möglich ist, per E-Mail gekündigt werden. Wer einen Vertrag per Mail kündigt, sollte in jedem Fall rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, wenn möglich eine Lesebestätigung anfordern und um eine Kündigungsbestätigung bitten. 

Frau kündigt ihren Vertrag.
Gut zu wissen

Laut dem Gesetz für faire Verbraucherverträge muss es seit dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton für Online-Verträge geben. Das bedeutet konkret, dass es auf Webseiten, wo Verträge geschlossen werden können, die Möglichkeit geben muss, Verträge unkompliziert mit wenigen Klicks zu kündigen. Das gilt auch, wenn der Vertrag nicht über die Webseite, sondern im Laden oder telefonisch abgeschlossen wurde.

Vertrag kündigen: Kündigungsschreiben richtig formulieren

Bei der Formulierung eines Kündigungsschreibens ist es wichtig, dass der Wille zur Kündigung klar ausgedrückt wird. Handelt es sich um eine Sonderkündigung, muss auch der Grund dafür genannt werden. Diesen Inhalt sollte ein Kündigungsschreiben haben: 

  • Name und Anschrift 
  • Kundennummer bzw. Vertragsnummer 
  • Datum 
  • Kündigungswunsch mit Datum und Formulierung “hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt”
  • Bei Sonderkündigung: Grund für die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts 
  • Bitte um Kündigungsbestätigung
  • Unterschrift bei schriftlicher Kündigung

Vertrag kündigen: Kündigungsfristen

Es gibt keine allgemeine Kündigungsfrist, die für jeden Vertrag gilt. Welche Kündigungsfrist für welchen Vertrag besteht, kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens oder in den Vertragsunterlagen nachgelesen werden. 

Die maximale Kündigungsfrist betrug bisher drei Monate. Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge gilt für alle Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, nun eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat, wenn die erste Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Ausgeschlossen sind von dieser Regelung allerdings Versicherungsverträge. 

Für manche Verträge gibt es auch eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist. So sind zum Beispiel die Kündigungsfristen für Arbeitsverträge in § 622 BGB geregelt und diejenigen für Mietverträge in § 573 c BGB. 

Handyvertrag kündigen – darauf sollten Sie achten

Handyverträge können ebenso unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Früher gab es bei Mobilfunkverträgen oft eine Passage, nach der sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn man nicht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt hat. Durch das neue Gesetz ist diese Praxis nun tabu. Auch bei Handyverträgen können sich Verbraucher über fairere Kündigungsbedingungen freuen. Denn auch hier gilt für alle Verträge ab 1. März 2022: Ist die erste Vertragszeit abgelaufen, können Kunden monatlich kündigen. Alle Infos zum Thema “Handyvertrag kündigen” gibt es hier. 

Internetvertrag kündigen: Was ist zu beachten?

Wer seinen Internetvertrag kündigen möchte, kann das innerhalb der Kündigungsfrist tun. Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit muss diese wiederum abgewartet werden, bis gekündigt werden kann. Allerdings ist es auch dabei nicht mehr möglich, dass sich der Vertrag um Monate oder gar Jahre verlängert. Denn auch hier springt das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge ein. So hält sich der Schaden für Kunden zumindest in Grenzen, wenn sie die Kündigungsfrist versäumen. Sie können dann einfach kündigen und der Vertrag läuft höchstens noch einen Monat weiter.

Magenta kündigen – die Infos im Überblick

Bei Magenta TV gibt es viele verschiedene Tarife mit dementsprechend variierenden Kündigungsbedingungen. Wie Kunden am besten aus dem Magenta-Vertrag herauskommen, haben wir hier zusammengefasst.

Kündigung Fitnessstudio – wie kommt man am besten aus dem Vertrag?

Bei den meisten Fitnessstudios gibt es eine Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten. In dieser Zeit können Kunden in der Regel nicht kündigen, außer sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, damit sich der Vertrag nicht ungewollt verlängert. Auch hier gilt seit März 2022, dass er sich höchstens um einen Monat verlängern darf. 

Ein Sonderkündigungsrecht kann Kunden in Fitnessstudios aus diesen Gründen zustehen: 

  • Umzug: Wenn der Kunde umzieht und dadurch der Anfahrtsweg zum Fitnessstudio so lange wird, dass er ihm nicht zugemutet werden kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wenn es aber von der gleichen Fitnessstudiokette eine Filiale am neuen Wohnort gibt, besteht kein Recht zur Sonderkündigung. Was für den Kunden zumutbar ist und was nicht, muss im Zweifel im Einzelfall entschieden werden. 
  • Krankheit: Erkrankt der Kunde so stark, dass er das Angebot des Fitnessstudios dauerhaft nicht mehr nutzen kann und dies wird ihm von einem Arzt attestiert, besteht ein Sonderkündigungsrecht. 
  • Schwangerschaft: Bei einer Schwangerschaft kommt es auf den Einzelfall an, ob den Kundinnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Zum Beispiel darauf, ob es im Fitnessstudio auch Trainingsangebote für werdende Mütter gibt. Eine Alternative zur Kündigung ist es, während der Schwangerschaft die Mitgliedschaft zu pausieren. 
  • Reduzierung des Angebots: Reduziert das Fitnessstudio sein Angebot deutlich oder erhöht die Preise, kann das ein Sonderkündigungsgrund sein. Wird allerdings nur ein Kurs gestrichen oder das Angebot wird nur vorübergehend reduziert, sind die Chancen zur Kündigung eher gering. 
Gut zu wissen

Viele Fitnessstudios haben versucht, Mitgliederverträge um die Zeit zu verlängern, in der sie aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen waren. Das ist laut einem BGH-Urteil vom 4. Mai 2022 (Az: XII ZR 64/21) nicht rechtmäßig. Außerdem müssen Fitnessstudios ihren Mitgliedern die Beiträge für die Monate zurückzahlen, in denen sie coronabedingt geschlossen waren.

Wie kann man einen Bausparvertrag kündigen?

Einen Bausparvertrag können Kunden in der Regel mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten kündigen. Wie lange die Kündigungsfrist genau ist, kann in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) nachgelesen werden. Für die Kündigung reicht ein formloses Anschreiben an das jeweilige Kreditinstitut. Allerdings sollten sich Betroffene vorher über die Konsequenzen informieren, die eine Kündigung des Bausparvertrags nach sich zieht. Zum Beispiel gehen dann staatliche Leistungen und Zinsen sowie der Anspruch auf das zinsgünstige Darlehen verloren. 

Mann denkt darüber nach, seinen Vertrag zu kündigen.

Vertragskündigung erhalten: So reagieren Sie richtig

Wer selbst von einer Vertragskündigung betroffen ist, sollte zunächst ruhig bleiben, keine voreiligen Schritte unternehmen und sich rechtliche Hilfe holen. Vertragspartnern stehen, je nachdem, um was für einen Vertrag es sich handelt, bestimmte Rechte zu. Manchmal ist eine Vertragskündigung nicht rechtmäßig und man kann wirksam dagegen vorgehen. Zum Beispiel ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages in Elternzeit kaum möglich und gegen die Kündigung durch den Arbeitgeber kann vorgegangen werden. Auch für eine Eigenbedarfskündigung durch Vermieter gibt es strenge Regeln, die Experten kennen und Betroffene zu den nächsten Schritten beraten können. 

Fazit: Kündigungsbedingungen genau prüfen

Wer einen Vertrag abschließt, sollte sich am besten schon frühzeitig darüber informieren, unter welchen Bedingungen er gekündigt werden kann – also welche Kündigungsfrist eingehalten werden muss und ob es eine Mindestvertragslaufzeit gibt. Die Vertragskündigung sollte dann frühzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen, damit bei Problemen noch rechtzeitig reagiert werden kann. Sie brauchen Hilfe rund um Verträge und die Kündigung?

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Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Philipp Franz
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Philipp Franz juristisch geprüft. Der Verbraucherschutz gehört zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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