Ein unachtsamer Klick genügt und schon ist ein ungewollter Abo-Vertrag abgeschlossen. Spätestens, wenn im Postfach rätselhafte Zahlungsaufforderungen auftauchen, sollten Betroffene handeln. Ist die Falle zugeschnappt, schützt nur die Anfechtung oder Auflösung des Vertrags vor dem Abo-Ärger. Dieser Beitrag klärt darüber auf, was Betroffene einer Abofalle bei der Kündigung beachten müssen und ob die Möglichkeit besteht, bereits gezahlte Beträge wieder zurück zu erhalten.
- Im Internet lauern sogenannte Abofallen. Wer in eine solche Falle tappt, schließt unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo ab.
- Je nachdem, wie der Vertrag zustande gekommen ist, haben Betroffene verschiedene Möglichkeiten, ihn wieder aufzulösen.
- Neben der Anfechtung besteht die Möglichkeit auf Widerruf oder Beendigung des Vertrags. Dabei sind Fristen zu beachten.
- Aufschluss darüber, welcher Weg aus der Abofalle am aussichtsreichsten ist, gibt z.B. ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
- Was ist eine Abofalle – und hilft eine Kündigung?
- Daran erkennt man eine Abofalle
- Abofallen im Internet: Hier empfiehlt sich eine Kündigung
- In die Abofalle getappt: So reagieren Betroffene richtig
- Kündigung der Abofalle: Das gehört ins Kündigungsschreiben
- Überblick: Diese Fristen gelten bei Widerruf und Kündigung einer Abofalle
- So unterstützen Anwälte bei der Kündigung einer Abofalle
- Fazit: Abofalle kündigen – mit kühlem Kopf kein Problem
Was ist eine Abofalle – und hilft eine Kündigung?
Die Abzocke mit Abos, die nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar sind oder sich erst später als Abos herausstellen, funktioniert nicht nur am Telefon. Auch im Internet sind Abofallen ein weit verbreitetes Problem.
Fallen dieser Art lauern oft hinter vermeintlich kostenlosen Angeboten, für die eine Registrierung erforderlich ist. Daneben gibt es Probeabos, die sich schnell zur Kostenfalle entwickeln, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt. Bei Streaming-Diensten, Fitness-Plattformen oder bei Apps für Dating sind Probeabos beliebte Lockmittel, um Neukunden zu werben.
Warum sind Abofallen gefährlich?
Viele Internetnutzende sind es gewohnt, ihre Daten als Gegenleistung für Vorteile wie etwa einen Newsletter inklusive Rabattcode preiszugeben. Geraten sie jedoch an den falschen Anbieter, sind persönliche Informationen nicht das einzige, mit dem sie bezahlen. Häufig sind Abofallen als Probeabos getarnt: Nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist, von der die Betroffenen in der Regel nichts wissen, wandeln sich die Angebote automatisch in kostenpflichtige Abos um und entpuppen sich als dauerhafte Kostenfalle.
Eine Kündigung ist einer von vielen Wegen aus der Abofalle. Wer seine Rechte kennt, hat gute Chancen darauf, der Abofalle schnell ein Ende zu machen. Aufschluss darüber gibt z.B. ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB.

Daran erkennt man eine Abofalle
Viele Angebote, die direkt in eine Kostenfalle und zu einem unerwünschten Abo führen, sind häufig als kostenlos beschrieben und weisen die Verbraucher nur unzureichend oder gar nicht auf mögliche Kosten hin. Bei den folgenden Warnzeichen ist Vorsicht geboten:
- Winkt ein Gratisgeschenk oder ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist ein Blick in das Kleingedruckte empfehlenswert.
- Fehlen Hinweise auf das Widerrufsrecht oder sind wichtige Informationen hinter Sternchen-Markierungen versteckt, ist Vorsicht geboten.
- Eine Leistung, die „kostenlos“ für die Angabe von Daten wie Name, Adresse und Bankverbindung angeboten wird, sollte Misstrauen erwecken.
- Manche Angebote wirken auf den ersten Blick seriös. Ist der Anbieter jedoch unbekannt, sollte zumindest kurz nach Erfahrungsberichten recherchiert werden.
Sind die persönlichen Daten erst einmal abgeschickt, ist im schlimmsten Fall ein Abo-Vertrag abgeschlossen, der weder gewollt, noch günstig ist: Aus Sicht des Anbieters verpflichtet ein solcher Vertrag zu regelmäßigen Zahlungen.
Ob es sich um eine Abofalle handelt, merken Betroffene spätestens, wenn sie Mahnungen für Leistungen erhalten, die sie nicht in Anspruch genommen haben. Auch Unregelmäßigkeiten auf dem Konto und nicht nachvollziehbare Posten auf der Mobilfunkrechnung sind Anzeichen für ungewollt abgeschlossene Abo-Verträge.
Auch im digitalen Zeitalter gibt es sie noch: Abo-Abzocken per Telefon. Ein bekannter Vertreter ist Alexander Peters: Mit Unternehmen wie SEO Medien GmbH und CEOTECC treibt er Geld von freiberuflich Tätigen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen ein. Das Druckmittel: Die Sichtbarkeit bei Google sinke drastisch, wenn die Betroffenen sich nicht unterstützen lassen. Nach dem Anruf flattern den Betroffenen saftige Rechnungen ins Haus. Mittlerweile gibt es zahlreiche CEOTECC-Urteile, die den Betroffenen Recht geben. Die Urteile zeigen: Es lohnt sich, gegen Unrecht vorzugehen.
Abofallen im Internet: Hier empfiehlt sich eine Kündigung
Bei den folgenden Internetangeboten können Verbraucher schnell in die Abofalle tappen, wenn sie nicht genau hinsehen:
- Kostenlose Downloads von Kochrezepten, Spielen oder Hausarbeiten
- Kostenlose Streaming-Angebote für Filme gegen Registrierung
- Gewinnspiele unseriöser Anbieter
- Probeabos mit automatischer Verlängerung – Beispiele: PVZ-Abofalle, Swiss Leads AG-Abofalle oder Reader‘s Digest-Abofalle, ebenso tappt man beim FID Verlag in die Abofalle oder erwischt die Nick Medien Vertriebsunion-Abofalle
- Services, die Verbraucher erst bei Inanspruchnahme als Abo erkennen – Beispiel: HelloFresh-Abofalle oder Fabletics
- Gewinnspiel-Abofallen bei Fake-Verlosungen
- dubiose Plattformen rund um das Thema Dating – Beispiele: Mediapool & friends UG-Abofalle oder LemonSwan-Abofalle
- Vertriebsplattformen, die E-Commerce-Unternehmen mehr Verkäufe versprechen – Beispiele: digistore24-Abofalle oder affilicon-Abofalle
- Werbebanner auf mobilen Websites – das Antippen von Werbebannern beim Surfen mit dem Smartphone kann eine Abofalle von Drittanbietern auslösen, die sich auf der Mobilfunkrechnung bemerkbar macht
Wer ein Angebot dieser Art in Anspruch nimmt und sich danach über Unregelmäßigkeiten auf dem Konto oder der Mobilfunkrechnung wundert, ist vermutlich in eine Abofalle getappt. Jetzt heißt es, Ruhe bewahren und alle Auswege gründlich prüfen.
In die Abofalle getappt: So reagieren Betroffene richtig
Betroffene sollten zunächst einmal besonnen bleiben und sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen – auch nicht durch Mahnungen oder Briefe vom Inkassobüro. Die besten Chancen auf einen positiven Ausgang des Kostendramas haben Betroffene, wenn sie wissen, wie sie aus der Abofalle wieder herauskommen.
Vertrag anfechten
Der Gesetzgeber hat verschiedene Mechanismen umgesetzt, die Internetnutzer vor Kostenfallen schützen sollen, die im Browser auf dem PC oder dem Smartphone lauern. Dazu gehören die „Button-Lösung“ und die Informationspflicht. Kostenpflichtige Leistungen sind demnach deutlich als solche zu kennzeichnen und mit einem Button wie „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ zu versehen. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Konditionen von Angeboten informiert werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um Betrug und der Vertrag gilt als nicht zustande gekommen.
Ein rechtsgültiger Vertrag erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Dafür müssen beide Vertragsparteien sich über den Inhalt und den Preis des Vertrags im Klaren sein. Bei dubiosen Angeboten im Internet ist das oft nicht der Fall, weshalb kein rechtswirksamer Vertrag geschlossen werden kann.
Trotz der Maßnahmen des Gesetzgebers gegen unrechtmäßige Abofallen fallen ihnen noch immer viele Verbraucher zum Opfer. Haben Betroffene einen Vertrag abgeschlossen, weil sie getäuscht und nicht ausreichend über den Inhalt eines Angebots informiert wurden, können sie den irrtümlich abgeschlossenen Vertrag anfechten. Fechten Verbraucher einen Vertrag an, den sie irrtümlich abgeschlossen haben, sind sie dem Vertragspartner zum Ersatz bereits getätigter Leistungen verpflichtet (§ 122 BGB). Anders ist das bei einer Abofalle, die das Ergebnis arglistiger Täuschung ist: Werden solche Verträge erfolgreich angefochten, sind die Getäuschten nicht schadensersatzpflichtig.
Prüfen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
Wer unwissentlich einen Abo-Vertrag abschließt, weiß oft gar nicht, welcher Anbieter dahintersteckt. Ein Blick auf den Kontoauszug oder die Mobilfunkrechnung hilft weiter: Im Verwendungszweck verbergen sich oft Hinweise auf die Identität des Vertragspartners. Eine Internetrecherche führt in der Regel zum Anbieter, an den die Anfechtung zu richten ist.
Kann man ein Abo widerrufen? Das sagt das BGB
Ein online abgeschlossener Abo-Vertrag stellt einen Fernabsatzvertrag laut § 312 Absatz c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Vertragspartner haben deshalb ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Um die Frist zu wahren, muss der Widerruf vor Ablauf versendet werden – und zwar am besten als Einschreiben mit Rückschein. Wichtig ist, dass der Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig aus dem Schreiben hervorgeht. Ist ein Widerruf nicht mehr möglich, bleibt immer noch der Ausweg über ein Kündigungsschreiben.
Kündigung der Abofalle: Das gehört ins Kündigungsschreiben
Bei abgelaufener Widerrufsfrist oder bei Probeabos, die ungewollt in kostenpflichtige Abos übergehen, hilft nur eine Kündigung des Vertrags. Damit beugen Betroffene vor allem der automatischen Verlängerung der Abos vor. Einziger Wermutstropfen: Bis zum Ende des Vertrags sind alle noch fälligen Beträge zu zahlen. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag. Bei dubiosen Anbietern kann die Suche nach verbindlichen Angaben schwierig sein. Wenn auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Aufschluss über Kündigungsfristen geben, sollten Betroffene „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ Kündigen.
Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen für Kündigungsschreiben. Damit das Schreiben auch wirklich zur Beendigung eines Abo-Vertrags führt, gehören die folgenden Angaben in das Dokument:
- Persönliche Angaben
- Angaben zum betreffenden Vertrag wie Vertrags- oder Mitgliedsnummer
- Gewünschter Zeitpunkt für die Beendigung des Vertrags
- Bitte um Bestätigung der Kündigung mit Termin des Vertragsendes
Seit 1. Juli 2022 sind Anbieter im Internet dazu verpflichtet, ihre Website mit einem Kündigungsbutton zu versehen, sofern ein Vertragsabschluss über die Website möglich ist. Verbraucher sollen damit Abos einfacher kündigen können. Fehlt der Button, dürfen Kunden des Anbieters ihren Vertrag jederzeit kündigen und müssen dabei nicht einmal die Kündigungsfrist einhalten.
Mahnung erhalten trotz Kündigung einer Abofalle
Besonders dreiste Abo-Anbieter werden nichts unversucht lassen, um Betroffene einzuschüchtern. Deshalb kommt es vor, dass Betroffene nach dem Widerruf oder der Kündigung ihrer Abofalle Mahnschreiben erhalten oder man ihnen mit negativen Schufa-Einträgen droht.
Zahlungen sollten auf keinen Fall geleistet werden. Inkassobriefe, Anwaltsschreiben und Mahnungen dürfen ignoriert werden. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet, muss diesem Schreiben widersprochen werden. Mit einem Widerspruch versetzen Betroffene die Anbieter der Abofallen in die Lage, eine Gerichtsverhandlung anzustoßen. In der Regel gehen Anbieter diesen Schritt nicht.
Geld zurück bei bereits erfolgter Zahlung?
Auch nach bereits geleisteten Zahlungen ist eine Kündigung des Vertrags möglich. Betroffene können ihr Geld in diesem Fall theoretisch zurückfordern. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, Rückzahlungen von unseriösen und schwer auffindbaren Anbietern zu erwirken, eher gering.
Überblick: Diese Fristen gelten bei Widerruf und Kündigung einer Abofalle
Frist
14 Tage ab der erstmaligen Erbringung der Leistung
Wie im Vertrag vereinbart
Sonderfall
Fehlende Widerrufsbelehrung: Die 14-Tagefrist verlängert sich um 12 Monate.
Fristlose Kündigung: Verändern sich die Rahmenbedingungen des Vertrags, besteht ein Sonderkündigungsrecht ohne Frist.
So unterstützen Anwälte bei der Kündigung einer Abofalle
Auch wenn das Recht auf ihrer Seite ist: Viele Betroffene wissen nicht, wie sie der Abofalle entkommen können. Mit anwaltlicher Unterstützung fällt es ihnen einfacher, sich gegen unrechtmäßige Abzockverträge zu wehren und endlich Ruhe vor Mahnungen und Inkassoschreiben zu bekommen.
Ein Anwalt zeigt Betroffenen ihre Chancen auf Widerspruch, Kündigung und Rückforderungen auf und kennt die geltenden Fristen für Widerrufe und das Sonderkündigungsrecht. Besonders bei hartnäckigen Anbietern, die auch nach einer Kündigung keine Ruhe geben, ist es beruhigend, einen Profi an der Seite zu haben.
Fazit: Abofalle kündigen – mit kühlem Kopf kein Problem
In eine Falle im Internet zu tappen, ist keine Schande. Je perfider die Anbieter vorgehen, desto schneller ist ein ungewünschter Vertrag abgeschlossen. Verbraucher haben in solchen Fällen das Recht auf ihrer Seite. Opfer von Abo-Betrug oder unfreiwillige Abonnenten, deren Probeabo plötzlich in eine Kostenfalle mündet, können ihr Widerrufsrecht nutzen oder den Vertrag ordnungsgemäß kündigen. Zahlungsaufforderungen sollten sie ignorieren.
Rechtsexperten wissen genau, was zu tun ist, wenn die Mahnungen nicht aufhören und die Kündigung scheinbar nichts gebracht hat. SIEGFRIED arbeitet mit erfahrenen Profis zusammen, die Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
