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ADAC kündigen: So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft

7. Dezember 2022 um 07:39

Wer die Leistungen des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, kann den ADAC kündigen. Dieser Artikel informiert Mitglieder rund um wichtige Kündigungsfristen und mögliche Kündigungswege.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Autofahrer können den ADAC kündigen, indem sie die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – dafür stehen verschiedene Wege wie das Kündigungsformular des ADAC und die Email-Kündigung offen.
  • Ein Online Check im SIEGFRIED CLUB zeigt Handlungsempfehlungen für Mitglieder auf, die den ADAC kündigen und Mitgliedskosten sparen wollen.

ADAC-Mitgliedschaft kündigen: So gehen Club-Mitglieder vor

Ob aus finanziellen Gründen oder aus Unzufriedenheit – ADAC-Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit beenden. Neben der Kündigungsfrist ist dabei die Schriftform einzuhalten. Ihre Kündigung können Mitglieder auf verschiedenen Wegen übermitteln.

ADAC kündigen per Post oder Fax

Egal, ob sie ihre Mitgliedschaft oder den ADAC-Rechtsschutz kündigen wollen: Per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax erhalten Noch-Mitglieder einen sicheren Kündigungsnachweis.

Digital den ADAC kündigen: Email oder Online-Formular nutzen

Es ist auch möglich, die Kündigung beim ADAC formlos per Mail abzuschicken. Noch einfacher ist die Kündigung beim ADAC direkt – das Online-Formular kommt sicher an und ist in drei Schritten ausgefüllt:

  1. Persönliche Daten und ADAC-Mitgliedsnummer eintragen
  2. Kündigung kurz begründen
  3. Angaben überprüfen und Formular absenden
Wichtig

Das Kündigungsformular betrifft nur die Mitgliedschaft. Produkte wie ADAC-Versicherungen erfordern eine Kündigung per Post oder E-Mail.

Daten für die ADAC-Kündigung: Adresse, Faxnummer und E-Mail

Das Online-Formular für die Kündigung finden Mitglieder auf der Website des Clubs. Alle anderen Kündigungsschreiben sind an folgende Stellen zu richten:

  • Postanschrift: ADAC Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München
  • Fax-Nummer: 089-7676 6346
  • E-Mail: service@adac.de

ADAC-Kündigungsfrist: Unterschiede je nach Produkt

Wie bei anderen Vertragskündigungen gelten auch bei der ADAC-Mitgliedschaft Kündigungsfristen. Kündigen Mitglieder nicht rechtzeitig, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch. Die reguläre ADAC-Mitgliedschaft läuft ein Jahr. Eine Kündigung ist drei Monate zum Ablauf einer Beitragsperiode möglich. Wollen Mitglieder per Post den ADAC kündigen, gilt das Datum des Posteingangs als Kündigungsdatum.

Tipp: Wann die Beitragsperiode endet, verrät ein Blick auf die letzte Rechnung – von der letzten Beitragszahlung an läuft die Mitgliedschaft immer zwölf Monate. 

Die Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Fristen, mit denen sich verschiedene Produkte beim ADAC kündigen lassen.

ADAC-Produkt
Kündigungsfrist

Reguläre oder ADAC Plus-Mitgliedschaft kündigen

Kündigungsfrist

3 Monate

ADAC-Auslandskrankenversicherung kündigen

Kündigungsfrist

1 Monat

ADAC-Autoversicherung

Kündigungsfrist

1 Monat

ADAC-Reiserücktritts-Versicherung

Kündigungsfrist

1 Monat

ADAC-Versicherung kündigen (Rechtsschutz-, Privathaftpflicht-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung)

Kündigungsfrist

1 Monat

ADAC-Kreditkarte kündigen

Kündigungsfrist

Jederzeit

Gut zu wissen

Verträge, die telefonisch oder online abgeschlossen wurden, lassen sich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Voraussetzung ist, dass noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Worauf in Ihrem konkreten Fall zu achten ist, können Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Diese Sonderregelungen sollten Mitglieder kennen

Einfache Mitgliedschaften lassen sich problemlos kündigen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Partner mitversichert sind oder der Tarif erweitert wurde. Unter Umständen besteht auch ein Sonderkündigungsrecht.

Person in gelb gekleidet steht vor geöffneten Kofferraum eines ADAC Wagens.

Mit einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB erfahren ADAC-Mitglieder schnell, welche Sonderregelungen für sie gelten und wie sie unkompliziert den ADAC kündigen.

Was muss ich bei einer Partnermitgliedschaft beachten?

Der ADAC-Schutz lässt sich auf Partner und Familienangehörige ausweiten. Wenn Hauptmitglieder den ADAC kündigen, werden bestehende Partnermitgliedschaften zu normalen Mitgliedschaften. Wer alle Haupt- und alle Partnermitgliedschaften beim ADAC kündigen will, muss diese in der Kündigung angeben und die betreffenden Partner unterschreiben lassen.

Was gilt bei Tariferweiterungen?

Bestehen neben der Mitgliedschaft Produkterweiterungen wie Versicherungen, müssen auch diese gekündigt werden – sonst laufen sie kostenpflichtig weiter.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Entgegen der Annahme vieler ADAC-Mitglieder rechtfertigt ein Fahrzeugverkauf keine außerordentliche Kündigung. Nur mit einem wichtigen Grund können Mitglieder oder Angehörige frühzeitig den ADAC kündigen: Todesfall des Mitglieds, Preiserhöhungen oder die Nichterbringung von Leistungen durch den ADAC gehören dazu.

Fazit: ADAC kündigen – problemlos mit Fristeinhaltung

Wollen Autofahrer ihre ADAC-Mitgliedschaft kündigen, stehen ihnen verschiedene Wege offen. Besonders schnell ist die Online-Kündigung beim ADAC. In manchen Fällen ist es möglich, die Mitgliedschaft ohne Einhaltung von Fristen zu widerrufen oder frühzeitig zu kündigen.

Durch einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie Hilfe beim Erstellen ihrer ADAC-Kündigung und erfahren schnell und unkompliziert, wie sie am besten vorgehen.

Hand durchsucht großen Papierstapel.

FAQ - ADAC kündigen

Wollen Mitglieder beim ADAC kündigen, müssen sie die Kündigung schriftlich an den Automobilclub richten. Für den Versand kommen sowohl E-Mail als auch Fax oder ein Einschreiben mit Rückschein infrage.

Für die Kündigung der ADAC-Mitgliedschaft gelten bestimmte Kündigungsfristen. In der Regel ist die Kündigung bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit möglich. Für manche ADAC-Produkte gelten abweichende Kündigungsfristen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht für ADAC-Mitglieder nur, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Erhöht der ADAC zum Beispiel die Preise oder erbringt Leistungen nicht, die vertraglich zugesichert wurden, ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.

Die ADAC-Mitgliedschaft wird immer für zwölf Monate abgeschlossen. Sie beginnt mit der ersten fälligen Beitragszahlung und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn die Kündigung nicht fristgerecht eingereicht wird.

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