Die BahnCard verspricht Vergünstigungen – kann sich jedoch auch als Abofalle entpuppen. Wem das Zug-Abo nicht mehr zusagt, kann die BahnCard kündigen. Dieser Artikel zeigt, welche Schritte notwendig und welche Fristen zu beachten sind.
- BahnCard 25 & BahnCard 50 verlängern sich automatisch um ein Jahr.
- Wollen Inhaber ihre BahnCard kündigen, müssen sie Fristen von vier bis sechs Wochen einhalten.
- Unterstützung bei der Vertragskündigung erhalten SIEGFRIED CLUB-Mitglieder z.B. im Online-Check.
Aus diesen Gründen lohnt es sich, die BahnCard zu kündigen
Vielreisende sparen mit der BahnCard Geld. Allerdings kann sich der vermeintliche Kostenvorteil für Gelegenheitsfahrer zur Abo- und Kostenfalle werden. Eine BahnCard Vertragskündigung sollte in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden: Der Inhaber Fährt häufig mit dem Auto,
- Ist durch einen Umzug nicht mehr oder selten auf die Bahn angewiesen ist oder
- durch Umstände wie Corona nur noch selten Zug fährt.
Um die DB-BahnCard kündigen zu können, ist kein Kündigungsgrund notwendig.
So können Abonnenten die BahnCard kündigen
Wer die BahnCard kündigen will, kann dafür unterschiedliche Wege nutzen. Der einfachste ist die Online-Kündigung. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte aber den Postweg nutzen. Die Kündigung muss jedoch in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Bahncard kündigen per Brief oder Fax
Ein formloser Brief oder ein Fax genügen, um das Abo zu beenden. Per Post muss das Kündigungsschreiben – am besten als Einschreiben mit Rückschein – an folgende Adresse geschickt werden:
Deutsche Bahn Fernverkehr AG
BahnCard Service
60643 Frankfurt am Main
Per Fax geht die Kündigung an die Faxnummer 0180-5121998.
Papierlos die BahnCard kündigen: E-Mail erlaubt
Wer den Gang zum Briefkasten und Papier sparen will, nutzt die Kündigungsmöglichkeit per E-Mail an bahncard-service@bahn.de.
Kann ich meine BahnCard online kündigen?
Noch schneller und bequemer funktioniert das BahnCard-Kündigen online: Die Bahn bietet dafür ein spezielles Online-Formular. Einfach BahnCard auswählen, alle notwendigen Angaben ergänzen und schon ist die Kündigung erledigt. Die Bestätigung folgt anschließend per E-Mail.
Formale Vorgaben zur Kündigung der Bahncard
Für alle Kündigungswege sind folgende Mindestangaben notwendig:
- Name des Karteninhabers
- BahnCard-Nummer
- Anschrift
- E-Mail-Adresse für die Kündigungsbestätigung
Sie möchten Ihre BahnCard kündigen und benötigen Unterstützung? Erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen.
Kündigungsfrist: BahnCard-Abo rechtzeitig beenden
Eine BahnCard wird als Abonnement abgeschlossen, das sich ohne Kündigung automatisch verlängert. Wann gekündigt werden kann, hängt von der Art der BahnCard ab.
BahnCard 25 & BahnCard 50 kündigen
Will man die BahnCard 50 oder die BahnCard 25 kündigen, beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Ende der einjährigen Mindestlaufzeit. Ansonsten verlängert sich das Abo um ein weiteres Jahr.
Tipp: Das Laufzeitende steht auf der Kartenvorderseite. Bei der digitalen BahnCard ist das Gültigkeitsende unter dem QR-Code angegeben.
BahnCard 100 kündigen
Die BahnCard 100 bildet eine Ausnahme:
- Einmalzahlung – kein Abo: Gültigkeit der Karte endet automatisch nach zwölf Monaten
- Monatszahlung – Abo: Automatische Verlängerung nach einem Jahr um einen Kalendermonat
Das Abo kann vier Wochen vor Ablauf des Geltungsjahres gekündigt werden und danach monatlich.
My BahnCard, Partnerkarte und Probebahncard kündigen
Für Varianten wie die My BahnCard für junge Bahnfahrer oder die drei Monate gültige Probebahncard beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls sechs Wochen. Die Probebahncard 100 verlängert sich nicht automatisch.
Bei einer Partnerbahncard muss entweder die Hauptkarte oder die Partnerkarte gekündigt werden – auch hier gilt die sechswöchige BahnCard-Kündigungsfrist.
Fazit: Rechtzeitig die BahnCard kündigen
Bei steigenden Bahnpreisen sind Reisende dankbar für jede Vergünstigung. Für BahnCard-Rabatte müssen sie jedoch ein Abo in Kauf nehmen – oder pünktlich die BahnCard kündigen und im Folgejahr Abo-Kosten sparen.
Für die Kündigung stehen verschiedene Möglichkeiten bereit. Über eine Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB erfahren Sie, wie Sie als BahnCard-Inhaber am besten aus dem Abo herauskommen.

FAQ - Bahncard kündigen
Ihre BahnCard können Inhaber jederzeit kündigen. Allerdings sind je nach Karte Kündigungsfristen von vier oder sechs Wochen zu beachten. Außerdem wird die Kündigung erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit wirksam.
Ihre BahnCard kündigen Bahnfahrende auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail oder über ein Online-Formular der Deutschen Bahn. Neben der Kartennummer sind dabei der Name und die Kontaktdaten des Karteninhabers anzugeben.
Eine Probebahncard kann wie die BahnCard 25 und 50 mit einer Frist von sechs Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden. Am besten kündigen Karteninhaber auf Probe ihren Vertrag direkt nach Abschluss, denn die Probebahncard verlängert sich nach nur drei Monaten um ein Jahr. Lediglich die Probebahncard 100 endet automatisch.
Bei der BahnCard 100 kommt es auf die Zahlweise an: Bei jährlicher Zahlung ist keine Kündigung notwendig, bei monatlicher Zahlung beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Laufzeitende. Am sichersten ist die Kündigung per Post.