Es gibt viele Gründe, die zum Abschluss eines Bausparvertrags führen können. Allerdings gibt es umgekehrt auch einige Auslöser, die eine Kündigung erfordern. Wenn Sie aktuell mit der Kündigung Ihres Bausparvertrags liebäugeln, sollten Sie zunächst diesen Artikel lesen, um die Kündigung sowohl fristgerecht, als auch formal korrekt einzureichen und so unnötige Kosten zu vermeiden.
- Sie können Ihren Bausparvertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sollten dann aber mit finanziellen Einbußen rechnen.
- Beachten Sie die Regelkündigungsfrist von etwa drei bis sechs Monaten in der Ansparphase, wenn Sie finanzielle Nachteile vermeiden möchten.
- Sie können als Kündigungsalternative ein Bauspardarlehen aufnehmen oder sich Ihr Guthaben samt Zinsen auszahlen lassen, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
- Wie Sie am besten vorgehen und wann Sie kündigen sollten, erfahren Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
- Beachten Sie diese Fristen bei der Kündigung Ihres Bausparvertrags
- So läuft die Kündigung eines Bausparvertrags ab
- Auszahlung nach der Bausparvertragskündigung
- Wenn Ihnen die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt
- Fazit: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig kündigen
- FAQ - Bausparvertrag kündigen
Beachten Sie diese Fristen bei der Kündigung Ihres Bausparvertrags
Sie können Ihre Bausparverträge grundsätzlich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wenn Sie finanzielle Nachteile vermeiden möchten, sollten Sie allerdings die Regelkündigungsfrist beachten. Entnehmen Sie den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) Ihres Vertrags die für Sie geltende Kündigungsfrist.
Bausparvertrag in der Ansparphase kündigen
In der Ansparphase sparen Sie mindestens 40 bis 50% der gesamten Bausparsumme an. Sollten Sie in der Ansparphase die geltende Kündigungsfrist von meist drei bis 6 Monaten nicht beachten, verstoßen Sie gegen die Vertragsvereinbarungen. Das berechtigt Ihren Vertragspartner, eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen zu verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum, um den Sie die Frist verringert haben. Pro Monat hat Ihr Vertragspartner Anspruch auf 1% der gesamten Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 10.000 Euro würde Sie eine vorzeitige Kündigung demnach eine Strafzahlung von 100 Euro kosten. Je nach Anzahl der Monate können die Strafzinsen 1 bis 6% betragen.
Beim Abschluss eines Bausparvertrags berechnet Ihnen Ihr Vertragspartner eine Abschlussgebühr – etwa 1 bis 1,5% der Bausparsumme. Bei einer Summe von 10.000 Euro könnte die Abschlussgebühr – auch Auszahlungsabschlag genannt – 100 Euro betragen. Ihr Recht auf Rückerstattung dieser Gebühr verfällt in der Regel durch eine vorzeitige Kündigung.
Sollten Sie Ihren Bausparvertrag bis zum 31.12.2022 abgeschlossen haben, könnte Ihnen zusätzlich der Verlust von staatlichen Bau, Renovierungs- und Erwerbsprämien (Wohnraum) drohen, wenn Sie vorzeitig kündigen.
Bausparvertrag in der Zuteilungsphase kündigen
Sobald Sie die 40–50% Ihrer Bausparsumme angespart haben, gilt Ihr Bausparvertrag als zuteilungsreif. Sie befinden Sie nun in der sogenannten Zuteilungsphase und können das Darlehen in Anspruch nehmen. Mit dem Mindestguthaben, der eingehaltenen Mindestlaufzeit und der Erreichung einer vorgegebenen Bewertungszahl haben Sie Ihren Teil des Vertrags erfüllt.
Sie können sich zwischen zwei Optionen entscheiden: Entweder Sie nehmen ein Bauspardarlehen für die restlichen Zahlungen auf oder Sie lassen sich Ihr Guthaben samt Zinsen auszahlen. Dafür ist keine Kündigung nötig, denn Ihr Bausparvertrag ist zuteilungsreif.
Sollten Sie Ihren Bausparvertrag bis zum 31.12.2022 abgeschlossen haben, könnte Ihnen zusätzlich der Verlust von staatlichen Bau, Renovierungs- und Erwerbsprämien (Wohnraum) drohen, wenn Sie vorzeitig kündigen.
Bausparvertrag in der Darlehensphase kündigen
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Bauspardarlehens entscheiden, beginnt die dritte Phase,die Darlehensphase. Die gesamte Bausparsumme steht Ihnen zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Monatlich zahlen Sie Ihrer Bausparkasse einen vereinbarten Betrag des Bauspardarlehens zurück. Wenn Sie Ihren Bausparvertrag kündigen möchten, müssen Sie keine Kündigungsfrist beachten. Genau genommen handelt es sich eher um eine Umschuldung oder eine Auflösung des Bausparvertrags. In welcher Form Sie die Restschuld und Zinsen begleichen, können Sie frei wählen:
- Kreditumschuldung: Sie lösen Ihren Bausparvertrag auf und setzen Ihre Finanzierung über einen günstigeren Kredit bzw. eine günstigere Finanzierung fort.
- Einmalzahlung: Sie lösen den Bausparvertrag auf und zahlen den Restbetrag mit Ihrem Eigenkapital zurück.
- Sondertilgung: Sie erbringen einzelne Sonderleistungen zur Begleichung Ihres Bausparvertrags. Die Regeln zur Häufigkeit und Höhe der Sonderzahlungen können Sie Ihrem Vertrag entnehmen.
Rein faktisch betrachtet können Sie Bausparverträge in der Darlehensphase nicht kündigen. Stattdessen können Sie eine Rückzahlung der Gesamtsumme beantragen. Solche kostenlosen Sonderzahlungen sind in den meisten Verträgen jederzeit möglich – prüfen Sie, ob Ihr Vertrag kostenlose Sonderzahlungen zulässt. Größtenteils wird keine Kreditlaufzeit bestimmt. Im Vergleich zu den meisten Hauskrediten wird darum keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Sie erwägen, Ihren Bausparvertrag zu kündigen? Der Online-Check im SIEGFRIED CLUB liefert eine schnelle und unkomplizierte Einschätzung ihrer Situation.
So läuft die Kündigung eines Bausparvertrags ab
Das konkrete Bausparvertrags-Kündigungsverfahren hängt von Ihrer Bausparkasse ab. Einige stellen vorgefertigte Kündigungsformulare zur Verfügung. Diese müssen Sie nur noch ausfüllen und zurückschicken. Andernfalls können Sie mit einem formlosen Schreiben kündigen. In jedem Fall sollten Sie schriftlich kündigen und das Schreiben per Einschreiben an die Bausparkasse zurückschicken. Alternativ können Sie Ihre Bausparvertrags-Kündigung auch persönlich abgeben. Lassen Sie sich den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen.
Inhalte Ihrer Bausparvertragskündigung
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Name und Anschrift Ihres Vertragspartners
- Bausparvertragsnummer
- Datum der Kündigung
- Ihre Kontoverbindung
Alternativen zur Bausparvertragskündigung
- Bausparvertrag auflösen und an Ankäufer verkaufen
- Bausparvertrag an ein Familienmitglied abtreten
- Bausparvertrag widerrufen
- Bausparsumme teilen
- Bausparsumme senken
- Mit Einmalzahlungen aufstocken
Auszahlung nach der Bausparvertragskündigung
Wie schnell Sie nach der Einreichung Ihrer Bausparvertragskündigung an Ihr Geld kommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn Sie Ihren Bausparvertrag in der Ansparphase kündigen, können Sie frühestens nach sechs Monaten mit der Auszahlung rechnen.

Falls besonders viele Bausparverträge zur gleichen Zeit gekündigt werden, kann die Auszahlung unabhängig von der Phase, in der Sie sich befinden, einige Wochen oder Monate dauern.
Wenn Ihnen die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt
Es kann auch passieren, dass Ihre Bausparkasse Ihnen den Bausparvertrag kündigt. Grund dafür ist die andauernde Niedrigzinspolitik. Altverträge aus den 90er-Jahren liegen meist 2 bis 5% über dem aktuellen Zinsniveau, was sie zu einer attraktiven Geldanlage macht. Bausparkassen sehen es nicht gerne, wenn sich Bausparer in der Zuteilungsphase gegen ein Bauspardarlehen entscheiden und stattdessen Ihren Bausparvertrag weiter besparen. Denn sie haben neben den Einbußen aufgrund der hohen Zinsen auch mit hohen Ausgaben zu kämpfen.
Situationen, in denen Bausparkassen Ihnen den Bausparvertrag kündigen können
Ein paar Kriterien berechtigen Bausparkassen gut verzinste Bausparverträge zu kündigen (XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16, Bundesgerichtshof vom 21. Februar 2017). In folgenden Situationen darf Ihre Bausparkasse Ihnen den Vertrag in der Regel kündigen:
- Ihr Bausparvertrag ist seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif.
- Ihre Bausparsumme wurde erreicht.
- Ihr Altvertrag wurde noch nicht voll bespart.
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss können Sie Ihren Bausparvertrag grundlos und ohne Berechnung einer Abschlussgebühr widerrufen.
Situationen, in denen Bausparkassen Ihnen den Bausparvertrag nicht kündigen können
Sie haben die Kündigung Ihres Bausparvertrags erhalten? Es gibt einige vermeintliche Kündigungsgründe, die dem Bundesgerichtsurteil nicht entsprechen. In folgenden Situationen darf Ihre Bausparkasse Ihnen den Vertrag in der Regel nicht kündigen:
- Ihr Vertrag enthält eine Verlängerung der Sparphase oder eine Erhöhung der Bausparsumme.
- Ihre Bausparkasse sieht Bonuszahlungen als Bestandteil der Bausparsumme.
In diesen und weiteren Fällen sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen ganz genau prüfen und ggf. Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.
Sollte Ihre Bausparkasse einen Verrechnungsscheck als Alternative zur angekündigten Bausparvertragskündigung anbieten, sollten Sie einen Rechtsexperten hinzuziehen. Durch das Einlösen des Verrechnungsschecks nehmen Sie stillschweigend die Kündigung an. Die Bausparvertragskündigung Ihrer Bausparkasse wird dadurch wirksam.
Kündigung Ihres Bausparvertrags von der Bausparkasse erhalten? Jetzt Wirksamkeit im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Fazit: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig kündigen
Die Kündigung Ihres Bausparvertrags ist möglich – und ja, Sie müssen dafür nicht unbedingt eine Kündigungsfrist beachten. Ob und wann die Bausparvertragskündigung sinnvoll ist, lässt sich nur bei genauer Betrachtung der Vertragsinhalte feststellen. Bevor Sie sich über hohe finanzielle Verluste ärgern, die Ihnen durch eine vorzeitige Kündigung entstehen können, raten wir zu einer professionellen Ersteinschätzung.
Sie möchten Ihren Bausparvertrag kündigen? Gehen Sie auf Nummer sicher: Ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB gibt Ihnen eine unverbindliche Einschätzung ihrer Handlungsoptionen.

FAQ - Bausparvertrag kündigen
Sie können Bausparverträge jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sie sollten allerdings die Regelkündigungsfrist von etwa drei bis sechs Monaten berücksichtigen, wenn Sie in der Ansparphase ohne finanzielle Nachteile kündigen möchten. In der Zuteilungsphase können Sie ohne Kündigung ein Bauspardarlehen aufnehmen oder sich Ihr Guthaben plus Zinsen auszahlen lassen. In der Darlehensphase müssen Sie keine Kündigungsfrist beachten.
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Name und Anschrift Ihres Vertragspartners
- Bausparvertragsnummer
- Datum der Kündigung
- Ihre Kontoverbindung
Ja, unter gewissen Voraussetzungen dürfen Bausparkassen die Verträge ihrer Bausparer kündigen. Folgende Gründe erlauben laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16, vom 21. Februar 2017) die Kündigung gut verzinster Bausparverträge:
- Der Bausparvertrag ist seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif.
- Die Bausparsumme wurde erreicht.
- Ein Altvertrag wurde noch nicht voll bespart.