Fitnessstudio-Mitgliedschaften können mitunter nicht auf den ersten Blick ersichtliche Tücken haben. Sie binden Kunden oftmals an langfristige Verträge, die sich – sofern nicht befristet – automatisch verlängern. Doch was ist zu tun, wenn man als Mitglied – z.B. aus gesundheitlichen Gründen – den Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigen will, das Vertragsende aber vielleicht noch Monate entfernt liegt? Dieser Beitrag verrät Ihnen die Möglichkeiten bezüglich der Kündigung eines Fitnesstudio-Vertrags.
- Wer sein Fitnessstudio kündigen will, muss sich an der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist (meist drei Monate) orientieren.
- Ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine vorzeitige Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
- Eine außerordentliche Fitnessstudio-Kündigung ist etwa im Falle dauerhafter Krankheit möglich. Ob schwangere Frauen ein Sonderkündigungsrecht besitzen, wird von den Studios individuell beurteilt.
- Ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB kann Ihnen schnell und unverbindlich Ihre Kündigungs-Möglichkeiten aufzeigen.
Fitnessstudio kündigen – Schritt für Schritt
Nach Abschluss des Vertrags mit dem Fitnessstudio haben Kunden zunächst ein Widerrufsrecht von 14 Tagen – vorausgesetzt, der Vertrag wurde online oder telefonisch abgeschlossen (sog. Fernabsatzgeschäft). Wer im Studio unterzeichnet hat, besitzt dieses Recht nicht. Nach diesen ersten 14 Tagen ist ein Kunde, der den Vertrag mit dem Fitnessstudio kündigen will, gezwungen, die Mindestlaufzeit abzuwarten und am Ende rechtzeitig unter Beachtung der Kündigungsfrist zu kündigen. Ausnahmeregelungen gibt es nur für triftige Gründe.
Fitnessstudio kündigen: Kündigungsfristen
Beim Vertrag mit einem Fitnessstudio beträgt die Dauer der Mitgliedschaft in der Regel 12 oder 24 Monate und die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

Es ist ratsam, die Kündigung mit ein paar Tagen zeitlichem Puffer zu versenden. Bei einer ordentlichen, fristgemäßen Kündigung ist kein Kündigungsgrund nötig.
Wenn man nicht innerhalb dieser Frist kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit meist automatisch um ein weiteres Jahr. Es sei denn, es liegt ein Vertrag mit fester Laufzeit vor. Ein befristeter Vertrag verlängert sich nicht automatisch, sondern er läuft am Ende der Laufzeit einfach aus.
Fitnessstudio kündigen: Form und Frist
Was die Form des Kündigungsschreibens angeht, so genügt ein Blick in den Fitnessstudio-Vertrag bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Heißt es dort "Schriftform", so ist die Kündigung schriftlich auf Papier zu verfassen und zu unterschreiben. Eine Kündigenung per E-mail reicht in diesem Fall nicht. Im Falle von "Textform" kann die Kündigung auch per E-Mail, SMS oder Fax eingereicht werden. Eine Unterschrift ist in diesem Fall nicht nötig.
Manche Studios behaupten, sie haben die Kündigung nicht bzw. nicht rechtzeitig erhalten. Lassen Sie sich daher stets eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Übrigens: Wenn Sie die Kündigungsfrist versäumt haben, hilft – mit etwas Glück – auch Kulanz. Sprechen Sie den Manager des Fitnessstudios darauf an.
Eine Besonderheit für Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden: Es gilt das "Gesetz für faire Verbraucherverträge", das für Verbraucher zwei Vorteile bietet:
- Die Kündigungsfrist verringert sich von drei Monaten auf einen Monat.
- Verträge verlängern sich automatisch nur noch auf unbestimmte Zeit und müssen monatlich kündbar sein.
Fitnessstudio vorzeitig kündigen – Das Sonderkündigungsrecht
Was ist zu tun, wenn sich Gründe ergeben, die dazu führen, dass man den Vertrag mit dem Fitnessstudio nicht weiterführen kann oder will? In einem solchen Fall kann das Sonderkündigungsrecht Abhilfe schaffen. Es ermöglicht zwar eine vorzeitige Kündigung, ist jedoch zeitgleich an strenge Vorgaben geknüpft. Im Gegensatz zur fristgemäßen ordentlichen Kündigung benötigt man bei dieser außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudios einen Kündigungsgrund. Gemeint sind Umstände, die eine vorzeitige Kündigung erlauben, weil die AGB dies vorsehen oder ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht (vgl. § 314 BGB).
Ob in Ihrem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht, können Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Fitnessstudio: Vertrag kündigen bei Umzug
Für ein Sonderkündigungsrecht reicht der Umstand allein, dass ein Umzug bevorsteht, nicht aus. Schließlich geschieht ein Umzug freiwillig und die Konsequenzen sind absehbar.

Wenn also der neue Wohnort zu weit weg vom Fitnessstudio ist und sich auch in der Nähe keine Filiale befindet, sollte man zunächst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines Studiobetreibers lesen. Die meisten Studios werden für Umzüge eine Regelung haben, anderenfalls kann man nur noch auf Kulanz hoffen.
Fitnessstudio: Vertrag kündigen bei Krankheit
Für ein Sonderkündigungsrecht im Krankheitsfalle muss das Fitnessstudio-Mitglied ein ärztliches Attest vorlegen, das seine Sportunfähigkeit beweist. Die konkrete Krankheit braucht nicht genannt zu werden. Es sollte sich jedoch um eine dauerhafte Erkrankung oder Verletzung handeln, die bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar war. Davon zu unterscheiden ist ein bloß zeitweises Pausieren des Fitnessstudio-Vertrags wegen einer vorübergehenden Verletzung oder Erkrankung.
Fitnessstudio: Vertrag kündigen wegen Schwangerschaft
Hinsichtlich eines Sonderkündigungsrechts wegen Schwangerschaft werden von Studio zu Studio unterschiedliche Ansichten vertreten. Manche Fitnessstudios gewähren Schwangeren ein Sonderkündigungsrecht und verzichten dabei auch auf Vertragsverlängerungen oder die Pflicht zur Annahme eines alternativen Angebots. Andere Fitnesstudios hingegen bestreiten das Sonderkündigungsrecht für Schwangere, da die Schwangerschaft ja meist nichts Unvorhergesehenes sei. Sofern der Vertrag und die AGB nichts Entsprechendes vorsehen, müssen Schwangere auf Kulanz des Fitnessstudios spekulieren oder rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Prüfen Sie Ihre Erfolgsaussichten bezüglich der Kündigung Ihres Fitnessstudio-Vertrags mit einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
Fitnessstudio: Vertrag kündigen bei nicht erbrachter Leistung
Für ein Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung oder Schlechtleistung des Fitnessstudios muss zunächst eine wesentliche Leistungsänderung vorliegen. Dies können reduzierte Öffnungszeiten sein, bestimmte Räume, die längere Zeit nicht nutzbar sind (z.B. Sauna) oder auch Geräte, die über einen längeren Zeitraum defekt sind.
Zunächst muss dem Fitnessstudio-Betreiber schriftliche eine Abhilfefrist gewährt werden. Nur, wenn innerhalb dieser Frist keine Wiederherstellung bzw. Erbringung der Leistung erfolgt, kommt ein Sonderkündigungsrecht in Frage.
Auch die Notwendigkeit, für die Nutzung des Studios geimpft oder genesen zu sein, kann als nachträgliche Änderung der Vertragsgrundlage gewertet werden (sofern der Vertrag schon vor der Pandemie geschlossen wurde) und könnte ein Sonderkündigungsgrecht auslösen, wenn diese Veränderung als unzumutbar eingestuft würde.
Fazit: Fitnessstudio kündigen: Beachten Sie die Fristen!
Sie ziehen um oder sind schwanger, haben aber die Kündigungsfrist des Fitnessstudios verpasst? Sprechen Sie rechtzeitig mit dem Manager oder Betreiber Ihres Fitnessstudios. Vielleicht ist er kulant oder es kommt alternativ auch eine Vertragsänderung in Betracht. Denkbar sind zum Beispiel die Aussetzung oder Pausierung des Fitnessstudio-Vertrags. Mit Einverständnis des Fitnessstudio-Betreibers könnte der Vertrag auch auf einen anderen übertragen werden, der sich bereiterklärt, ihn zu den Ihnen gewährten Konditionen weiterzuführen. Sollte ein Gespräch keine Abhilfe schaffen, können Sie sich Unterstützung durch einen Experten im Vertragsrecht suchen.
Mit einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie eine schnelle und unkomplizierte Ersteinschätzung Ihrer Situation.