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Girokonto kündigen: Darauf sollten Sie achten

20. Dezember 2022 um 12:20

Es kann viele Gründe geben, das Girokonto kündigen zu wollen: Zu hohe Kosten, eine schlechte Abdeckung an Geldautomaten, kein Service vor Ort oder hohe Transaktionsgebühren. Dieser Artikel zeigt Ihnen im Detail auf, woran Sie denken müssen, wenn Sie Ihr Girokonto kündigen möchten und ein nahtloser Übergang zum neuen Konto erfolgen kann. Auch erfahren Sie, was zu tun ist, wenn die Bank Ihnen das Girokonto kündigt.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Für die Kündigung des Girokontos gibt es offiziell keine Kündigungsfrist.
  • Es ist wichtig, ein neues Girokonto zu eröffnen, bevor das alte aufgelöst wird, um den reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten.
  • Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen – je nach AGB der Bank per Brief oder E-Mail.
  • Jede Bank ist verpflichtet, beim Kontowechsel ihre Unterstützung anzubieten.
  • Wie Sie vorgehen und worauf Sie besonders achten sollten, erfahren Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB.

Girokonto kündigen: Das richtige Vorgehen

Sobald die Entscheidung gefällt wurde, das Girokonto zu kündigen, kann es auch schon losgehen. Denn laut § 675h BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss keine Kündigungsfrist beachtet werden. Einige wenige  Banken halten in ihren AGBs trotzdem an einer Frist fest, diese darf aber nicht länger als ein Monat sein . Eine längere Kündigungsfrist ist unwirksam. Es ist ratsam, den Prozess Schritt für Schritt durchzugehen. So wird nichts vergessen und sichergestellt, dass keine unnötigen Rückbuchungsgebühren von Zahlungspartner anfallen. Denn die Kündigung des Girokontos ist im Normalfall kostenlos.

Gut zu wissen:

Ein besonders häufiger Wechsel des Girokontos kann eine kurzfristige negative Auswirkung auf den Basis-Score bei der Schufa haben. Der Wechsel des Kontos wird per Eintrag hier festgehalten.

Schritt-für-Schritt: Girokonto unkompliziert kündigen und wichtige Formalitäten beachten

Ein systematisches Vorgehen ist bei der Kündigung des Girokontos sehr wichtig, damit nichts vergessen geht. Die wichtigsten Schritte sind die Folgenden:

  1. Kündigungsfrist prüfen
    Wird in den AGBs a eine Kündigungsfrist erwähnt? Diese ist zu beachten, sofern sie nicht einen Monat überschreitet.
  2. Anderes Girokonto eröffnen
    Für die nahtlose Weiterführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist es sehr wichtig, ein neues Girokonto zu eröffnen, bevor das bestehende Konto aufgelöst wird. Das Schließen des alten Kontos kann auch etwas warten.
  3. Allfälliger Dispositionskredit tilgen
    Das laufende Girokonto kann in der Regel erst gekündigt werden, wenn ein in Anspruch genommener Dispo-Kredit komplett getilgt wurde. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss das bestehende Girokonto folglich ausgeglichen sein.
  4. Einzahlungen umstellen
    Alle Einzahlungen (von Arbeitgeber, Unterhaltszahlende etc.) müssen auf das neue Girokonto umgestellt werden. Dazu sollten die neuen Kontodaten an alle Beteiligten geschickt werden.
  5. Zahlungen umstellen
    Alle Zahlungspartner müssen über den Wechsel und die neuen Kontodaten informiert werden. Allfällige Daueraufträge und Lastschriftverfahren müssen beim neuen Konto hinterlegt werden. 
  6. Zahlungsdaten bei Online-Shops aktualisieren
    Die Bank übernimmt zwar einen Großteil der Datenübertragung, aber bei Online-Shops kann die Bank die Zahlungsdaten nicht aktualisieren. Das muss der Kontoinhaber selbst erledigen.
  7. Restguthaben übertragen
    Das allfällige Restguthaben muss auf das neue Konto übertragen werden.
  8. Schriftlich kündigen
    Erst wenn die Schritte 1 bis 7 erledigt sind, ist es sinnvoll, die schriftliche Kündigung des Girokontos bei der Bank einzureichen. Es ist empfehlenswert, das Konto erst nach zwei oder drei Monaten zu kündigen und auflösen zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Zahlung vergessen gegangen ist. Rückbuchungsgebühren können je nachdem sehr hoch sein. Die Bank ist verpflichtet, die Kündigung des Kontos schriftlich zu bestätigen. Sollte dies nicht erfolgen, ist es ratsam, bei der Bank nachzufragen. Sobald die Kündigungsbestätigung der Bank im Briefkasten liegt, gilt der Kündigungsvorgang als abgeschlossen. 
  9. Bankkarte vernichten
    Die Bankkarte ist nicht mehr brauchbar und entsprechend zu vernichten. Auch wenn nicht mehr viel passieren kann, ist es ratsam, diese mit einer Schere zu zerschneiden und danach zu entsorgen.
Gut zu wissen:

Je nach Bank macht es Sinn, das Guthaben nicht per Überweisung auf das neue Girokonto zu übertragen, sondern bar abzuheben und auf das neue Konto einzuzahlen. Manche Banken verlangen für die Überweisung eine Gebühr, die auf dem Bargeld-Weg wegfällt.

Sollten Sie Unterstützung bei der Kündigung benötigen, können Sie über die kostenlose Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB Soforthilfe beantragen.

Zu informierende Zahlungspartner

Damit  keine wichtige Zahlung verloren und vergessen geht, hier eine Auflistung der üblichen Zahlungspartner, die über einen Wechsel des Kontos informiert werden sollten:

  • Arbeitgeber
  • Vermieter oder Mieter
  • Unterhaltspflichtige
  • Behörden (z. B. Finanzamt)
  • Renten-, Kranken und Pensionskasse
  • Banken und Bausparkassen
  • Kreditkartenunternehmen
  • Versicherungen
  • Kommunikationsanbieter (Telefon, Handy, Internet, TV)
  • Steuerberater
  • Wasser-, Strom- und Gasversorger
  • Familie und Freunde
  • Vereine
  • Mitgliedschaften (z. B. Fitnessstudio)

Die Liste ist natürlich nicht abschließend, sondern soll als Gedankenstütze gelten.

Girokonto kündigen: Die Inhalte des Kündigungsschreibens

Für die Kündigung des Girokontos reicht ein formloses Kündigungsschreiben, das schriftlich bei der Bank einzugehen hat. Empfehlenswert ist ein Brief per Einschreiben. Manche Banken akzeptieren aber auch eine Kündigung per E-Mail. Wie die Kündigung des Bankkontos zu erfolgen hat, ist in den AGBs der Bank festgehalten. Wichtig ist einfach – egal ob per Brief oder E-Mail gekündigt wurde – eine schriftliche Bestätigung der Bank zu verlangen. Die Kündigung des Kontos an die Bank sollte in jedem Fall die folgenden Punkte beinhalten:

  • Name und Adresse der Bank
  • Name und Adresse des Konto-Inhabers
  • Datum
  • Betreff: Kündigung meines Girokontos
  • Kündigungstermin
  • Information, wohin das allfällige Restguthaben überwiesen werden soll
  • Bitte um schriftliche Rückbestätigung der Kündigung
  • Datum der Kündigung
  • Unterschrift

Um auf Nummer Sicher zu gehen können Sie sich Kündigungsvorlagen im SIEGFIED Club online herunterladen.

Bank kündigt Girokonto: Was tun?

Es kann natürlich auch vorkommen, dass die Bank das Girokonto kündigt. Dazu hat sie jederzeit und ohne die Nennung eines Grundes das Recht. Da der Vertrag kein Enddatum hat, ist die Kündigungsmöglichkeit gemäß § 675h Abs. 2 BGB) vertraglich vorgesehen. Die Kündigungsfrist darf dabei nicht unter zwei Monaten liegen. Es wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Ordentliche Kündigung durch die Bank

Die Interessen des Girokontoinhabers sind zweitrangig und muss die Bank auch nicht berücksichtigen. Solange die Kündigung ordentlich erfolgt. Einen Grund für die Kündigung muss sie nicht nennen, was unter Banken in Deutschland auch nicht üblich ist. Unregelmäßigkeiten, die die Vermutung der Geldwäsche aufkommen lässt oder die Nutzung des Kontos für geschäftliche Zwecke können Gründe für eine Kündigung des Kontos durch die Bank sein.

Auch wenn Änderungen an den Kontobedingungen erfolgen und ein entsprechendes Informationsschreiben ins Haus flattert, kann die Kündigung anstehen – wenn der Kunde mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist. Oft wird dies explizit so durch die Bank im Informationsschreiben formuliert.

Aufeinander gestapelte Bankkarten sollen eine Kündigung des Girokontos darstellen.

Lediglich Sparkassen haben es nicht so leicht, wenn es um das Kündigen von Girokonten geht. Einige Bundesländer zwingen die Sparkassen durch Sparkassengesetze dazu, ein solches Konto für jedermann zu führen. Auch Basiskonten können nicht einfach ohne Grund gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung durch die Bank

Gemäß § 314 BGB haben Banken das Recht, ein Girokonto außerordentlich zu kündigen. Aber, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, nicht ohne Grund. Es muss für die Bank unzumutbar sein, das Konto weiterzuführen. In den ABGs sind Beispiele von Gründen aufgelistet, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Ein Grund können falsche Angaben über die Vermögensverhältnisse sein. Oder wenn sich die Vermögensverhältnisse plötzlich drastisch verschlechtern. Selbstverständlich zulässig erscheint das Kündigen, wenn das Bankkonto für strafbare, illegale Zwecke genutzt wird. 

Im Falle einer Kündigung – ob ordentlich oder nicht – ist es wichtig, sich zeitnah nach einer neuen Bank umzusehen. Es kann vorkommen, dass sich die Banken nicht an die Kündigungsfristen halten und plötzlich Konto und Karten sperren. In diesem Fall sollten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrer Bank halten. Sie sollten in jedem Fall auf die Kündigung reagieren. Denn nach einer gewissen Zeit riskieren Sie das Ihr  Geld womöglich an ein Amtsgericht überwiesen wird. Der eigentliche Inhaber des ehemaligen Kontos muss dann erstmal beweisen, dass es sich um sein Geld handelt. 

Fazit zur Girokonto-Kündigung

Es lohnt sich grundsätzlich immer bei Verträgen, wachsam zu sein – auch wenn es um das Girokonto geht. Die Geschäftsbedingungen der Banken können sich schnell ändern und Gebühren mit sich bringen, die andere Banken nicht verlangen. Das Girokonto gilt als Einstiegskonto der Kunden bei einer Bank. Aus diesem Grund locken viele Banken mit interessanten Angeboten und kostenlosen Girokonten. Natürlich in der Hoffnung, später mit diesen Kunden doch Geld zu verdienen. Je nachdem, was einem wichtig ist, ist es ratsam, die Banken miteinander zu vergleichen, um für sich herauszufinden, welche Bank am meisten Sinn für die eigenen Bedürfnisse macht.

Auch bedeutet die Kündigung des Girokontos durch die Bank nicht das Ende der Welt. Mit den Kündigungsvorlagen im SIEGFRIED CLUB wird beim Wechsel zu einer anderen Bank nichts vergessen.

Schließung des Accounts: So kündigen Sie Ihr Girokonto.
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