Deutsche Mobilfunkverträge sind im europäischen Vergleich immer noch sehr teuer. Doch die Branche ist im Wandel: Verträge werden günstiger, die Angebote der Anbieter immer umfangreicher. Gerade deshalb ist es für viele Verbraucher attraktiv, ihren Handyvertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen abzuschließen. Doch wie kann man einen Handyvertrag wirksam kündigen und worauf muss man achten? Lesen Sie mehr zu diesem Thema in diesem Artikel.
- Die meisten Sonderangebote und Aktionen von Mobilfunkanbietern gelten nur für Neukunden. Bestandskunden sollten daher regelmäßig Tarife vergleichen und ggf. den Anbieter wechseln.
- Die Kündigung eines Handyvertrags ist formlos möglich und unkompliziert online oder per E-Mail zu erledigen.
- Rufnummern gehören grundsätzlich den jeweiligen Kunden und können zum neuen Anbieter kostenlos mitgenommen werden.
- Viele Handyverträge haben eine Mindestlaufzeit, etwa von 12 bzw. 24 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann seit Dezember 2021 mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Mehr über individuelle Regelungen können Sie z.B. durch einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB erfahren.
Wer seinen Handyvertrag kündigen will, muss dafür keinen Grund angeben. Meist kündigen Kunden, weil sie einen anderen, besseren oder günstigeren Tarif gefunden haben, zu dem sie wechseln möchten. Angesichts der wachsenden Branche bietet sich sogar an, mindestens alle paar Jahre den eigenen Handytarif zu überprüfen und im Zweifel zu kündigen, um bessere Angebote wahrzunehmen.
Während vor einigen Jahren Handyverträge mit 5 GB und einer Allnet-Flat zu den teuersten und luxuriösen Tarifen gehörten, zählen diese Konditionen heute zu den kleinen oder mittleren Tarifmodellen.
Viele Verbraucher denken mit Schrecken an ihre gescheiterten Kündigungsversuche: Wer nach der Mindestvertragslaufzeit die 3 Monate Kündigungsfrist verpasst hatte, rutschte automatisch in eine Verlängerung der Laufzeit um ein weiteres Jahr - ein Jahr mehr also, in dem Verbraucher in dem zu teuren Vertrag verharren mussten.
Doch seit dem 1. Dezember 2021 müssen sich Kunden darum nun keine Sorgen mehr machen. Genau wie bei Fitnessstudio-Verträgen gilt seither auch für Telekommunikationsverträge nach der Mindestlaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die Mindestlaufzeit darf nach wie vor maximal 24 Monate betragen.
Auf automatische Vertragsverlängerungen müssen Anbieter nunmehr aktiv hinweisen. Eine Kündigung ist aber in den meisten Fällen problemlos möglich, sobald die Mindestlaufzeit ausgelaufen ist. Dies gilt nicht nur für neue Handyverträge, sondern auch für Altverträge, die Verbraucher vor der Gesetzesänderung abgeschlossen haben.
Wann ist eine Kündigung möglich? Lassen Sie Ihre Möglichkeiten z.B. in einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Sie haben direkt zu Beginn gemerkt, dass der frisch abgeschlossene Handyvertrag doch nicht zu Ihnen passt? Wer seinen Handyvertrag online oder per Telefon abgeschlossen hat, kann ihn innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen einfach widerrufen.
In einigen Fällen steht Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu, zum Beispiel wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mobilfunkanbieters ändern oder der Anbieter vertraglich vereinbarte Leistungen infolge eines Umzugs nicht (mehr) erbringen kann.
Tipp: Vertrag vorsorglich kündigen
In vielen Fällen kann es sich lohnen, den Vertrag nicht kurz vor Ende der Mindestlaufzeit zu kündigen, sondern schon einige Zeit davor. Vorsorglich zu kündigen kann für jene sinnvoll sein, die sich unsicher sind, ob sie den Vertrag behalten möchten oder nicht. So gehen Sie sicher, dass Sie nicht zu lange in ihrem Vertrag feststecken. Sollten Sie später doch bei Ihrem Vertrag bleiben wollen, können Sie die Kündigung ganz einfach wieder zurücknehmen - das akzeptieren die Anbieter meist problemlos.
Ein weiterer Vorteil der vorsorglichen Kündigung ist, dass Anbieter genug Zeit haben, sich noch einmal mit Ihnen in Verbindung zu setzen und im Zweifel bessere Vertragsbedingungen zu verhandeln.

So können Kunden meist weitaus attraktivere Bedingungen und umfangreichere Tarife abschließen, ohne den Umweg über einen Neuabschluss zu gehen. Es handelt sich also um einen Vorteil für beide Seiten: Der Telekommunikationsanbieter behält seine Kunden und Verbraucher erhalten die gewünschten besseren Konditionen.
Handyvertrag kündigen: Alle Schritte im Überblick
Wenn Sie einen Handyvertrag kündigen möchten, ist das formlos und in Textform möglich. Es recht eine E-Mail an den Anbieter über die E-Mail-Adresse, die Ihnen vorliegt. Weitere Möglichkeiten:
- Einige Anbieter stellen aber auch eigene Online-Formulare zur Verfügung, über die schnell und unkompliziert gekündigt werden kann.
- Viele Kunden können sich zudem in ihrem Account einloggen und eine Kündigung vormerken lassen, die häufig allerdings noch bestätigt werden muss.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann aber auch per Post oder Fax kündigen, etwa als Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. In der Regel reicht bei allen Varianten ein formloses Schreiben, welches die wichtigsten Daten enthält:
- Name und Anschrift des Kunden, ggf. mit Kundennummer
- Name und Anschrift des Anbieters
- Ort und Datum
- Betreff: Kündigung des Mobilfunkvertrages Nr. XY (hier die Vertragsnummer einfügen)
Einfaches Musterschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Vertragsnummer XY zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte um die Bestätigung meiner fristgerechten Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
[Sonderkündigung: Hiermit nehme ich mein Sonderkündigungsrecht wahr und kündige aufgrund der Änderung der AGB zum TT.MM.JJJJ (einen Tag vor Geltung der neuen AGB). Ich bitte um eine Bestätigung der Kündigung.]
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Handyvertrag kündigen: Diese Fristen sollten eingehalten werden
Welche Kündigungsfristen gelten, hängt immer vom konkreten Vertrag ab. Verbraucher sollten daher zuerst Ihren Handyvertrag zur Hand nehmen und sich die Bedingungen durchlesen. Eine Vielzahl von Handyverträgen sieht eine sogenannte Mindestlaufzeit von 12 oder oftmals 24 Monaten vor.
In den ersten 12 bzw. 24 Monaten nach Vertragsschluss kann der Vertrag demnach grundsätzlich nicht gekündigt werden. Kunden müssen für diesen Zeitraum an dem Vertrag und den Konditionen festhalten.

Erst nach Ablauf dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. Viele Unternehmen bieten auch flexible Tarife in ihrem Portfolio an, die vom ersten Tag an monatlich kündbar sind. Meistens zahlen Kunden für diese Flexibilität aber etwas mehr als üblich. Das sogenannte Sonderkündigungsrecht stellt dabei eine Ausnahme dar und berechtigt Kunden dazu, im Wege einer außerordentlichen Kündigung den Vertrag vorzeitig zu beenden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es zu dauerhaften Störungen oder Problemen kommt, Kunden unberechtigt gesperrt werden, fehlerhafte Rechnungen erhalten, die AGB sich ändern oder der Kunde verstirbt.
Kann man die alte Rufnummer nach der Kündigung des Handyvertrags behalten?
Der Irrglaube, dass die Mobilfunknummer dem Anbieter gehört, hält sich weiterhin hartnäckig. Die Telefonnummer gehört immer dem Kunden, nicht dem Anbieter. Diese sind daher auch nicht berechtigt, eine Rufnummernmitnahme zu verweigern.
Darauf sollten Sie bei der Rufnummernrücknahme achten:
- Kunden müssen, wenn sie dem alten Anbieter kündigen, lediglich um Freigabe der Nummer bitten, damit ihr neuer Anbieter diese portieren kann.
- Weder der ursprüngliche noch der neue Anbieter dürfen dabei eine Gebühr verlangen. Für den Kunden ist die Mitnahme der alten Rufnummer also immer kostenlos.
- Die meisten Anbieter gewähren sogar einen Rabatt oder Sonderangebote, wenn Kunden ihre eigene Rufnummer mitbringen. Bei Abschluss eines neuen Vertrages lohnt es sich also zumeist, die Rufnummer zu behalten.
- Für die Durchführung der Rufnummernportierung wird meist nur die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters benötigt.
Fazit: Eine Kündigung des Handyvertrags kann sich lohnen
Einen Handyvertrag zu kündigen, ist mit wenig Aufwand verbunden - insbesondere nach der neuen Rechtslage kommen Kunden oft unkompliziert aus dem Handyvertrag heraus. Ein Wechsel kann sich darüber hinaus auch lohnen, denn die Preise für Handytarife in Deutschland sinken seit Jahren. Neue Tarife und Neukundenangebote werden immer besser. Es ist also zu empfehlen, sich ab und an einmal auf dem Markt umzusehen.
Während die meisten Anbieter bei einer Kündigung keine Probleme bereiten, gibt es doch hin und wieder unseriöse Mobilfunkanbieter auf dem Markt, bei denen Kunden es nicht ganz so leicht haben. Hier empfiehlt es sich, den Handyvertrag und die Sachlage in dem einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB überprüfen zu lassen. Oft können schon einfache Schriftsätze durch einen Anwalt Wunder bewirken.