Auf dem Markt finden sich unzählige Kfz-Haftpflichtversicherungen, denn fast jede Versicherungsgesellschaft bietet mittlerweile eine solche an. Das liegt insbesondere daran, dass eine Kfz-Versicherung in Deutschland für nahezu alle Autofahrer Pflicht ist. Doch unter den Versicherungen gibt es große Unterschiede im Hinblick auf Leistungen, Schutzumfang und Beitragskosten. Hinzu kommt, dass sich die Beiträge und Tarife regelmäßig ändern. Wer also aktuelle Tarife für Kfz-Versicherungen vergleicht und sodann wechselt, kann von Ersparnissen und den besseren Leistungen profitieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können.
- Um eine Versicherung wirksam zu kündigen, sollten Versicherungsnehmer darauf achten, alle relevanten Angaben zu erwähnen und die Vorgaben des Versicherungsvertrages zu berücksichtigen. Insbesondere die Versicherungsnummer und persönliche Angaben sind wichtig.
- Spätestens einen Monat vor Vertragsende muss die Kündigung beim Versicherer eingehen. Oftmals ist der Stichtag zur Kündigung der 30. November, um zum Jahresende den alten Vertrag zu kündigen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, sind Sie automatisch um ein weiteres Jahr an den Kfz-Vertrag gebunden.
- Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Kündigung benötigen, außerordentlich kündigen möchten oder Ihr Versicherer Ihnen Probleme bereitet, können Sie sich als SIEGFRIED CLUB-Mitglied Soforthilfe sichern.
- So kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung
- Kfz-Versicherung kündigen: Diese Daten sollte eine Kündigung enthalten
- Kfz-Versicherung: Diese Fristen sollten Sie berücksichtigen
- Kfz-Versicherung kündigen: Sonderkündigungsrecht
- Fazit: Lassen Sie sich bei der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung unterstützen
- FAQ - Kfz Versicherung kündigen
So kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung
Die meisten Versicherungen unterliegen Vertragslaufzeiten, die sich über ein Jahr strecken und meist zum 1. Januar beginnen. Das bedeutet, dass sich Verbraucher im Zweifel kurz vor Jahresende für eine neue Kfz-Versicherung entscheiden können. Während früher die meisten Kfz-Versicherungen eine Kündigung in Schriftform verlangt haben (also per Fax oder Post), reicht heute in aller Regel die Textform (z.B. E-Mail) aus. Kunden sollten sich allerdings nicht auf pauschale Aussagen verlassen, sondern immer die vereinbarten Versicherungsbedingungen überprüfen.
Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, können in jedem Fall in Textform gekündigt werden. Das bedeutet, dass auch eine Kündigung fristgerecht per E-Mail möglich ist. Dabei sollten Kunden darauf achten, dass sie die E-Mail-Adresse verwenden, die bereits beim Versicherer hinterlegt ist und aus denen sich ihre Identität ergibt.
Achtung: Ist der Versicherer unseriös und naht das Ende der Kündigungsfrist, könnte es Probleme beim Zugang der E-Mail geben. Wer also die Kündigung per E-Mail verschickt, sollte die E-Mail ausdrucken oder digital speichern, um beweisen zu können, dass diese verschickt wurde. Bitten Sie zudem in Ihrem Schreiben immer um eine Kündigungsbestätigung. Beim Kündigen über Kundenportale empfehlen wir einen Screenshot des ausgefüllten und abgeschickten Kündigungsformular zur Beweisbarkeit zu machen.
Kfz-Versicherung kündigen: Diese Daten sollte eine Kündigung enthalten
Eine Kündigung sollte immer alle Daten enthalten, die den Versicherungsvertrag erkennen lassen und Rückschluss auf den Versicherungsnehmer geben. Außerdem ist die Kündigungsfrist zu benennen, wenn Sie diese kennen. Alternativ sollten Sie zum “nächstmöglichen Zeitpunkt” kündigen. Folgende Informationen muss eine Kündigung der Kfz-Versicherung enthalten:
- Anschrift des Absenders
- Anschrift des Versicherers
- Datum
- Versicherungsnummer
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Kündigungsgrund (nur bei außerordentlicher Kündigung anzugeben)
- Unterschrift (bei einem Brief oder Fax)

Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Kündigungsschreiben? Unsere Verbraucherplattform arbeitet mit Rechtsexperten zusammen, die Sie gern umfassend zu Ihrem individuellen Fall beraten. Werden Sie Mitglied im SIEGFRIED CLUB und erfahren Sie mehr über Ihren individuellen Kündigungs-Fall.
Kfz-Versicherung: Diese Fristen sollten Sie berücksichtigen
Die meisten Versicherungen unterliegen jährlichen Laufzeiten. Sie verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Da die meisten Versicherungen ihren Versicherungsschutz immer zum Jahresbeginn anbieten, also zum 1. Januar, enden sie damit auch zum 31. Dezember. Zudem gibt es eine einmonatige Kündigungsfrist, sodass Stichtag zur Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres der 30. November ist. Bis zu diesem Datum muss dem Versicherer also die Kündigung zugegangen sein, damit diese rechtmäßig ist.
Darüber hinaus können Kunden aber das ganze Jahr über eine fristgerechte Kündigung einreichen. Es bietet sich also an, schon frühzeitig die ordentliche Kündigung zum Jahresende einzureichen, denn so verpassen Sie in keinem Fall die Kündigungsfrist. Entscheiden Sie sich dann noch einmal um und möchten die Versicherung behalten, können Sie die Kündigung wieder zurückziehen.
Es gibt auch Kfz-Versicherungen mit "unterjähriger Laufzeit", die nicht an das Versicherungsjahr gekoppelt sind, andere Hauptfälligkeiten haben oder sogar monatlich kündbar sind. Lesen Sie in Ihrem Kfz-Vertrag nach, wann dieser zu kündigen ist.
Kfz-Versicherung kündigen: Sonderkündigungsrecht
Gab es eine unzulässige Beitragserhöhung oder einen Schadensfall, können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, also dem Recht zur außerordentlichen Kündigung. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen, denn es handelt sich um eine Ausnahme:
- Ist etwa eine Leistung versprochen worden, die letztlich nicht erfüllt wurde, kann ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen.
- In diesem Fall erbringt die Kfz-Versicherung ihre Leistungen nicht vertragsgemäß, so dass es dem Kunden unter Umständen nicht zuzumuten ist, weiterhin am Vertrag festzuhalten.
- Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Versicherung zunächst die Übernahme bestimmter Leistungen vertraglich zugesichert haben muss.
- Liegen die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vor, haben Sie unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit einen Monat Zeit zu kündigen.
- Auch die Versicherung hat ein Sonderkündigungsrecht nach den genannten Voraussetzungen.
Ein Sonderkündigungsrecht muss jedenfalls immer im Einzelfall und individuell beurteilt werden.
Fazit: Lassen Sie sich bei der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung unterstützen
Viele Verträge beginnen und enden im Jahresturnus. Es ist daher wichtig, die Kündigungsfristen einzuhalten, um eine automatische Verlängerung um ein Jahr zu verhindern, denn sonst bleiben Sie unter Umständen in einem Kfz-Vertrag mit schlechten Konditionen. Kümmern Sie sich daher möglichst frühzeitig um eine ordentliche Kündigung -zurücknehmen können Sie diese immer noch.
Sie brauchen Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Kündigung? SIEGFRIED arbeitet mit erfahrenen Rechtsexperten zusammen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Eine Einschätzung zu Ihrer individuellen Situation erhalten Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB.

FAQ - Kfz Versicherung kündigen
Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, bedürften nur noch der Textform. Das heißt, Sie können auch per E-Mail oder über ein Kundenportal ganz bequem die Kfz-Versicherung kündigen. Achten Sie dabei aber darauf, Beweise für die Kündigung sicher zu bewahren.
Nein. Wenn Sie Ihr Auto endgültig abmelden, verschrotten oder ein neues Auto kaufen, reicht eine Mitteilung an das Versicherungsunternehmen. Die Versicherung endet dann automatisch. Wird das Fahrzeug zeitweise (also zwischen 2 Wochen und 18 Monaten) stillgelegt, ist es über eine beitragsfreie Ruheversicherung abgesichert.
Grundsätzlich ja. In den meisten Fällen ist die Kasko-Versicherung aber an die KfZ-Haftpflichtversicherung gekoppelt. Weisen Sie daher in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass Sie nur die Kasko-Versicherung kündigen wollen.
Das können Sie, allerdings ist es häufig nicht ratsam. Wenn Sie keine neue Versicherung finden, erlischt mit Vertragsende der Versicherung auch die Zulassung des Fahrzeugs. Das teilen die bisherigen Versicherer auch der Zulassungsstelle mit. Nehmen Sie ohne gültige Versicherung am Straßenverkehr teil, riskieren Sie neben Bußgeldern auch Fahrverbote, Punkte oder sogar eine Haftstrafe.