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Gasvertrag kündigen: Das gilt es zu beachten

23. November 2022 um 09:29

Wie kann man den Gasanbieter kündigen? Wann ist der beste Zeitpunkt und wann besteht ein Sonderkündigungsrecht? In diesem Artikel werden alle Infos zur Kündigung von Gasversorgungsverträgen, inklusive Inhalte des Kündigungsschreibens zusammengefasst. Außerdem wird die Frage geklärt, wie man den Gasvertrag bei einem Umzug kündigen kann. 

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Das Wichtigste in Kürze
  • Der Gasvertrag kann nach der Mindestlaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. 
  • Bei Verträgen, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf diese maximal einen Monat betragen. 
  • Bei einer Sonderkündigung oder einer kurzen Zeitspanne bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sollten Kunden selbst kündigen, ansonsten übernimmt das meist der neue Anbieter. 
  • Hilfe rund um das Thema Gasvertrag finden Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB.

Kündigung Gasvertrag: Diese Voraussetzungen gibt es

Die Kündigung beim Gasversorger ist in Deutschland problemlos möglich. Beim Wechsel des Gasanbieters muss lediglich die vertragliche Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist des alten Anbieters eingehalten werden. Ist ein neuer Gasanbieter gefunden, muss der Kunde meistens selbst nichts mehr unternehmen. Der neue Gaslieferant übernimmt die Kündigung beim bisherigen Versorger und startet die Gaslieferung zum vereinbarten Zeitpunkt.

Wann sollte der Gasvertrag gekündigt werden?

Die Gründe für die Kündigung des Gasanbieters sind in den meisten Fällen eine Preiserhöhung oder ein Umzug. Erhöht der alte Anbieter die Preise, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Und auch bei einem Umzug ist es möglich, den Gasanbieter außervertraglich zu wechseln. Zudem kann es sich besonders lohnen, den Gasvertrag zu kündigen, wenn man bisher noch nie den Gasanbieter gewechselt hat. In diesem Fall sollten Kunden die aktuellen Preise vergleichen und einen Wechsel in Betracht ziehen. Aufschluss darüber liefert ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB.

Kündigungsfrist für Gasanbieter: Diese Fristen müssen Sie einhalten

Bevor der Gasvertrag gekündigt wird, ist es ratsam, zunächst die Mindestvertragslaufzeit des bisherigen Gaslieferanten abzuwarten. Ist diese abgelaufen, kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für Gasverträge zwischen vier Wochen und drei Monaten. Die genaue Kündigungsfrist, die für ihren Vertrag gilt, können Kunden ihren Vertragsunterlagen entnehmen oder direkt bei ihrem Anbieter erfragen.

Frau kalkuliert steigende Energiekosten, um Gas zu kündigen.

Neue Regelungen zur Kündigungsfrist gelten allerdings für Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden (siehe Infos unten).

Gut zu wissen

Bei Strom- und Gasverträgen unterscheidet man zwischen der Grundversorgung und dem Sondervertrag. In der Grundversorgung befindet man sich, wenn man sich nicht selbst um einen Gasanbieter kümmert, sondern automatisch von dem “Grundversorger” vor Ort beliefert wird, also beispielsweise den Stadtwerken. Das ist oft der Fall, wenn man in eine neue Wohnung einzieht, für den es noch keinen Gasvertrag gibt. Schließt man dann bei einem Anbieter einen eigenen Vertrag ab, spricht man von einem Sondervertrag. Für die Grundversorgung gilt: Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass Kunden ihren Gasanbieter nicht selbst kündigen müssen, sofern sie rechtzeitig Angebote vergleichen und einen Vertrag bei einem neuen Anbieter abschließen. Denn dann kümmert sich dieser um die Kündigung beim ehemaligen Anbieter. 

Es gibt aber zwei Fälle, in denen Kunden selbst kündigen sollten:

  1. Bei einer Preiserhöhung und der Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts.
  2. Wenn der Ablauf der Kündigungsfrist kurz bevor steht (unter vier Wochen): In diesem Fall sollten Kunden auf Nummer sicher gehen und die Kündigung selbst übernehmen. Ist die Kündigung erledigt, sollte der neue Anbieter darauf hingewiesen werden, dass beim alten Lieferanten bereits gekündigt wurde.

Gas kündigen wegen Umzug

Üblicherweise haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht bei ihrem Gasanbieter, wenn sie umziehen. Das ist meistens in einer “Umzugsklausel” in den Vertragsunterlagen geregelt. 

Beim örtlichen Grundversorger, also zum Beispiel bei den Stadtwerken, beträgt die Kündigungsfrist – wie oben erwähnt – ohnehin nur zwei Wochen. 

Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug haben Kunden jedoch in jedem Fall, wenn 

  • die neue Wohnung vom bisherigen Gasanbieter nicht beliefert wird oder 
  • durch den Umzug eine Preiserhöhung stattfindet. 

Hilfe zum Gasvertrag? Jetzt Mitglied im SIEGFRIED CLUB werden und Soforthilfe sichern.

Gasvertrag kündigen: Das richtige Vorgehen

Wer seinen Gasvertrag kündigen will, sollte bestimmte Schritte einhalten, damit sich der neue und der alte Gasvertrag nicht überschneiden. Im Kündigungsschreiben selbst sollten bestimmte Angaben enthalten sein, die weiter unten in der Vorlage “Kündigung Gasvertrag” aufgezeigt werden.

Schritt-für-Schritt: Gasanbieter kündigen

So sollten Kunden bei der Kündigung des Gasvertrags vorgehen:

  • Gasanbieter vergleichen 

Zunächst sollten auf Basis des eigenen Jahresverbrauchs verschiedene Tarife verglichen werden. Hierbei können Vergleichsportale im Internet hilfreich sein.

  • Vertrag vom neuen Gasanbieter anfordern 

Sobald ein neuer Anbieter ausgewählt wurde, kann ein Vertrag entweder direkt oder über das Vergleichsportal abschlossen werden. Tipp: Achten Sie auf das Kleingedruckte, die Mindestvertragslaufzeit sollte sich maximal auf ein Jahr belaufen.

  • Vertrag abschließen und Einzugsermächtigung erteilen 

Nun kann der neue Vertrag unterschrieben und dem Anbieter eine Einzugsermächtigung für die monatliche Abschlagszahlung erteilt werden. 

  • Alten Vertrag kündigen bzw. Vollmacht für die Kündigung erteilen

Im Zuge dessen wird dem neuen Anbieter eine Vollmacht erteilt, damit dieser den alten Vertrag kündigen kann. In diesem Fall muss der Kunde selbst nichts unternehmen. Sollte die Zeit, um die Kündigungsfrist einzuhalten, knapp sein oder es sich um eine Sonderkündigung handeln, sollten Kunden – wie oben erwähnt – selbst kündigen und dem neuen Anbieter dies mitteilen. 

  • Bestätigung und Wechsel 

Hat alles geklappt, erhalten Kunden vom neuen Anbieter die Vertragsbestätigung und vom alten Anbieter die Kündigungsbestätigung mit der Abschlussrechnung. 

Kündigung Gasvertrag: Inhalte

Bei vielen Anbietern oder Portalen kann der Gasvertrag bequem online gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben sollte diese Angaben enthalten: 

  • Name und Anschrift 
  • Kundennummer 
  • Zählernummer
  • Kündigungsgrund
Gasherd symbolisert Gaspreisanstieg und somit eine folgerichtige Kündigung des Gasvertrags.

Wenn der Kunde wegen einer Beitragserhöhung kündigt, sollte er dies im Kündigungsschreiben angeben, zum Beispiel mit der Formulierung: “Ich nehme aufgrund der Beitragserhöhung vom … mein Sonderkündigungsrecht wahr.” 

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: Das ist zu beachten 

Erhöht ein Gasanbieter dieseine Preise, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Meistens gilt dafür eine Frist von zwei Wochen ab der Ankündigung der Preiserhöhung.. In der Ankündigung muss der Anbieter auf das Sonderkündigungsrecht und die entsprechende Frist hinweisen. 

Achtung: Wenn Kunden ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, müssen sie auf jeden Fall selbst kündigen. Sie können die Kündigung dann nicht einem neuen Anbieter überlassen. In der Kündigung sollte auf das Sonderkündigungsrecht Bezug genommen werden. 

Kündigung Gas: Neues Gesetz seit März 2022

Seit 1. März 2022 gibt es das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge, wodurch Gas- und Stromverträge einfacher und flexibler gekündigt werden können. Es soll Verbraucher vor automatischen und langen Vertragsverlängerungen schützen. 

Konkret gelten dadurch für Gasverträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurde, diese neuen Regeln: 

  • Die maximale Kündigungsfrist darf einen Monat betragen.
  • Verträge, die sich nach der ersten Vertragslaufzeit automatisch verlängert haben, können mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat gekündigt werden.
  • Online abgeschlossene Verträge müssen über einen Kündigungsbutton auf der Website auch wieder gekündigt werden können.
  • Nach der Kündigung über diesen Button muss der Anbieter eine elektronische Eingangsbestätigung versenden. 
  • Für per Telefon geschlossene Energieverträge gilt: Diese müssen in Textform bestätigt werden, damit sie wirksam sind. 
Gut zu wissen

Für alle Kunden, die ihren Gasvertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, gilt noch die alte Regelung. Das heißt, Verträge können sich zum Beispiel automatisch um bis zu ein Jahr verlängern, wenn sie nicht gekündigt werden.

Fazit: Gasvertrag regelmäßig überprüfen

Der Wechsel des Gasanbieters ist in der Regel problemlos möglich. Seit dem 1. März 2022 können Verbraucher ihren Gasvertrag noch schneller und flexibler wechseln. Gerade Kunden, die ihren Tarif noch nie überprüft haben, sollten dies nachholen und Angebote vergleichen. So können durch eine Kündigung und einen neuen Vertragsabschluss bei einem anderen Anbieter eventuell einige Kosten eingespart werden.

Sie brauchen Hilfe bei der Überprüfung Ihres Gasvertrags? Dann sichern Sie sich jetzt Soforthilfe im SIEGFRIED CLUB.

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