Angesichts der globalen Krise steigen die Strompreise aktuell stark an. Nicht nur Verbraucher sind davon betroffen, auch viele Stromanbieter leiden unter der unsicheren Entwicklung. Gerade viele Billig-Stromanbieter, die mit günstigen Reststrom-Angeboten kalkuliert haben, stehen jetzt vor der Insolvenz. Viele Verbraucher stellen sich daher die Frage, ob sie den Stromvertrag kündigen sollten – und was sie dabei beachten müssen. Dieser Artikel klärt über die wichtigsten Fragen zum Thema auf.
- Eine Kündigung des Stromvertrags kann per E-Mail, Fax oder per Post erfolgen.
- Bei einer Preiserhöhung beim Storm oder einem Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher.
- Nach der Erstvertragslaufzeit können auch Verträge für Strom seit dem 1. März 2022 jederzeit gekündigt werden – die Anschlusslaufzeiten entfallen.
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Strom kündigen: Diese Fristen gelten
Einheitlich festgelegte Kündigungsfristen gibt es bei Stromverträgen nicht. Vielmehr kommt es auf die Art des Stromvertrags an. Sie sollten unterscheiden zwischen der Grundversorgung sowie dem Zeitpunkt einer der Kündigung. Im Folgenden werden diese Unterschiede genauer erläutert.
Grundversorgung
Wer noch keinen Stromvertrag abgeschlossen hat oder gekündigt wurde, ist automatisch in der Grundversorgung. Gesetzlich geregelt ist das deshalb, damit niemand sich um fehlenden Strom sorgen muss, wenn der Stromanbieter etwa insolvent geht. Was auch gesetzlich festgelegt ist, sind die Kündigungsfristen: Beim Grundversorger können Sie jederzeit innerhalb von 2 Wochen in Textform kündigen (also per E-Mail, Brief oder Fax).
Wer einen neuen Stromvertrag schließt, muss häufig nicht selbst kündigen. Das übernimmt in der Regel der neue Stromanbieter für Neukunden.
Innerhalb der Vertragslaufzeit
Bei außerhalb der Grundversorgung geschlossenen Verträgen für Strom, handelt es sich um sogenannte Sonderverträge. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der jeweiligen Kündigung. Gibt es eine Mindestlaufzeit, beispielsweise von 12 Monaten, ist es innerhalb dieser 12 Monate nicht möglich, ordentlich zu kündigen. Kunden sind also gezwungen, die ersten 12 Monate an dem Vertrag festzuhalten. Gleiches gilt für Anbieter.
Anders kann es sein, wenn ein Sonderkündigungsrecht greift. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Vertragsbedingungen sich ändern - etwa wenn sich eine Preissteigerung anbahnt. Aber auch bei einem Umzug steht Verbrauchern grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu.
Auch Anbieter genießen Sonderkündigungsrechte, etwa dann, wenn ihnen das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Wann das der Fall ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit
Bis vor kurzem folgten auf die Mindestvertragslaufzeiten sogenannte Anschlusslaufzeiten. Waren die ersten 12 Monate vergangen, bestand der Vertrag zum Beispiel weitere 6 Monate fort. Dies hatte einen großen Einfluss auf die jeweiligen Kündigungsfristen.

Für seit dem 01.03.2022 abgeschlossene Verträge gilt diese Regelung allerdings nicht mehr: Anbieter dürfen nach der Erstlaufzeit keine Anschlusslaufzeiten vereinbaren. Das bedeutet konkret: Kunden können nun jederzeit mit einer Frist von maximal 4 Wochen kündigen, wenn die Erstlaufzeit abgelaufen ist. Bei Altverträgen, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, greift diese Regelung allerdings nicht. Folglich sind Laufzeitverlängerungen von bis zu einem Jahr weiterhin zulässig. Verbrauchern ist daher zu empfehlen, in ihrem Stromvertrag nachzuschauen, ob eine solche Laufzeitverlängerung vereinbart wurde und welche Kündigungsfristen im Einzelnen gelten. Zu beachten ist dabei, dass einige Anbieter wesentlich längere Kündigungsfristen als 4 Wochen vereinbaren.
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Wann empfiehlt sich die Kündigung eines Stromvertrags?
Bei einem typischen Anbieter-Wechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Das ist bequem und bei seriösen Anbietern auch ohne Komplikationen möglich. In einigen Fällen kann es aber dennoch ratsam sein, nicht den neuen Vertragspartner kündigen zu lassen, sondern dies selbst zu erledigen. Das betrifft insbesondere Vertragsverlängerungen:
- Zum einen kann der neue Stromanbieter Neukunden ablehnen – und übernimmt dann auch nicht die Kündigung.
- Zum anderen kann es zeitlich eng werden: Wenn die Kündigungsfrist bald endet und dadurch eine längere Vertragslaufzeit greift, ist das Risiko hoch, dass der neue Anbieter nicht schnell genug kündigt und damit kein neuer Vertrag zustande kommt.
Wer sich nicht früh genug um einen neuen Vertrag gekümmert hat, sollte zur Sicherheit selbst kündigen, wenn sich sonst der Vertrag ungünstig (z.B. auch mit schlechteren Konditionen) verlängert.
Wie bereits erläutert, besteht bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher. Allerdings muss ab Mitteilung dieser innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden, um davon Gebrauch zu machen. Die meisten Anbieter für Strom agieren allerdings nicht so schnell, dass diese Frist eingehalten werden kann, sodass auch hier das Risiko groß ist, das jeweilige Zeitfenster zu verpassen. Hier sollten Betroffene lieber selbst kündigen und als Grund die Preissteigerung explizit nennen. Gleiches gilt, wenn der alte Stromanbieter unzuverlässig ist. Hier besteht die Chance, dass er auf die Kündigung des neuen Anbieters nicht oder zu spät reagiert, diese verschleppt oder Ähnliches. Allein aus Beweisgründen sollte dann selbst gekündigt werden.
Stromvertrag kündigen: Das richtige Vorgehen
Wie können Verbraucher den Stormvertrag wirksam kündigen - per E-Mail, Fax oder postalisch? Grundsätzlich sind alle genannten Formen erlaubt. Ist noch Zeit bis zur Kündigungsfrist, ist eine E-Mail sicherlich die einfachste Variante. Hierbei sollte unbedingt um eine Kündigungsbestätigung gebeten werden. Endet die Kündigungsfrist hingegen bald, sollten Betroffene zur Sicherheit per Fax oder Einwurf-Einschreiben per Post kündigen und um eine schriftliche Bestätigung bitten.
Weniger geeignet sind Einschreiben mit Rückschein, da diese - auch unbewusst - vom Empfänger verschleppt werden können. Viele Unternehmen quittieren diese nur einmal die Woche, so dass sich die Rücksendung um ein paar Tage verzögern kann.
Die Kündigung des Stromvertrags ist grundsätzlich formlos möglich. Meist reichen ein paar einfache Sätze, aus denen die Kündigungsabsicht hervorgeht. Bei Sonderkündigungsrechten sollte außerdem ersichtlich sein, was der Grund für die Kündigung ist (z.B. die Preiserhöhung). Das Kündigungsschreiben enthält im Idealfall folgende Informationen:
- Name und Anschrift des Kunden, ggf. mit Kundennummer
- Name und Anschrift des Stromanbieters
- Ort und Datum
- Betreff (z.B. Kündigung des Stromvertrages, Vertragsnummer XY)
Wann darf der Stromanbieter den Vertrag kündigen?
Grundsätzlich haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Kündigt der Stromanbieter, ist zu unterscheiden, ob er sich auf ein vertragliches oder ein gesetzliches Kündigungsrecht beruft.
Stützt der Anbieter seine Kündigung auf ein vertragliches Kündigungsrecht, sollten Kunden ihren Vertrag prüfen und die entsprechenden Klauseln des Vertrages oder der AGB finden. Auch ein Sonderkündigungsrecht kommt in Betracht.
Der Gesetzgeber schützt vor allem Verbraucher, gewährt den Stromanbietern aber auch das Recht zu kündigen. Eine Kündigung kommt in Betracht, wenn eine sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wegen derer nicht mehr an dem Vertrag festgehalten werden kann. Das ist zum Beispiel bei vielen Billig-Anbietern für Strom der Fall, die wegen der massiv gestiegenen Preise für Storm nicht mehr an ihrem Geschäftsmodell festhalten können oder deshalb sogar insolvent gehen.
Fazit: Ein Stromvertrag lässt sich ohne Risiken kündigen
Wenn Sie vom Stromanbieter gekündigt worden sind, gibt es erstmal keinen Grund zur Sorge. In Deutschland gibt es die Grundversorgung, die garantiert, dass alle ausreichend mit Strom versorgt werden, auch wenn sie keinen Vertrag für Strom abgeschlossen haben. Zwar ist diese Grundversorgung meist teurer als andere Anbieter für Strom, momentan kann es bei den Schwankungen am Energiemarkt jedoch auch sinnvoll sein, in der Grundversorgung zu bleiben. Wer seinen Anbieter wechseln oder kündigen will, hat dazu mehrere Möglichkeiten. In den meisten Fällen kann der neue Anbieter die Kündigung bei einem Wechsel übernehmen, sodass keine Arbeit auf den Kunden zukommt.
Ist es jedoch knapp bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, sollten Sie eigenhändig kündigen, um die Gelegenheit nicht zu verpassen. Abhilfe leistet z.B. ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
