Leasen statt kaufen – ein Auto nur über einen bestimmten Zeitraum zu leasen, anstatt dieses zu kaufen, wird immer beliebter. Nicht nur für Gewerbekunden kann das eine gute Option sein, auch Privatpersonen denken häufiger über Leasing nach. Doch ein Leasingvertrag wird typischerweise über einen langen Zeitraum geschlossen, eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Worauf Leasingnehmer bei der Vertragskündigung achten sollten und wie Sie als Leasingnehmer ihren Vertrag vorzeitig kündigen können, zeigt dieser Beitrag.
- Die meisten Leasingverträge können nur im Ausnahmefall vorzeitig beendet oder gekündigt werden
- Bei einer außerordentlichen Kündigung kann der Leasinggeber in vielen Fällen Schadensersatzansprüche geltend machen
- Der Leasingvertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, bei fehlender Belehrung ist ein Widerruf unter Umständen jederzeit möglich.
- Der Leasinggeber muss einer Leasing-Übernahme zustimmen, andernfalls ist die Übernahme des Vertrags durch einen Nachfolger nicht möglich.
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Leasingvertrag kündigen: Das ist ein Leasingvertrag
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine Mischung aus Kauf und Miete. Die Vertragslaufzeit beträgt zwischen 12 und 60 Monaten, in der ähnlich wie bei einem Kredit eine monatliche Leasingrate abbezahlt werden muss. Dabei soll die Leasingrate den Wertverlust ausgleichen, den das Fahrzeug über die Zeit erfährt. Nach Ablauf der Laufzeit kann das Fahrzeug zurückgegeben oder gegen die Zahlung des restlichen Kaufpreises ausgelöst, also dem Leasinggeber abgekauft werden. Die meisten Leasinggeber haben kein Interesse an einer vorzeitigen Beendigung, da sie erst nach Ablauf der Laufzeit einen Gewinn erzielen und ihre Kosten decken können.
Es gibt aber auch Leasingverträge, die eine vorzeitige Beendigung zulassen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ihren Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen, sollten Sie auf diese Option beim Vertragsschluss achten.

So kann ein Leasingvertrag gekündigt werden
Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, ist im Normalfall eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages nicht möglich, denn nach Ablauf dieser Frist muss ein Leasinggeber eine ordentliche Kündigung nicht akzeptieren.
Gut zu wissen: In einigen Ausnahmefällen ist jedoch auch eine vorzeitige Kündigung möglich. Diese Ausnahmen sind meist im Leasingvertrag geregelt, es lohnt sich daher, hier einmal nachzusehen.
Außerordentliche Kündigung des Leasingvertrags
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, setzt allerdings besondere Umstände voraus. Diese können zum Beispiel vorliegen, wenn das geleaste Auto einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird. In diesen Fällen ist das Fahrzeug nicht mehr nutzbar und der Vertragszweck entfällt, so dass die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung gegeben sein können.
Der Leasinggeber kann bei einem vom Leasingnehmer verschuldeten Unfall, Schadensersatz geltend machen. Gleiches gilt, wenn das Auto gestohlen wurde. In vielen Fällen übernimmt aber die Vollkasko-Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Wagens.
Verstirbt der Leasingnehmer, müssen die Erben handeln, denn im Todesfall treten sie an die Stelle des ursprünglichen Leasingnehmers. In den meisten Fällen gibt es aber hier die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Todesfall zu kündigen. Dies ist allerdings meist an eine Ausgleichszahlung gebunden.
Leasingvertrag kündigen: Widerruf
Befinden Sie sich noch innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist, kann der Vertrag einfach formlos widerrufen werden. In diesem Fall geben Verbraucher das Fahrzeug einfach zurück.
Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich ab Unterzeichnung des Vertrags zu laufen. Sie haben ab diesem Zeitpunkt 14 Tage Zeit, um Ihre Entscheidung zu überdenken und den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der Leasingnehmer ausdrücklich über seine Rechte und Pflichten belehrt wurde. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Vertrag noch Jahre ab Vertragsschluss gekündigt werden.
Verstreicht die Widerrufsfrist oder handelt es sich um ein gewerbliches Leasing, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit ordentlich zu kündigen. Eine Möglichkeit besteht aber darin, den Vertrag vorzeitig zu beenden und die Leasingsumme auf einen Schlag zu zahlen. Andernfalls können geschlossene Leasingverträge nur außerordentlich gekündigt werden. Anders ist es, wenn der Vertrag fehlerhaft ist. In diesem Fall können Leasingnehmer vom Vertrag zurücktreten oder diesen widerrufen.
Sie möchten prüfen lassen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft war oder sich Fehler im Leasingvertrag befinden? Lassen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Leasingvertrag kündigen: Leasing-Übernahme
Wer nicht mehr am Leasingvertrag festhalten will, kann sich um eine Leasing-Übernahme bemühen. Für solche Fälle gibt es spezielle Plattformen, auf denen Leasingnehmer einen Nachfolger finden können, der statt ihnen den Vertrag weiterführt und das Auto übernimmt. Auch eine Person aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis kann ein solcher Nach-Leasingnehmer werden.
Für eine Leasing-Übernahme können ggf. Bearbeitungsgebühren oder Kosten für eine Wertsenkung durch einen zusätzlichen Halter anfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Leasinggeber zustimmt. In einigen Verträgen wird eine Leasing-Übernahme ausdrücklich erwähnt und erlaubt. In anderen Fällen muss das Einverständnis des Leasinggebers unbedingt eingeholt werden.
Fazit: Lassen Sie Ihren Leasingvertrag auf Kündigungsmöglichkeiten prüfen
Das Leasing vorzeitig zu beenden ist gar nicht so einfach. Die meisten Leasingverträge sind an lange Laufzeiten gebunden und lassen keine ordentliche Kündigung zu. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung besteht allerdings und sollte nicht außer Acht gelassen werden – Es lohnt sich in beiden Fällen, die Situation von einem Rechtsexperten rechtlich einschätzen und die vorhandenen Optionen offenlegen zu lassen.
Über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie schnell und einfach eine Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.

FAQ - Leasingvertrag kündigen
Die reguläre Widerrufsfrist beträgt für Privatpersonen 14 Tage ab Vertragsschluss. Anders ist es, wenn die Widerrufsbelehrung, die jedem Vertrag beiliegen muss, fehlerhaft ist. Dann beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen und der Vertrag kann bis zum Vertragsende jederzeit widerrufen werden.
Für eine außerordentliche Kündigung sind immer besondere Umstände notwendig. Zum Beispiel kann bei einem Diebstahl oder einem Autounfall mit Totalschaden ein solcher Umstand vorliegen. In diesen Fällen entfällt der Vertragszweck, da das Auto dem Leasingnehmer nicht mehr zur Verfügung steht.
Grundsätzlich zahlt der Leasingnehmer jegliche Schäden am Auto, so, als würde das Fahrzeug tatsächlich ihm gehören. Die meisten Schäden übernimmt dabei die Vollkasko-Versicherung. Kleinere Mängel oder Kratzer können aber nach Ende des Leasings dazu führen, dass der Restwert des Autos geringer ausfällt und der Leasingnehmer diesen ausgleichen muss.
Der Wiederbeschaffungswert errechnet sich, indem festgestellt wird, wie viel das Auto im Zeitpunkt des Diebstahls oder des Totalschadens noch wert gewesen wäre.
Für Leasinggeber ist ein solcher Vertrag ein Amortisationsgeschäft. Die Kosten und der Gewinn werden über die gesamte Laufzeit gerechnet, sodass der Leasinggeber auch erst am Ende Geld verdient. Er hat daher kein Interesse daran, den Vertrag vorzeitig zu beenden, weil er damit nur Verluste erzielen würde.