Ob wir vom Sofa aus Waren kaufen, mit der App Essen bestellen oder vom PC aus den Gasversorger wechseln: Online-Verträge hat wohl jeder schon abgeschlossen. Die meisten Verträge, die online abgeschlossenen werdensind solche zwischen Unternehmen und Verbraucher (sog. Fernabsatzverträge, § 312c BGB). Aus Gründen des Verbraucherschutzes unterliegen diese Online-Verträge besonderen Regeln. Dieser Beitrag klärt über die Eigenheiten von Online-Verträgen im Hinblick auf Vertragsschluss, Widerruf und Kündigung auf.
- Voraussetzung für einen rechtskräftigen Online-Vertrag ist, dass der Händler den Verbraucher vorab transparent über die Vertragsbestandteile informiert.
- Nach Vertragsschluss kann der online abgeschlossene Vertrag in der Regelbinnen 14 Tagen widerrufen werden.
- Online-Verträge können unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist gekündigt werden. Anderenfalls verlängern sie sich meist automatisch auf unbefristete Zeit und können danach mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB bietet Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung bei Fragen zum Online-Vertrag.
Online-Verträge – Wie man sie abschließt
Der Vertragsschluss im Internet unterscheidet sich teils deutlich von einem Vertragsschluss in Persona oder auf Papier. Zwar heißen auch im Internet die Vertragspartner Käufer und Verkäufer und es wird eine Ware oder Dienstleistung gegen Geld getauscht. Doch beim Online-Vertrag erfolgt zur Besiegelung des Geschäfts weder ein Händedruck noch eine Unterschrift, sondern oft nur ein Mausklick. Verträge, die einer besonderen Form bedürfen (z.B. persönliche Anwesenheit oder Unterschrift auf Papier), können daher nicht über das Internet geschlossen werden.
Ein derart unkomplizierter Vertragsschluss vereinfacht viele Prozesse, birgt aber auch Risiken. Es stellt sich besonders für Verbraucher bei Online-Verträgen die Frage: Ist der Verkäufer ein vertrauenswürdiger Vertragspartner? In der Anonymität des Internets ist ein genauer Blick auf den Anbieter und dessen Website ratsam.
- Aufuf der Website ist ein Impressum mit vollständiger Adresse und weiteren Kontaktoptionen (z.B. Social-Media-Kanäle, Telefonnummer) vorhanden.
- Auf der Website sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Informationen zum Datenschutz veröffentlicht.
- Transparenz besteht hinsichtlich Preisgestaltung, Lieferzeiten, Vertragslaufzeiten, Zahlungsmethoden (Nur Vorkasse? Achtung!), Warenkorb und möglicher Zusatzkosten wie z.B. Versand.
Diese Regeln gelten für Händler
Wer als Unternehmer im Internet Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss sich an gewisse Regeln halten (vgl. § 312j BGB):
- Informationspflichten:
Bevor der Kunde die bindende Bestellung verschickt, muss er hinreichend ausführlich über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert worden sein (z.B. Zusammensetzung des Preises oder Kündigungsmöglichkeit). - Widerrufsrecht:
Verbraucher können Ihren Online-Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen. Unternehmen sind in der Pflicht den Verbraucher über dieses Recht zu informieren. - Transparenz:
Der Bestell-Button muss eindeutig als solcher gekennzeichnet sein ("zahlungspflichtig bestellen", "jetzt kaufen"). Direkt nach dem Kauf muss der Anbieter eine Eingangsbestätigung versenden (vgl. § 312f Absatz 2 BGB). Etwaige Nebenleistungen (z.B. Versicherungen im Rahmen einer Reisebuchung) dürfen nicht bereits vorausgewählt sein. Sie werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie vom Kunden aktiv ausgewählt wurden.
Online-Verträge widerrufen
Online-Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen und die Waren zurückgegeben werden. Allerdings gilt dieses Verbraucherschutzrecht nur, wenn ein Verbraucher bei einem Händler kauft. Für Verkäufe unter Privatpersonen oder unter Selbstständigen gilt das Widerrufsrecht nicht.
Verbraucher, die ihren Online-Vertrag innerhalb der Frist widerrufen möchten, müssen dies durch eindeutige Erklärung gegenüber dem Händler tun. Die Erklärung braucht weder begründet zu werden, noch muss sie explizit das Wort "Widerruf" enthalten. Das bloße Zurückschicken der Ware reicht jedoch nicht. Folgende Ausnahmen gibt es, bei denen das Widerrufsrecht nicht gilt (vgl. § 312g BGB):
- Frische Produkte, verderbliche Waren und einige Alkoholika.
- Dateien nach dem Download.
- Datenträger (z.B. CDs, DVDs), wenn sie nicht mehr versiegelt sind.
- Hygieneartikel, wenn sie nicht mehr versiegelt sind.
- Sonderanfertigungen, Spezial- und Maßanfertigungen, die extra nach Kundenwünschen hergestellt wurden (z.B. bedruckte Tassen, gravierte Ringe oder entworfene Firmenlogos).
- Eintrittskarten
- Magazine, Zeitschriften, Zeitungen u.a. tagesaktuelle Druckerzeugnisse.
Oft fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung der Verbraucher hinsichtlich ihres Widerrufsrechts. Im Zweifel sollten sich betroffene Verbraucher, deren Widerruf seitens des Händlers zurückgewiesen wird, anwaltlich beraten lassen.
Online-Verträge kündigen
Bei Verträgen, die ab Oktober 2016 geschlossen wurden, dürfen Online-Händler bei der Kündigung nicht mehr auf einen Brief mit eigener Unterschrift bestehen.

Wer also beispielsweise dem Sportstudio, Mobilfunkanbieter oder Gaslieferanten kündigen möchte, kann dies auch per e-Mail tun. Seit Juli 2022 kam noch der Kündigungs-Button hinzu, der in vielen Konstellationen die Kündigung online – z.B. für Abonnements – stark vereinfacht.
Als SIEGFRIED CLUB Mitglied erhalten Sie Soforthilfe zu allen Fragen rund um die Kündigung Ihres Vertrags.
Ist die automatische Verlängerung eines Online-Vertrags wirksam?
Die meisten der im Internet geschlossenen Online-Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor auf die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung hingewiesen wurde. Das Kündigungsprocedere beim Online-Vertrag darf zudem nicht zu schwierig sein (z.B. nur Kündigung per Fax).
Fazit: Online-Verträge kündigen oder widerrufen? Beachten Sie den Zeitpunkt!
Bei Online-Verträgen verhält es sich hinsichtlich der Kündigung ähnlich wie bei anderen Verträgen: Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist sind zu beachten. Bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss kann der online abgeschlossene Vertrag widerrufen werden. Hierfür gibt es aber auch einige Ausnahmen. Insofern sollte möglichst schon vor Vertragsschluss genau geprüft werden, ob die Kaufentscheidung tatsächlich die Richtige ist.
Durch einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie schnell und unverbindlich Ihren Online-Vertrag prüfen und gegebenenfalls gemeinsam mit einem Experten für Vertragsrecht weitere Schritte einleiten.

FAQ - Online Vertrag kündigen
Online-Verträge sind gültig, sofern die speziell für online geschlossene Verträge geltenden Besonderheiten bei Vertragsabschluss eingehalten wurden. Dies betrifft insbesondere Informationspflichten des Händlers gegenüber dem Verbraucher.
Online-Verträge sind monatlich kündbar, sobald die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist und sich der Vertrag – mangels rechtzeitiger Kündigung – automatisch verlängert hat.
Online-Verträge sind innerhalb von 14 Tagen widerrufbar, allerdings gibt es von dieser Regel zahlreiche Ausnahmen. Diese betreffen z.B. verderbliche Frischwaren (Lebensmittel), Dateien nach dem Download oder Sonderanfertigungen.