SIEGFRIED logo
ClubKonto
Sonderkündigungsrecht Gas

Gaspreiserhöhung: So machen Sie Gebrauch von Ihrem Gas-Sonderkündigungsrecht

7. Dezember 2022 um 09:00

Eine Gaspreiserhöhung ist ärgerlich – keine Frage. Sie ist aber auch ein guter Grund, um sich nach einem neuen, günstigeren Gasanbieter umzusehen. Sobald der Anbieter die Preise erhöht, kommt nämlich das Gas-Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Sie können sofort kündigen, auch wenn Ihr Vertrag eigentlich noch längere Zeit laufen würde. Woran Sie eine Preiserhöhung erkennen, wie Sie bei einer Gas-Sonderkündigung vorgehen und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Artikel teilen
Das Wichtigste in Kürze
  • Gaspreiserhöhungen berechtigen automatisch zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
  • Dies gilt auch bei Erhöhungen von Steuern, Umlagen und Abgaben.
  • Sobald ein Gasanbieter nicht klar und verständlich über Preiserhöhungen informiert oder der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht fehlt, ist eine Preiserhöhung unwirksam und kann widerrufen werden.
  • Ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB liefert Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation und einem potenziellen Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht Gas: So machen Sie davon Gebrauch

Beim örtlichen Grundversorger ist kein Sonderkündigungsrecht nötig, um den Gasvertrag schnell zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt lediglich 14 Tage. Anders sieht es bei alternativen (also selbst gewählten) Gasanbietern aus: Den Vorteil des Sondertarifs gleicht man mit längeren Laufzeiten aus. 

Für gewöhnlich bindet man sich für ein bis zwei Jahre an den Gasanbieter. Längere Laufzeiten als 12 Monate sind laut Verbraucherschutzgesetz nur dann erlaubt, wenn derselbe Gasanbieter einen 1-Jahres-Vertrag anbietet, der monatlich höchstens 25 Prozent teurer ist als der Vertrag mit einer längeren Laufzeit. Erfolgt nach dieser Zeit keine Kündigung seitens des Kunden, wird der Vertrag automatisch verlängert. Der Folgevertrag darf allerdings nicht mehr als 25 Prozent teurer werden. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. 

Gasanbieter sind dazu verpflichtet, auf Ihrer Website einen Button, der eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung ermöglicht – gut sichtbar – zu platzieren. Spätestens, wenn eine Gaspreiserhöhung ins Haus flattert, ist es dann Zeit, darüber nachzudenken, das Gas-Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. 

Gut zu wissen

Der Tod eines Gaskunden beendet nicht automatisch den Vertrag mit dem Anbieter. Die Erben müssen entscheiden, ob der Vertrag fortgesetzt oder gekündigt werden soll. In den meisten Fällen gewähren Anbieter den Hinterbliebenen ein Gas-Sonderkündigungsrecht. Jedoch werden rückwirkende Kündigungen nicht akzeptiert. Ein schnelles Handeln ist also empfehlenswert.

Gaspreiserhöhungen und Ihr Sonderkündigungsrecht

Das Gas-Sonderkündigungsrecht soll Kunden vor Mehrkosten schützen. Damit soll verhindert werden, dass für Gaskunden Nachteile entstehen und sie die Gasbelieferung dieses einen Anbieters weiter in Anspruch nehmen müssen, obwohl sie dies nicht möchten. Im Falle von Gaspreisänderungen – ob Erhöhung oder Senkung – gilt ein Sonderkündigungsrecht für Kunden.

Dabei ist nicht relevant, ob die Preiserhöhung durch Steuern, Abgaben oder Umlagen entstanden ist. Der Gasversorger muss seine Kunden spätestens vier bis sechs Wochen vor der Anpassung schriftlich über die geplanten Anpassungen informieren und auf das Gas-Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sobald dieser Hinweis fehlt, ist die Preisanpassung unzulässig. 

Darstellung des Sonderkündigungsrecht Gas bei Umzug durch einen Mann, der ein Paket schließt.

Sonderkündigungsrecht Gas: So erkennen Sie Gaspreiserhöhungen

Schickt der Gaslieferant neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, ist es wichtig, diese genau zu lesen. Im Idealfall macht dieser auf die Anpassungen aufmerksam und markiert sie auch. Doch dies ist nicht immer der Fall. 

Obwohl das Energierecht klare Richtlinien vorsieht (§ 41 Abs. 5 EnWG und § 5 StromGVV bzw. § 5 GasGVV), ist eine Preiserhöhung nicht immer einfach zu erkennen. Eigentlich müssen Strom- und auch Gasversorger einfach und verständlich über neue Konditionen informieren. In der Praxis sieht das Ganze meistens anders aus. Oft verstecken Energieversorger in langen Briefen die eigentlich wichtige Information der Preiserhöhung. Der Betreff der Anschreiben lässt auch nur selten auf die Information zu einer Preiserhöhung schließen. Die Preisanpassung ist oftmals versteckt oder wird gar nicht als solche deklariert. Der neue Gaspreis wird einfach erwähnt, ohne weitere Erklärung. Daher ist es ratsam, die letzte Abrechnung zur Hand zu nehmen und selbst die Preise zu vergleichen.

Es sind schon einige Energieanbieter durch Gerichte verurteilt werden, weil sie völlig intransparente Schreiben an ihre Kunden verschickt hatten. Entweder ging aus dem E-Mail-Betreff nicht klar hervor, dass es sich um eine Preiserhöhungsankündigung handelte oder die Preiserhöhung wurde im Schreiben nicht hervorgehoben. Ein weiterer Grund war, dass der neue Preis einfach genannt wurde, ohne Hinweise zur Preisdifferenz zwischen dem neuen und dem zuletzt gültigen Gaspreis. Wer genau hinsieht, hat auch die Mittel, sich zu wehren.

Sonderkündigungsrecht Gas: Sonderkündigung auch bei höheren Umlagen

Der Staat ist an den starken Preiserhöhungen im Energiebereich nicht ganz unschuldig – im Gegenteil. Ein Versorger muss vier unterschiedliche Umlagen sowie zwei Steuern und zwei Abgaben auf den Preis schlagen. Und auch wenn es Anbieter gibt, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Gas-Sonderkündigungsrecht im Falle einer Erhöhung von Umlagen oder Steuern ausschließen, sollten Gaskunden genau hinsehen. Die Gerichte sehen das oftmals anders und stellen sich hinter die Energiekunden. Der Gesetzgeber hat dies mit der letzten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2021 unterstrichen. Ein Stromanbieter hatte das Sonderkündigungsrecht im Falle der Erhöhung von Abgaben, Steuern und Umlagen durch eine Klausel ausgeschlossen. Diese Klausel wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt. Sogar eine Revisionsklage am Bundesgerichtshof scheiterte. Zudem stellt das höchste deutsche Gericht klar, dass das Urteil auch für Gaskunden Gültigkeit habe.

Eine Bedingung ermöglicht den Energieversorgern, die Erhöhung von Umlagen, Steuern und Abgaben an den Kunden weiterzugeben: Wenn der Versorger in seinen Geschäftsbedingungen klarstellt, jegliche Kostenveränderungen weiterzugeben. Das bedeutet, dass dann auch Preissenkungen an die Kunden weitergegeben werden müssen. Ob in Ihrem Fall die Möglichkeit auf ein Gas-Sonderkündigungsrecht besteht, können Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB unverbindlich prüfen.

Sonderkündigungsrecht: Gaspreiserhöhung unwirksam – So verhalten Sie sich richtig

Sobald der Gasversorger nicht auf den neuen Preis oder auf das Gas-Sonderkündigungsrecht hinweist, gilt die Preiserhöhung als unwirksam. Auch wenn der Gaskunde die Preisdifferenz erst nach Bezahlung der Rechnung bemerkt, hat dieser das Recht, der Abrechnung zu widersprechen. Selbstverständlich ist es ratsam, vor dem Widerspruch die Mitteilungen der letzten Monate zu prüfen, um sicher zu sein, diese Information tatsächlich nicht erhalten zu haben.

Der Versorger kann dann schriftlich dazu aufgefordert werden, die Rechnung entsprechend zu korrigieren. Mit Verweis auf Paragraf 41 Absatz 5 EnWG ist es auch möglich, Monate nachdem eine Rechnung bezahlt wurde, eine Rückzahlung nach Paragraf 82 BGB zu fordern.  

Ein Anwalt klärt seinen Mandanten über das Sonderkündigungsrecht Gas auf und reicht ihm die Hand.

Sonderkündigungsrecht Gas: Diese Fristen sollten Sie beachten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eigenen Stromanbieters geben am besten Aufschluss über die jeweils geltenden Kündigungsfristen. Kunden sind grundsätzlich an die Vertragslaufzeit des Gasvertrages gebunden. Es gibt aber auch Ausnahmen. Insbesondere dann, wenn sich relevante Bedingungen verändern. Dazu gehören natürlich die Preise. Die folgende Tabelle informiert über die Kündigungsfristen und über die Form, wie die Kündigung zu erfolgen hat:

Kündigungsgrund
Kündigungsfrist
Vorgehensweise

Kündigung in der Grundversorgung

Kündigungsfrist

14 Tage, jederzeit möglich

Vorgehensweise

Der neue Gasanbieter übernimmt die Kündigung.

Reguläre Kündigung

Kündigungsfrist

14 Tage bis 3 Monate zum Vertragsende

Vorgehensweise

Wenn weniger als 4 Woche bis zu Vertragsende bleiben, müssen Sie selbst kündigen. Andernfalls übernimmt der neue Gasanbieter die Kündigung.

Gas-Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Kündigungsfrist

14 Tage

Vorgehensweise

Kündigen Sie selbst.

Gas-Sonderkündigung wegen Umzug

Kündigungsfrist

14 Tage

Vorgehensweise

Kündigen Sie selbst.

Der Gasanbieter, der die Sonderkündigung erhält, ist dazu verpflichtet, die Kündigung innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.

Gut zu wissen

Die Suche nach einem neuen Gasanbieter sollte umgehend erfolgen. Wer nämlich nach Ablauf der Kündigungsfrist keinen neuen Gasanbieter hat, kommt automatisch in die oft sehr teure Grundversorgung.

Gas-Sonderkündigungsrecht nach Umzug: Das sollten Sie beachten

Ein Umzug ist ein weiterer Grund, über den Wechsel des Gasanbieters nachzudenken und vom Gas-Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Spätestens sechs Wochen vor dem Umzug sollte die Kündigung an den Lieferanten geschickt werden, damit genug Zeit für den Wechsel bleibt. Im Schreiben wird die neue Anschrift sowie idealerweise die Zählernummer des Gaszählers in der neuen Wohnung aufgeführt. Der Lieferant hat dann zwei Wochen Zeit, ein Angebot für die Gaslieferung an der neuen Anschrift zu unterbreiten – zu den bisherigen Konditionen (§ 41b Abs. 4EnWG). 

Sollte der Lieferant innerhalb der zwei Wochen kein Angebot unterbreiten oder der Preis höher liegen als bei der alten Anschrift, ist die Kündigung automatisch wirksam. Der Anbieter hat diese zu bestätigen. Unterbreitet der Anbieter aber ein Angebot zum gleichen Preis wie an der alten Anschrift, läuft der Vertrag weiter. Es kann aber auch sein, dass der Anbieter kein Interesse daran hat, den Vertrag an der neuen Anschrift weiterzuführen. In diesem Fall wird die Kündigung einfach bestätigt. Prüfen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB.

Fazit: Es lohnt sich meist, das Gas-Sonderkündigungsrecht zu nutzen

Auch wenn es mit etwas Mehraufwand verbunden ist – es lohnt sich, die E-Mails und Briefe des Gasanbieters genau zu lesen und im Fall der Fälle das Gas-Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Nicht selten sind in diesen Schreiben wichtige Informationen versteckt und es können durchaus mal Preiserhöhungen sein. Die Konkurrenz auf dem Gasmarkt ist groß und es kann sich auszahlen, die Preise von verschiedenen Gasanbietern miteinander zu vergleichen. Um die Kündigungsfristen einzuhalten, ist es wichtig, nach Erhalt der Preiserhöhung oder bei einem anstehenden Umzug schnell zu reagieren und den Gasanbieter entsprechend zu informieren. Wer aufmerksam ist und schnell reagiert, ist klar im Vorteil. Möchten Sie Ihr Gas-Sonderkündigungsrecht nutzen? Prüfen Sie ganz Ihre Möglichkeiten als SIEGFRIED CLUB-Mitglied.

Artikel teilen

Beliebteste Artikel

Frau liest ihren unbefristeten Arbeitsvertrag und prüft ihn auf Kündigungsfrist.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Kündigung nicht ausgeschlossen – das müssen Arbeitnehmer wissen
Ein langfristiges Arbeitsverhältnis sichert das Einkommen und erleichtert die Zukunftsplanung. Das Z…
Ehevertrag zur Unterzeichnung auf Tisch neben Richterhammer.
Die wichtigsten Inhalte eines Ehevertrags
Besonders romantisch ist ein Ehevertrag nicht, aber angesichts der Tatsache, dass jede dritte Ehe in…
Stempel mit Aufschrift "gekündigt" auf Mietvertrag.
Kündigung des Mietvertrags: Worauf Mieter und Vermieter achten müssen
In Deutschland werden größtenteils unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Der Mieter darf dann so…
Gasvertrag kündigen: Offenes Portmonnaie vor einem Gasherd symbolisiert einen anstieg des Preises.
Gasvertrag kündigen: Das gilt es zu beachten
Wie kann man den Gasanbieter kündigen? Wann ist der beste Zeitpunkt und wann besteht ein Sonderkündi…

Top Themen

Arrow iconAbgasskandal: Zusammenfassung und Ausblick auf 2022
Eine Marke der SIEGFRIED.DE GmbH