Wenn zwei oder mehrere Parteien Vereinbarungen vertraglich festhalten, entstehen Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. Diese Verträge können aufgelöst werden, sobald mindestens ein Beteiligter das Interesse daran verliert oder er aus einem anderen Grund keinen Nutzen mehr aus dem Vertragsverhältnis ziehen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, welche Unterschiede zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer Sonderkündigung für Sie gelten und auf welches Sonderkündigungsrecht Sie sich in Ihrem konkreten Fall berufen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Vertragsparteien können befristete und unbefristete Verträge außerordentlich kündigen, wenn Sie wichtige Gründe dafür haben.
- Sie müssen in Ihrer Sonderkündigung einen Grund nennen und einen Nachweis erbringen (z. B. durch ein ärztliches Attest).
- Es gibt zwei Voraussetzungen für die Sonderkündigung: Ein besonderes Ereignis oder eine einseitige Vertragsänderung (§ 314 BGB).
- Aufschluss über Ihr individuelles Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen unsere kostenlosen Services im SIEGFRIED CLUB.
Sie erwägen, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen?
Im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie Zugriff auf unzählige Services, die Ihre Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Ihnen Soforthilfe bieten.
- Was ist das Sonderkündigungsrecht?
- Ordentliche Kündigung vs. Sonderkündigung: Das sind die Unterschiede
- Welche Voraussetzungen gelten im Sonderkündigungsrecht?
- In welchen Bereichen gilt das Sonderkündigungsrecht?
- Vom Sonderkündigungsrecht bei gesetzlichen Krankenversicherungen Gebrauch machen
- Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht bei Datingseiten Gebrauch machen
- Unterstützung im Sonderkündigungsrecht durch Anwälte
- Fazit: Holen Sie sich Unterstützung zur Durchsetzung Ihres Rechts
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Vertragsparteien haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass sie aus einem wichtigen Grund schon vor dem regulären Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen dürfen. Die Einzelheiten des Sonderkündigungsrechts hängen vom Einsatzgebiet ab. Das können etwa Verträge mit
- Haftpflichtversicherungen,
- gesetzlichen Krankenkassen (GKV),
- privaten Krankenkassen (PKV),
- Kfz-Versicherungen,
- Energieversorgern,
- Internet- und Telekommunikationsanbietern,
- Vermietern,
- Bausparkassen,
- Kreditgebern,
- Fitnessstudios und
- Datingportalen
sein.
Ordentliche Kündigung vs. Sonderkündigung: Das sind die Unterschiede
Vertragsparteien können sogenannte Dauerschuldverhältnisse ordentlich oder (unter bestimmten Voraussetzungen) außerordentlich kündigen. (Dauer-)Verträge mit einer unbestimmten Vertragslaufzeit können Vertragsparteien ordentlich kündigen. Das ist für beide Seiten jederzeit unter Einhaltung einer entsprechenden Kündigungsfrist und ohne Angabe eines Kündigungsgrundes möglich.
Die Frist für Ihre ordentliche Kündigung kann allerdings individuell festgelegt werden. Entnehmen Sie diese daher immer Ihrem Vertrag.
Eine Sonderkündigung hingegen muss immer schriftlich und unter Angabe eines triftigen Grunds inklusive eines Nachweises erfolgen. Wer eine Sonderkündigung einreicht, sollte immer eine schriftliche Bestätigung des anderen Vertragspartners anfordern, um einen fristgerechten Eingang der Kündigung beweisen zu können.
Sie möchten eine Sonderkündigung einreichen? Im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB können sie Ihre Möglichkeiten prüfen lassen.
Welche Voraussetzungen gelten im Sonderkündigungsrecht?
Die Kündigung eines Vertrages muss grundsätzlich im Interesse beider Vertragsparteien sein. Es gibt daher zwei Voraussetzungen, die zur Sonderkündigung (außerordentlichen Kündigung) führen können: Besondere Ereignisse oder eine einseitige Vertragsänderung (§ 314 BGB). Trifft nicht eine der beiden Voraussetzungen ein, besteht kein Recht auf eine Sonderkündigung und die Vertragsparteien müssen die vereinbarten bzw. die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.
Ein besonderes Ereignis kann eine Sonderkündigung rechtfertigen. Besondere Ereignisse sind triftige Gründe, die eine Weiterführung des Vertrages unzumutbar machen. Triftige Gründe können z. B. Todesfälle, schwere Erkrankungen oder Umzüge sein.
Eine einseitige Vertragsänderung kann eine Sonderkündigung rechtfertigen. Vertragsänderungen sind prinzipiell immer möglich, müssen aber von beiden Vertragsparteien abgesegnet werden. Als einseitige Vertragsänderung ist eine Änderung am Vertrag zu verstehen, die von einer Partei beschlossen, von der anderen Partei aber nicht akzeptiert wurde. Die erste Vertragspartei darf Ihren Beschluss zwar umsetzen, ermöglicht der zweiten Vertragspartei allerdings dadurch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Eine einseitige Vertragsänderung könnte etwa eine Beitragserhöhung durch den Telekommunikationsanbieter sein.
Gut zu wissen:
Es gibt unter Umständen auch andere Wege als eine ordentliche Kündigung oder eine Sonderkündigung, um sich aus Verträgen zu lösen. Das kann unter anderem der Rücktritt aus einem Kauf- bzw. Werksvertrag sein. Die Voraussetzung des Rückgaberechts ist in der Regel ein Sachmangel.
In welchen Bereichen gilt das Sonderkündigungsrecht?
Es gibt unzählige Fälle, in denen Vertragsparteien von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

In den folgenden Abschnitten werden die Situationen aufgegriffen, die erfahrungsgemäß am häufigsten zu einer Sonderkündigung führen. Dennoch sollte jeder Fall individuell geprüft und eingeschätzt werden. Dies können Sie unverbindlich und kostenlos im SIEGFRIED CLUB tun.
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht bei Haftpflichtversicherungen Gebrauch machen
Wenn Sie schneller aus einem Vertrag mit Ihrer Haftpflichtversicherung kommen möchten, kann eine außerordentliche Kündigung helfen. Eine Sonderkündigung durch den Versicherten der Haftpflichtversicherung kann berechtigt sein aufgrund einer:
- Erhöhung der Beitrags- oder Prämienzahlungen sowie des Selbstbehalts ohne eine Verbesserung des Leistungsumfangs (§ 40 VVG)
- Zu- oder Absage bezüglich einer Schadensregulierung
- Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen
- Streichung oder Reduzierung vertraglich zugesicherter Leistungen
- Eheschließung
Aber auch der Versicherer kann in bestimmten Situationen zur Sonderkündigung berechtigt sein:
- Im Schadensfall
- Bei Nichtzahlung der Beitragssätze
Gut zu wissen:
Wird dem Versicherten die Haftpflicht gekündigt, kann es für diesen problematisch sein, eine neue Versicherung zu finden, denn er gilt als wirtschaftlich untragbar. Mit einer Kündigungsumkehr zieht der Versicherer die Kündigung zurück. Im Gegenzug kündigt der Versicherte selbst. Alternativ kann eine Vertragssanierung vorgenommen werden. Im Rahmen dieser könnte etwa die Selbstbeteiligung erhöht werden.
Sie möchten Ihr Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Versicherer wahrnehmen?
Im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie Soforthilfe, Zugriff auf Expertenwissen, Online-Checks, rechtssicheren Mustervorlagen und Vielem mehr.
Vom Sonderkündigungsrecht bei gesetzlichen Krankenversicherungen Gebrauch machen
Aus Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung kommen Sie mit einer Sonderkündigung ebenfalls schneller raus. Diese kann greifen aufgrund einer:
- Erstmaligen (regulären) Erhöhung der Beiträge
- Erhöhung der Zusatzbeiträge ohne Zustimmung des Versicherten
- Einführung neuer Zusatzbeträge ohne Zustimmung des Versicherten
- Streichung oder Reduzierung vertraglich vereinbarter Prämien
Sobald Sie von Ihrem Versicherer darüber informiert werden, haben Sie für die Einreichung Ihrer Sonderkündigung einen Monat Zeit.
Gut zu wissen:
2023 soll der durchschnittliche Zusatzbetrag wieder steigen. Zum Jahreswechsel müssen Krankenkassen Versicherte nicht per Post informieren. Es genügt, die Beitragserhöhung auf ihrer Webseite zu erwähnen.
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht bei privaten Krankenversicherungen Gebrauch machen
Privat Krankenversicherte können eine Sonderkündigung einreichen aufgrund von:
- Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet
- Anspruch auf die kostenfreie gesetzliche Familienversicherung des Ehepartners
- Anspruch auf Heilfürsorge durch ihren Dienstherrn (z. B. als Soldat, Polizist und Justizvollzugsbeamter)
Das gilt allerdings nur für Personen unter 55 Jahren. Danach ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse fast unmöglich – unabhängig davon, wie es um die Finanzen der Versicherten steht. Dann gibt es für Versicherte nur noch den Weg über die Familienversicherung des Ehegatten.
Laut § 205 Abs. 2 VVG können Versicherte innerhalb von drei Monaten nach GKV-Eintritt rückwirkend kündigen. Versicherte müssen hierfür der privaten Krankenversicherung einen Nachweis für deren Versicherungspflicht erbringen. Dafür haben Versicherte ab Aufforderung der PKV acht Wochen Zeit.
Gut zu wissen:
Theoretisch haben Versicherte die Möglichkeit, nach einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten eine Sonderkündigung einzureichen. In der Regel lohnt es sich aufgrund des Verlusts der angesparten Altersrückstellungen allerdings nicht.
Und wie sieht es mit der Kündigung durch eine PKV aus? Seit 2009 gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Diese sorgt dafür, dass private Krankenkassen ihren Versicherten nicht ordentlich kündigen dürfen (§ 206 VVG). Wenn Versicherte ihre Beiträge nicht zahlen, haben PKVs nur die Möglichkeit, Versicherte in einen Notlagentarif herabzustufen. Ein paar wenige Ausnahmen lassen einen Rauswurf aus der privaten Krankenversicherung dennoch zu:
- Versicherte machen falsche Gesundheitsangaben (z. B. durchs Verschweigen von Vorerkrankungen)
- Versicherte begehen schwere Vertragsverletzungen (z. B. durchs Fälschen einer Abrechnung)
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen Gebrauch machen
Eine Sonderkündigung kann die Vertragslaufzeit verkürzen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Sonderkündigung Ihrer Kfz-Versicherung – Teil- oder Vollkasko – möglich:
- Erhöhung der Beitragszahlung ohne Verbesserung des Leistungsumfangs (auch eine Schadensfreiheitsklassen-Veränderung bei schlechteren Konditionen zählt)
- Erhöhung der Schadensfreiheitsklasse ohne regulierten Schaden
- Erhöhung der Beitragszahlung aufgrund eines Schadensfalls
- Fahrzeugwechsel (eine weitere Nutzung des Vertrages für ein Auto, das nicht mehr genutzt wird, gilt als unzumutbar)
- Kauf eines neuen (noch angemeldeten) Autos
- Tod des Fahrzeughalters
Die Kfz-Versicherung geht beim Kauf eines neuen Fahrzeugs automatisch an den neuen Fahrzeughalter über. Verstirbt ein Fahrzeughalter, so geht die Versicherung an dessen Nachkommen über, es sei denn, das Auto wurde vor dem Tod auf eine bestimmte Person umgeschrieben. In jedem der genannten Fälle hat der (neue) Versicherte für die Einreichung einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung einen Monat Zeit.
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht beim Energieversorger Gebrauch machen
Möchten Sie früher zu einem neuen Strom- und Gasanbieter wechseln, so können Sie in folgenden Situationen eine Sonderkündigung einreichen:
- Preiserhöhung des Energielieferanten: Sie gilt auch, wenn die Erhöhung auf einer Steigerung der Steuern, Abgaben und Umlagen beruht (Gibt er lediglich eine höhere bzw. niedrigere Mehrwertsteuer weiter, muss er darüber keine Auskunft geben, wodurch Ihnen laut § 41 Abs. 6 EnWG kein Sonderkündigungsrecht zusteht).
- Umzug: Ein Umzug an einen Ort, an dem der Energieversorger keine Leistung erbringen kann, berechtigt zur Sonderkündigung. Aber Achtung: Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn Sie den Energieversorger mindestens sechs Wochen im Voraus informieren.
Gut zu wissen:
Sollte Ihr Energieversorger ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von höheren Steuern, Abgaben, Umlagen etc. vertraglich ausgeschlossen haben, ist diese Klausel unwirksam (Az. VIII ZR 163/16 BGH).
Die Kündigung durch den Energieversorger ist eine absolute Ausnahme, aber prinzipiell möglich. Laut Bundesagentur ist eine Kündigung durch den Energielieferanten möglich, wenn
- eine Störung der Geschäftsgrundlage auftritt, aufgrund derer ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (§ 313 BGB).
- unter Gesamtbetrachtung der Umstände und Interessen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (§ 314 BGB).
Der Energieversorger muss die Voraussetzungen für beide Konstellationen nachweisen.
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht beim Internet- und Telekommunikationsanbieter Gebrauch machen
Wenn Sie den Vertrag mit Ihrem Internet- oder Telekommunikationsanbieter frühzeitig beenden möchten, können Sie aufgrund folgender Situationen eine Sonderkündigung einreichen:
- Preiserhöhung des Internet- und Telekommunikationstarifs (§ 57 TKG)
- Umzug an einen Ort, an dem der Internet- und Telekommunikationsanbieter keine Leistung erbringen kann (§ 60 Abs. 2 TKG).
Die Kündigungsfrist für eine außerordentliche Kündigung beträgt einen Monat.
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht beim Vermieter Gebrauch machen
Möchten Sie früher aus Ihrer Mietwohnung raus, können Sie in folgenden Fällen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:
- Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder aus Modernisierungsgründen (§ 561 BGB): Innerhalb von zwei Monaten müssen Mieter prüfen, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist und ob sie in der Wohnung bleiben möchten. Möchten Mieter dies nicht, können sie innerhalb dieser zwei Monate kündigen. Zahlen müssen sie bis zum Auslaufen des Mietvertrags die vertraglich vereinbarten Mietkosten.
- Ablehnung der Untermieter (§ 540 Abs. 1 BGB): Lehnen Vermieter einen Untermieter trotz berechtigtem Interesse ab, können Mieter eine Sonderkündigung einreichen.
- Tod des Mieters (§ 580 BGB): Nach dem Tod eines Mieters geht der Mietvertrag auf Angehörige über. Die Erben haben eine Sonderkündigungsfrist von einem Monat.
Es gibt aber auch Fälle, in denen Mieter vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können:
- Eigenbedarf für sich selbst oder enge Verwandte (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB): Im Kündigungsschreiben müssen Vermieter bereits die entsprechenden Personen und das Verwandtschaftsverhältnis benennen.
- Mietrückstände: Ist der Mieter mindestens zwei Monatszahlungen im Rückstand, so hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Dieses erlischt, sobald die Zahlungsrückstände (nachträglich) ausgeglichen wurden.
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung (Bausparkassen) Gebrauch machen
Leistungsnehmer haben nur in wenigen Fällen ein Sonderkündigungsrecht – beispielsweise beim Verkauf der Immobilie vor Ablauf der vollständigen Finanzierung. Es gilt eine Frist von drei bis sechs Monaten. Dabei spielt es keine Rolle, ob private Gründe oder ein beruflicher Umzug Leistungsnehmer zum Verkauf der Immobilie bewegen.
Das Kreditinstitut kann beim Sonderkündigungsrecht Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung haben (§ 490 Abs. 2 Satz 3 BGB). Die Höhe dieser Entschädigung ist gesetzlich nicht geregelt, allerdings gibt es dazu Leitlinien, die wiederholt bestätigt wurden (BGH, 01.07.1997, Az. XI ZR 197/96).
Nach Ablauf der sechs Monate müssen Leistungsnehmer die Restschuld aus der Baufinanzierung ausgleichen. Dafür haben sie zwei Wochen Zeit. Die Sonderkündigung ist unwirksam, wenn die komplette Zahlung nicht fristgemäß erfolgt.
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht bei Kreditverträgen Gebrauch machen
Kreditnehmer haben ein Sonderkündigungsrecht für Hypothekendarlehen (§ 490 Abs. 2 BGB) mit festen Zinssätzen, wenn der Darlehensnehmer eine Immobilie verkaufen möchte („ein berechtigtes Interesse hat“). Mit einer Frist von drei Monaten kann er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Darlehensauszahlung über sechs Monate zurückliegt. Dafür muss der Kredit durch ein Grundpfandrecht gesichert sein. Das kann eine Hypothek oder eine Grundschuld sein. Wie bei der Baufinanzierung kann der Kreditgeber gemäß § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB einen Anspruch auf die Zahlung einer angemessenen Vorfälligkeitsentschädigung haben.
Gut zu wissen:
Verbraucherkredite genießen laut § 500 BGB ein besonderes Kündigungsrecht. Das sind unbefristete Konsumkredite, Fahrzeugfinanzierungen und Kredite ohne einen bestimmten Verwendungszweck. Sie können jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden. Es macht für Banken also einen Unterschied, ob für die Rückzahlung des Darlehens ein fester Zeitpunkt vereinbart wurde oder nicht. Eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat steht den Kreditgebern allerdings frei.
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht bei Fitnessstudios Gebrauch machen
Auch wenn dieses Gerücht weit verbreitet ist: Ihr Umzug ist kein Freifahrtschein und berechtigt die Sonderkündigung nicht (BGH, 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15). Der Gesetzgeber hat das Sonderkündigungsrecht für Mitglieder eingeschränkt, um die Fitnessstudios finanziell zu schützen. In folgenden Fällen kann dennoch eine Sonderkündigung eingereicht werden:
- Der Standortwechsel des Fitnessstudios verlängert den Anfahrtsweg für Mitglieder (AG Brandenburg, 15.10.2015, Az. 34 C 5/15)
- Schwere Erkrankungen, die per Attest belegbar sind, machen Trainingseinheiten im Fitnessstudio nicht mehr möglich (BGH, 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10)
- Schwangerschaften (BGH, 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15)

Mitglieder müssen nicht offenlegen, welche Erkrankung sie vom Besuch des Fitnessstudios abhält. Die Bescheinigung des Arztes muss lediglich bestätigen, dass sie am Training im Studio nicht mehr teilnehmen können. Die Erfahrung zeigt: Nicht jede Erkrankung rechtfertigt automatisch eine Sonderkündigung. So sah das Amtsgericht Hamburg eine Kündigung aufgrund eines Meniskusschadens als unzulässig an (20.11.1998, Az. 4 C 411/97), während das Amtsgericht in Geldern in einem Fall von chronischer Depression einwinkte (20.03.2006, Az. 4 C 428/05).
Wie Sie vom Sonderkündigungsrecht bei Datingseiten Gebrauch machen
Hinter attraktiven – meist weiblichen – Datingprofilen stecken immer wieder männliche Mitarbeiter oder sogar Chatbots. Ist es nun ein Grund für eine Sonderkündigung, wenn Sie Kenntnis über diese Täuschung erhalten?
Laut Verbraucherzentrale stehen einige Datingportale in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen offiziell zu ihren Fakeprofilen. Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass sich die wenigsten Nutzer vor ihrer Anmeldung wirklich mit den AGB auseinandersetzen – was aus juristischer Sicht ein Pluspunkt für den Getäuschten sein könnte, denn das würde zumindest diese eine Klausel nichtig machen.
Ob Fakeprofile allerdings für eine Sonderkündigung ausreichen ist fragwürdig. Bislang gibt es auch noch keine stichhaltigen Gerichtsurteile, da Verfahren bislang ausblieben. Dennoch verstoßen Datingwebseiten erfahrungsgemäß häufig gegen rechtliche Vorgaben. Die Chancen, durch die Vertragsprüfung aus dem Abo eines Datingportals herauszukommen, stehen also gar nicht schlecht.
Unterstützung im Sonderkündigungsrecht durch Anwälte
Beiden Vertragspartnern können Fehler unterlaufen, die nur dem geschulten Auge auffallen. Rechtsexperten empfehlen darum immer, sich neben einer eigenen Recherche bei spezialisierten Anwälten beraten zu lassen. Diese können Ihren Vertrag professionell prüfen und gegebenenfalls Ihr Sonderkündigungsrecht schnell und unkompliziert durchsetzen.
Aufschluss über Ihr Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen unsere Services im SIEGFRIED CLUB. Melden Sie sich jetzt kostenlos an.
Fazit: Holen Sie sich Unterstützung zur Durchsetzung Ihres Rechts
In den verschiedensten Lebenssituationen können unerwartete Wendung dazu führen, dass Sie vertraglich festgelegte Vereinbarungen nicht mehr einhalten können oder möchten. Der erste Weg sollte in den meisten Fällen ein Gespräch mit dem anderen Vertragspartner sein. Können Sie keine einvernehmliche Lösung finden, so stehen Ihre Chancen für eine berechtigte Sonderkündigung in vielen Fällen gut. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, dass Sie sich Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Sonderkündigungsrecht suchen, um Ihre Chancen zu vergrößen. Zum Beispiel mithilfe einer professionellen Einschätzung zu Ihrem Sonderkündigungsrecht im SIEGFRIED CLUB, Sie profitieren als Mitglied außerdem von unzähligen kostenlosen Services zur Soforthilfe in Ihrem Fall.