Es gibt viele Gründe, warum Versicherte ihre Versicherung kündigen. Egal, ob es ums Sparen geht oder sich die Lebensumstände verändert haben: Die Kündigung ist reine Formsache. Allerdings sind einige Punkte und Fristen zu beachten. Besteht eine Versicherungspflicht, ist außerdem eine Anschlussversicherung erforderlich. Wie die Kündigung ohne Nachteile gelingt, fasst dieser Artikel zusammen.
- Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch. Um sie zu beenden, ist eine Kündigung notwendig.
- Zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Frist die Kündigung einzureichen ist, regelt der Versicherungsvertrag.
- Je nach Versicherung gilt ein Sonderkündigungsrecht. Versicherte dürfen ihren Vertrag dann unter Umständen außerordentlich kündigen.
- Über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB erfahren Versicherte, wie sie am besten mit Versicherungsverträgen umgehen.
- Wann darf man eine Versicherung kündigen?
- Diese Unterschiede gibt es je nach Versicherungsart bei der Kündigung
- Krankenversicherung kündigen
- Sonstige Versicherungen
- So funktioniert die Kündigung der Versicherung Schritt für Schritt
- Versicherung kündigen mit Sonderkündigungsrecht
- Versicherung kündigen: Welche Kündigungsfristen gelten?
- Übersicht zu Kündigungsfristen
- Wann kann der Versicherer meinen Vertrag kündigen?
- Fazit: Versicherung kündigen und weiter gut geschützt bleiben
Wann darf man eine Versicherung kündigen?
Die Deutschen geben laut Verbraucherzentrale mehr als 2.000 Euro pro Jahr für Versicherungen aus. Besonders beliebt sind neben Pflichtversicherungen die private Haftpflicht-, die Kfz- und die Hausratversicherung. Das hat das Statistische Bundesamt 2018 herausgefunden. Eine Versicherung sichert bestimmte Bereiche des Lebens ab. Trotzdem gehen Versicherte damit keine lebenslange Bindung ein. Ändern sich ihre Lebensumstände, können verschiedenste Gründe den Wunsch nach einer Trennung von der Versicherung wecken:
- Der Versicherungsschutz wird nicht mehr benötigt.
- Die Versicherung ändert ihr Leistungsangebot oder erhöht die Beiträge.
- Der Service des Versicherungsunternehmens lässt zu wünschen übrig.
- Ein anderes Versicherungsunternehmen bietet bessere Konditionen an.
- Nach einem Schadensfall gab es Probleme bei der Abwicklung.
Da die meisten Versicherungsverträge sich Jahr für Jahr automatisch verlängern, müssen Versicherte ihrem Versicherungsunternehmen aktiv kündigen. Das geht meist zum Ende einer Versicherungsperiode.
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Unter der Versicherungsperiode versteht man im Versicherungswesen den Zeitabschnitt, für den Versicherung und Versicherter bestimmte Beitragszahlungen vereinbart haben. Häufig entspricht die Versicherungsperiode einem Zeitraum von zwölf Monaten.
Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Versicherung kündigen?
Aufschluss über die Voraussetzungen für die Kündigung einer Versicherung geben das Kleingedruckte des Versicherers und das Gesetz. Angaben zu Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten finden sich
- in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB),
- im Produktinformationsblatt zum Versicherungsvertrag und
- im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Die Versicherungsbedingungen und das Produktinformationsblatt erhalten Versicherte bei Vertragsabschluss. Andernfalls dürfen sie die Unterlagen jederzeit nachträglich anfordern. Beenden Versicherte vor der Vertragsverlängerung das Versicherungsverhältnis, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Eine Angabe von Gründen ist in diesem Fall nicht notwendig und stellt keine Kündigungsvoraussetzung dar.
Diese Unterschiede gibt es je nach Versicherungsart bei der Kündigung
Ist der Entschluss für die Kündigung gefasst, fehlt nur noch das Kündigungsschreiben. Wann und unter welchen Bedingungen Versicherte ihrer Versicherung kündigen können, hängt allerdings von der Art der Police ab. Die folgende Übersicht fasst die Besonderheiten verschiedener Versicherungsarten zusammen.

Kfz-Versicherung kündigen
Der Besitz eines Autos verpflichtet zum Abschluss einer Kfz-Versicherung. Doch nicht immer ist der gewählte Vertrag der Beste. Wer die Kfz-Versicherung kündigen und den Anbieter wechseln will, hat dazu einmal im Jahr die Möglichkeit und kann sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherungen wechseln. Für viele Autofahrer endet der Kfz-Versicherungsvertrag jährlich am 31. Dezember. Darauf sollten Pkw-Besitzer sich allerdings nicht verlassen, denn immer mehr Unternehmen legen abweichende Stichtage fest.
Steigende Reparaturkosten, Inflation und andere Gründe führen dazu, dass die Beiträge für die Kfz-Versicherung steigen. Ist das der Fall, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und dürfen ihren Vertrag auch während eines laufenden Kalenderjahres beenden.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von privat erhalten Käufer auch gleich die bestehende Kfz-Versicherung vom Verkäufer. Die Police kann entweder fortgeführt oder innerhalb eines Monats nach Fahrzeugkauf gekündigt werden. Als Kündigung gilt auch der Abschluss eines neuen Vertrags bei einem anderen Versicherer. Sicherheitshalber empfiehlt es sich, die bisherige Versicherung zu informieren.
Krankenversicherung kündigen
Bei der Krankenversicherung kommt es darauf an, wie Versicherte abgesichert sind. Denn wer seine private Allianz-Versicherung kündigen will, muss andere Dinge beachten als Versicherte, die von der Techniker Krankenkasse in die Barmer wechseln wollen.
- Private Krankenversicherung (PKV):
Besteht keine Mindestlaufzeit, dürfen Versicherte die PKV mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen und die PKV wechseln. Da die PKV eine Pflichtversicherung ist, müssen Versicherte nachweisen, dass die Krankenversicherung nach Kündigung bei einem anderen Anbieter nahtlos weiterbesteht. Beitragserhöhungen geben Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings ist zu prüfen, ob ein Tarifwechsel die bessere Alternative zum Anbieterwechsel ist. - Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Wer die Krankenkasse wechseln will, muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einplanen – allerdings gilt diese Frist erst nach Ablauf einer zwölfmonatigen Bindungsfrist. Die Bindungsfrist lässt sich nur umgehen, wenn die GKV den Zusatzbeitrag erhöht und damit das Sonderkündigungsrecht auslöst.
Bei anderen Versicherungen rund um die Gesundheit gelten andere Bedingungen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Gesundheit zusätzlich abzusichern. Doch nicht immer ist das sinnvoll und viele Versicherte fragen sich, ob sie beispielsweise ihre Ergo-Versicherung oder wann sie ihre Ergo-Reiseversicherung kündigen können.
Hier gilt:
- Wer eine Zusatzversicherung kündigen will, kann das zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer dreimonatigen Frist erledigen.
- Wollen Versicherte eine Reiseversicherung wie die ADAC-Auslandskrankenversicherung kündigen, ist das jährlich mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsablauf möglich.
Berufs-, Lebens- und Rentenversicherung kündigen
Eine Lebens- oder Rentenversicherung dient der Absicherung im Alter. Die Versicherungsverträge sind entsprechend darauf angelegt, über eine lange Zeit zu laufen. Das gilt übrigens auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer dennoch seine Renten- oder Lebensversicherung kündigen will, muss sich nur bis zum Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode gedulden. Bei monatlicher Zahlweise ist es auch möglich, während des laufenden Jahres die Cosmos- oder die Generali-Versicherung zu kündigen.
Eine Kündigung der Versicherung ist im Fall der Lebensversicherung oft mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Lukrativere Auswege aus der Lebensversicherung sind der Widerruf oder die Rückabwicklung. Versicherte haben darüber die Möglichkeit, ihre Beiträge und Nutzungszinsen zurückzuerhalten.
Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchte, sollte den Schritt gut überlegen. Denn neben dem Versicherungsschutz gehen auch die bisher gezahlten Beiträge verloren.
Sach- und Unfallversicherung kündigen
Zu den Sach- und Unfallversicherungen gehören Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude- und Unfallversicherungen. Auch wenn es keine Pflicht ist, den Hausrat oder selbst verursachte Schäden abzusichern, sollten Versicherte nicht unbedarft ihre Hausrat- oder Haftpflichtversicherung kündigen.
Insbesondere die Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und schützt vor hohen finanziellen Schäden. Wollen Versicherte dennoch ihre Hausratversicherung kündigen oder den Anbieter ihrer Haftpflichtversicherung wechseln, gilt dafür üblicherweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Viele Sach- und Unfallversicherungen laufen zwölf Monate lang oder maximal drei Jahre.
Sonstige Versicherungen
Deutschland gilt als das Land der Versicherungen. Dabei liegt die Bundesrepublik gemessen an der Größe des Versicherungsmarktes weltweit nur auf Platz 6. Trotzdem haben Versicherte eine Auswahl aus zahlreichen wichtigen und weniger wichtigen Versicherungen. Viele Versicherte wollen gerade in Zeiten steigender Preise ihre Policen aufräumen und zum Beispiel die Versicherung für das Handy oder die Brille beenden. Versicherte, die gern ihre HanseMerkur Brillenversicherung kündigen möchten, haben dazu am Ende der Versicherungsperiode einen Monat Zeit. Das gilt auch für Brillenträger, die ihre Fielmann-Versicherung kündigen wollen.
Wer bei Anbietern wie Chubb seine Handyversicherung kündigen möchte, muss die Vertragslaufzeit beachten und hat in der Regel eine Kündigungsfrist von einem oder zwei Monaten.
So funktioniert die Kündigung der Versicherung Schritt für Schritt
Wer seine Versicherung kündigen möchte, sollte das Anliegen schriftlich an das Versicherungsunternehmen richten. Eine kurze Mitteilung genügt, solange die Fristen eingehalten werden. So funktioniert die Kündigung Schritt für Schritt:
- Prüfen der Kündigungsfrist in den Vertragsunterlagen
- Verfassen des Kündigungsschreibens
- Schriftlicher Versand per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein
- Empfang der Bestätigung durch die Versicherung
Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung vor dem letztmöglichen Kündigungstermin zugehen. Als Nachweis dient ein Einschreiben mit Rückschein oder ein qualifizierter Sendebericht beim Fax.
Diese Inhalte gehören in das Kündigungsschreiben an die Versicherung
Damit die Kündigung Erfolg hat, muss das Schreiben eindeutig einem Kundenkonto zuzuordnen sein. Zwar gilt keine feste Form für Kündigungsschreiben. Versicherte können jedoch für eine schnelle Bearbeitung ihres Anliegens sorgen, indem sie die folgenden Angaben in das Kündigungsschreiben aufnehmen:
- Betreff mit dem Schlagwort Kündigung und der Versichertennummer
- Name und Anschrift des Versicherten wie im Versicherungsvertrag
- Versicherungs- oder Kundennummer im Fließtext
- genauer Kündigungstermin, alternativ „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Bitte um eine Kündigungsbestätigung
Versicherung kündigen mit Sonderkündigungsrecht
Einige Versicherungen lassen sich außerordentlich kündigen. Versicherte müssen mit ihrer Kündigung dann nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Voraussetzung ist, dass ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht besteht, wie etwa bei der privaten Krankenversicherung bei einer Beitragserhöhung. In diesen Fällen dürfen Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:
- Die Versicherung erhöht die Beiträge oder kürzt Leistungen.
- Der versicherte Gegenstand, zum Beispiel ein Gebäude, wird verkauft.
- Nach einem Schadensfall. Voraussetzung: Die Versicherung erkennt den Schaden an.
- Es besteht ein doppelter Versicherungsschutz, der unnötige Kosten verursacht.
- Bei der privaten Krankenversicherung: Es tritt eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht ein.
Versicherung kündigen: Welche Kündigungsfristen gelten?
Oft kann eine Versicherung zum Ende des Versicherungszeitraums gekündigt werden und für die meisten Verträge gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Eine Versicherungsperiode endet in der Regel mit dem Kalenderjahr. Versicherte sollten jedoch beachten, dass ein Versicherungsjahr nicht immer einem Kalenderjahr entspricht.
Außerdem gibt es bei der privaten Krankenversicherung eine vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten.
Ist der Stichtag der 31. Dezember und beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, muss die Versicherung spätestens bis zum 30. November gekündigt werden.
Über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihre individuelle Situation prüfen.
Übersicht zu Kündigungsfristen
Die folgende Tabelle fasst die üblicherweise geltenden Kündigungsfristen für die wichtigsten Versicherungsarten zusammen und zeigt, ob ein Sonderkündigungsrecht infrage kommt.
Private Krankenversicherung
3 Monate
Ja
Gesetzliche Krankenversicherung
- 2 Monate
- Jederzeit bei Wegfall der Versicherungspflicht
Ja
Sachversicherungen (wie Hausrat, Rechtsschutz, Privathaftpflicht, Unfall)
3 Monate
Ja (außer Unfallversicherung)
Kfz-Versicherung
1 Monat
Ja
Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung
- Jährliche Zahlung: Kündigung ohne Frist zum Ende der Versicherungsperiode
- Ratenzahlung: Kündigung jederzeit innerhalb eines Versicherungsjahres möglich
Nein
Die genaue Frist entnehmen Versicherte ihren Versicherungsunterlagen. Pflichtversicherungen wie die Krankenversicherung können erst gekündigt werden, wenn das Risiko von einem neuen Versicherer abgedeckt ist.
Wann kann der Versicherer meinen Vertrag kündigen?
Wie bei vielen anderen Verträgen besteht auch bei einem Versicherungsvertrag ein beidseitiges Kündigungsrecht. Es dürfen also nicht nur die Versicherten den Vertrag zu beenden. Auch der Versicherungsanbieter darf unter Umständen und bei bestimmten Versicherungsarten die Versicherung kündigen.
Das gilt allerdings nur für Schaden- und Unfallversicherungen. Diese Versicherungen dürfen durch den Anbieter ohne Angabe von Gründen gekündigt werden:
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kfz-Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
Versicherer dürfen zum Ende einer Versicherungsperiode ordentlich kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Versicherte einen Schaden melden – bei der Rechtsschutzversicherung darf allerdings frühestens nach zwei Meldungen innerhalb eines Jahres Schluss sein.
In diesen Fällen ist eine Kündigung der Versicherung zum besonderen Schutz der Versicherten nicht erlaubt:
- Kapitallebensversicherung
- Risikolebensversicherung
- Private Renten- und Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Meine Versicherung hat mir gekündigt – was nun?
Erhalten Versicherte von ihrer Versicherung die Kündigung, sollten sie das Schreiben nicht ignorieren. Ansonsten droht ihnen ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft. Damit stehen die Aussichten auf einen neuen Anbieter und bezahlbare Beiträge schlecht.
Um einen Eintrag in der Blacklist der Versicherungsunternehmen zu umgehen, sollten Betroffene Kontakt mit ihrem Versicherer aufnehmen und anbieten, den Vertrag selbst zu kündigen. Es ist auch möglich, den Leistungsumfang gemeinsam mit dem Versicherer anzupassen. Allerdings ist das oft ein Nachteil für Versicherte.
Fazit: Versicherung kündigen und weiter gut geschützt bleiben
Unter Einhaltung der richtigen Fristen und mit den Informationen aus diesem Ratgeber können Versicherte ihre Versicherung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln oder monatliche Beiträge sparen.

Bei Unklarheiten zu Fristen, Vertragsbedingungen oder Anschlussversicherungen ist es ratsam, einen Experten zu fragen. SIEGFRIED arbeitet mit erfahrenen Versicherungsprofis zusammen und unterstützt Versicherte dabei, ihren Versicherungsschutz zu verbessern. Werden Sie jetzt Mitglied im SIEGFRIED CLUB und sichern Sie sich Ihre Soforthilfe.